Online-Petition zum Thema Überholverbot und Wohnmobile bis 7,5 to

  • Letzten Donnerstag 2x in BW geblitzt worden. Dachte Wohnmobil zählt nicht als LKW da ich die Regeln von Italien und Österreich im Kopf hatte und mich mit Deutschland gar nicht so beschäftigt habe, weil hier kaum unterwegs :|


    Bin ich einmal gespannt was da kommt..... =O

    1x zwischen Karlsruhe und Stuttgart auf der Autobahn LKW`s überholt und einmal von Stuttgart Richtung Reutlingen auf der Landstraße.


    Vor 4 Jahren mit dem Vorgänger in München auf der A94 auf der 2. Spur beim überholen geblitzt worden und da kam nie etwas.

  • Mir ist unverständlich, warum ihr das nicht kapiert... ;(

    Ich habe auf der Gehaltsliste einer Deutschen Universität gestanden, und zwar nicht als Hausmeister sondern als Jurist. Habe mir Mühe gegeben die Rechtslage zu erklären, Dokumente hier hochgeladen, alles vergeblich.

    Ich bin raus bei diesen Themen, und werde weiterhin fröhlich Grüßen wenn ich an euch vorbeirausche und ihr euch zwischen den LKWs in die rechten Fahrstreifen eingegliedert habt und dort erhebliche Teile eurer Freizeit verbringt... :-))


    Matthias, dann geht´s erst richtig los, dann legen wir eine neue Petition auf, damit Wohnmobile über 7,5 to auf der Landstraße schneller als 60 km/h und auf der Autobahn

    schneller als 80 km/h fahren dürfen. Mir geht es wie Dir, ich schüttle nur noch den Kopf dass dieses Gesetz aus den 1940 er Jahren immer noch gültig ist.............


    v.G. Schorsch

  • Ich bin da ahnungslos und hoffnungslos überfordert. Deswegen habe ich für mich entschieden nach dem einigemaßen gesunden Menschenverstand zu agieren. Steht da ein Schild für das Schwerlastüberverbot, so überhole ich nicht solange ich mich nicht gefärdet fühle. Rücken mir die ersten LKW auf die Pelle oder starten riskante Überholversuche, so sehe ich zu, dass ich Land gewinne ... sprich "Blinker raus und Gas". Da ich in den Papieren nix von Mx stehen habe, sondern eindeutig ein Sonst.Fahrzeug Wohnmobil zugelassen habe, gehe ich davon aus, dass die Diskussion PKW hin oder her für mich nutzlos ist (Nicht ganz, weil einmal bin ich damit schon durchgekommen in 2019),


    Ich würde zunächst immer darauf plädieren, dass ich in Vermeidung einer Gefärdung überhole und dann muss auch gut sein. Wenn es dann trotzdem ein Ticket gibt, dann ist das eben so - Pech gehabt.


    Mit dieser Mentalität bin ich bisher ganz gut klargekommen. Natürich würde auch im Zweifelsfall versuchen auf die Vorlage "Wohnmobile als PKW" zu verweisen aber ich habe das gewisse Gefühl. dass auch die Rennleitung da nur beschränkt im Thema ist und eine Diskussion vor Ort mangels beidseitiger Kompetenz scheitert.


    vG

    Martin

  • 🤷‍♂️ wer hat nun Recht.


    dieser verlinkte Text klärt die Dinge doch eigentlich. Wir alle fahren Fahrzeuge der Klasse M1, also Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit Max. 8 Sitzplätzen. Diese Fahrzeugklasse ist in Untergruppen unterteilt (siehe den verlinkten Text), und diese Untergruppe ist in der Zulassungsbescheinigung festgehalten. In dieser Untergruppierung gibt es z.b. die Personenkraftwagen und ander Fahrzeutypen, z.b. Wohnmobile. Aber im Text zum Lkw-Überholverbot ist nicht die gesamte Fahrzeugklasse M1 ausgenommen, sondern lediglich die Untergruppe "PKW" also Personenkraftwagen und eben nicht die Untergruppe "Wohnmobile" oder "Sonderfahrzeuge, etc".


