Riss Türrahmen

  • Mal eine andere Überlegung. Wenn es sich nachweisen lässt, dass der Riss bereits in der Gewährleistungszeit aufgetreten ist aber jetzt erst erkannt wurde (Zeugenaussagen), fällt die Sache dann nicht noch unter die Gewährleistung? Mit anderen Worten, gilt der Zeutpunkt, wann der Schaden entstanden ist oder der Zeitpunkt der Meldung?


    vG

    Martin

  • Bei Auslieferung war der in Ordnung .....


    Wenn es sich nachweisen lässt, dass der Riss bereits in der Gewährleistungszeit aufgetreten ist aber jetzt erst erkannt wurde (Zeugenaussagen), fällt die Sache dann nicht noch unter die Gewährleistung?

    Wenn diese gegenüber Lars getroffene Aussage von Concorde so genannt wurde, kann man fast davon ausgehen dass die Gewährleistungspflicht schon ab dem 7 Monat verstrichen ist ( Beweislastumkehr). Abgesehen davon, dass so eine Äußerung mehr als schofelig ist. :cursing:

  • Nochmal ein Update zum Riss:

    Marcus Engelhardt (Werkleiter Concorde in Aschbach) hat mit mir über Facebook Kontakt aufgenommen und angeboten, dass der Riss im Werk kostenlos beseitigt wird.


    Nun war der Gelenkbus für ein paar Tage bei Reimers (Dichtheitsprüfung und Pollerspuren beseitigen), da wurde der Riss ohne zu Fragen weggemacht (2 Komponenten-Kleber und Smart-Repair). Man sieht nichts mehr davon... Wollen wir mal sehen, ob das so hält.


    Vermutlich von Marcus veranlasst oder Reimers selbst in die Hand genommen hat......... Ich bin zur Zeit zufrieden und bedanken mich bei allen Beteiligten.

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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  • Vermutlich von Marcus veranlasst oder Reimers selbst in die Hand genommen hat......... Ich bin zur Zeit zufrieden und bedanken mich bei allen Beteiligten.

    Kurze Korrektur nochmal.....

    Marcus Engelhardt hat das veranlasst.

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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