Alles anzeigenHallo Stefan,
ich denke die Aussage das für dich kein Überholverbot gilt ist falsch.
Ein KfZ mit mehr als 3,5 t unterliegt dem Überholverbot und wird mit Bußgeld und einem Punkt geahndet.
Es war in der Diskussion dieses aufzuheben, aber Herr Dobrindt konnte sich nicht durchringen.
Gruß aus Hamburg
Das kann ich leider nur bestätigen , die Crew vom Video-Fahrzeug fand überholen im LKW Überholverbot gar nicht lustig , mit 7,49 t habe ich die 100 kmh, aber Überholverbot gilt . Es gibt Petitionen und Diskussionen die Wohnmobile den Bussen gleich zu setzen, bislang ist aber nichts passiert .
Gruß Detlef