    Zumindest für mich, in dessen Zulassungsbescheinigung die Untergruppe "Wohnmobil" eingetragen ist, gibt es da keine Interpretationsfrage mehr. Aber wie gesagt, ich habe kein abgeschlossenes Staatsexamen in Jura.... :P


    Gruss

    Tom

  • Moin Tom ( nicehome )


    Nach deiner Interpretation dürften dann aber auch keine Leichenwagen, Krankenwagen etc. im LKW Verbot überholen, da sie in die selbe Kategorie wie unsere Wohnmobile fallen.


    Oder habe ich Dich falsch verstanden?


    Freundliche Grüße

    ´

    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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    Das bessere Später ist - Jetzt:thumbup:

  • Moin Peter,


    ja das ist auch so. Nur haben diese Fahrzeuge oft ein zGG unterhalb von 3,5to und sind daher nicht vom Schwerlast-Überholverbot betroffen.


    Jeder Rettungswagen bzw, „Krankenwagen“, der über 3,5 to wiegt, muss das Schild beachten, wenn er nicht mit Sondersignal (Blaulicht) unterwegs ist.


    VG, Thomas

  • 🤷‍♂️ wer hat nun Recht.


    Die Frage ist wirklich leicht zu beantworten, da sie im Text selber steht.


    Da steht ja eindeutig, dass Wohnmobile den „Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung“ zugeordnet sind. Das ist nicht misszuverstehen.


    Im Text darunter steht doch nur, dass man Fahrzeuge der Klasse M1 „in der Statistik“ und „im allgemeinen Sprachgebrauch“ den Pkw zuordnet. Beides ist aber keine Gesetzgebung, sondern das erste ist eine Vereinfachung in der statistischen Abbildung und das zweite könnte man auch als simplifizierte Stammtisch-Sicht bezeichnen.


    Im Ergebnis ist das nicht schön für uns aber eben geltendes europäisches Recht.


    VG, Thomas


  • Hallo Andy,
    das habe ich öfters das ich geblitzt werde.
    Das hat mit der OPTIK / Erkennung des Blitzgerätes zu tun. Aufgrund der Größe / Höhe blitzt es dich weil der Blitzer davon ausgeht du bist ein LKW. Wenn du schneller als 87 km/h fährst bist du dabei. Aber du darfst ja 100 fahren.
    Du kannst davon ausgehen das da nix kommt, das wird nochmals geprüft und dann aussortiert.

    Gruß Klaus

  • Ich weiß es nicht mehr genau ob es Überholverbot oder Geschwindigkeitsbeschränkung war. Auf der Landstraße war ich wohl über 90 km/h... Abwarten und ab jetzt besser aufpassen ;)

  • Ich stelle die Frage mal etwas anders.


    Wer ist denn schon mal angehalten worden, oder hat ein „Ticket“ bekommen, wenn er überholt hat?


    Wir waren da noch nie dabei. Ich denke bei der Mitgliederanzahl sind wir schon eine ziemlich repräsentative Größe.


    Gruß Micha

  • Hallo Schorsch,

    weiterhin viel Glück. Aber wehe du gerätst an die Falschen, die hinter dir fahrend, versuchen, deinen Tacho auszulesen. Ich weiss zwar nicht, ob das mittlerweile erlaubt ist, aber es ist schon viele Jahre möglich fahrende LKW, oder Busse zu Downloaden, so haben wir unsere Lohnabrechnungen schon durchgeführt, und die Tachographen archiviert.

  • Das machen die Kontrolleure der Autobahngesellschaft, nicht die Polizei. Zwei gute Bekannte von mir sind bei der VÜ, die achten tatsächlich auf Busse, meist aber auf den technischen Zustand, aber jetzt bin ich von Thema abgewichen, sorry


    v.G. Schorsch