Wie, Was ... Mit PKW an Board wird man zum Güterverkehr und muss künftig Fahrtenschreiber, Sonn- und Feiertagsfahrverbot etc ????

  • Genaues weiß man nicht

    Doch, es ist klar geregelt. Aber es gibt immer wieder Meinungen die wir hier schon oft genug durchgekaut haben, die was anderes sagen. ;)


    Ich fahre privat mit einer Sattelzugmaschine, Fahrtenschreiber vorhanden, ich steck keine Karte.

    Wenn ich mit einem der Busse von Vogel´s Reisen eine private Probefahrt mache, stecke ich keine Karte, das ist völlig in Ordnung


    Schorsch

  • Lt. Bußgeldkatalog nur, wenn das Fahrzeug unter zGG 7,5t ist. Ab 7,5t muss die Karte drin sein, sonst gibt es Haue. Unter 7,5t muss auf "Out of Scope" geschaltet oder eine sogenannte "Werkstattkarte" gesteckt werden. Ab 7,5t gibt es keine Interpretation sondern ein Ticket über 250€ für den Fahrer und ggf. 750€ für den Halter (Unternehmer). Seit 14.06.2023 gehört definitiv die sogenannte ungewerbliche Fahrt nicht mehr zu den Ausnahmen!


    Siehe offizieller Bußgeldkatalog: Klick mich (Version seit 14.06.2023) !


    vG

    Martin

  • Darum gehts hier doch gar nicht 🤔.

    Wir fahren Wohnmobile/M1 oder Sonderfahrzeuge….


    LG Luna

  • Darum gehts hier doch gar nicht 🤔.

    Wir fahren Wohnmobile/M1 oder Sonderfahrzeuge….


    LG Luna

    Du musst auch das Zitat beachten ... Sattelzugmaschine und Bus ... hat nix mit Womo zu tun, is klar ..

  • Bus ist M3

    gem Katalog völlig egal. Über 7,5t und mehr als 8+1 also voll im Visier ...

    Ich muss das aber hier und jetzt nicht ausdiskutieren. Bussgeldkatalog ist da eindeutig. Wollte eigentlich auch nur drauf hinweisen, dass es in Punkto Privatfahrten und Karte im Fahrtenschreiber seit 14.06.2023 eine eindeutige Regel gibt.

    Für Martina: Wohnmobile sind nicht Fahrtenschreiberpflichtig, also keine Relevanz.


    Mir, kann es Wurscht sein, will da auch nicht diskutieren.


    vG

    Martin

  • Was soll das ZDF denn ausser Wiederholungen sonst noch zeigen? Es ist jetzt SOMMERLOCH. Kein Krokodil Sammy, kein Hai im Rhein, keine Spinne in der Bananenkiste.

    Da ist man doch froh, einen unsicheren Schreibtischpolizisten zu finden der mal wieder Verkehrskontrolle machen muss.

    Hast Du jetzt desswegen den Löwen in Berlin auf die Strasse geschickt, damit das ZDF wieder was zu berichten hat? ;( ;( ;( ;(

  • Nee, Martina. Lies dir bitte die Regelung vom 14.06.2023 durch ... Da gibt es diese Unterscheidung Gewerblich/Güterverkehr/Privat nicht mehr ... Da wird auch nichts "verglichen" ...


    Klar ist in Deutschland zumindest, verursacht durch den Bund-Länder-Ausschuß, dass Wohnmobile und schwere Geländewagen M1 nicht unter die Fahrtenschreiberpflicht fallen (Ausnahme: Gilt nur für M1, und M1G. Für M3 (Fahrzeuge über 5t und mehr als 8+1 Personen) gibt es diese Ausnahmeregelung nicht.


    Klar ist ebenfalls, dass es "Privatfahrten" als Ausnahmereglung für Fahrten mit Fahrtenschreiberpflichtigen Fahrzeugen in der Aufstellung für legale Fahrten ohne Fahrerkarte ebenfalls seit 14.06.2023 nicht mehr gibt. Wer also vermeintliche Fahrten mit Sattelzugmaschinen oder Reisebussen ohne eingesteckte Fahrterkarte durchführt, handelt eindeutig illegal - auch hier kein Spielraum, die Gesetzeslage ist eindeutig. Ausnahmen sind lediglich defekte Fahrtenschreiber aber maximal über 15 Kalendertage ... Ausnahmen sind: defekte/gestohlene Fahrtenschreiber oder Karten oder Fehlfunktionen derselben. Beruft man sich auf Diebstahl, so ist die zugehörige Anzeige bei der Polizei mandatorisch.

    Hat man eine solche Situation, dass die Fahrerkarte wegen Defekt nicht verwendet werden kann oder die Karte/Gerät gestohlen wurde, so ist eine manuelle Aufzeichnung (Ausdruck Tachograph und Zeitenangaben, Lenkzeiten, Verladezeiten etc) zwingend erforderlich.


    Ebenfalls ganz klar geregelt und ausdrücklich aufgeführt sind "private Fahrten", die lediglich in der Gewichtsklasse unter 7,5t (Tatsächliches Gewicht des gesamten Gespannes) ohne Fahrerkarte durchgeführt werden können. Auch hier gibt es keinen Spielraum für Interpretationen:



    Also bitte, nichts mit Äppel und Birnen, sondern in diesem Fall - endlich mal - eine klare Regelung. Ich ahne, dass Vielen diese Neuerung seit 14.06.2023 villeicht nicht bekannt ist. Ich wurde darauf gestubbst, weil ich von meinem Freund dem Tiefbauer den Skania mit Tieflader verwenden wollte um "Privat" den Arnold überführen zu können. Da der Thomas gerade vor 2 Wochen eine Fahrer-Fortbildung hatte, wies er mich drauf hin. In der aktuellen Regelung gibt es nur eine kleine Grauzone: Das ist mit dem roten Punkt und Info gekennzeichnet. Rangieren auf dem Firmengelände ist nicht mit MUSS, sondern mit SOLL beschrieben. Da kann man also noch diskutieren. Sonst ist die Regelung inzwischen "in Stein gemeisselt".


    EOD

    Martin


    Nachbemerkung:

    Ich will hier nicht den Oberlehrer raushängen lassen. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich und kann meinetwegen tun und lassen, was er möchte. Besser finde ich aber, wenn man die aktuellen Regeln kennt und wenn man dann bewußt dagegen verstößt, dann zahlt man auch bewußt die Zeche. Meineswegen dürft ihr also mit Sattelzugmaschinen, Bussen und was auch immer für Fahrzeugen "Privatfahrten" durchführen, wie ihr lustig seid. Da habe ich nichts daran zu kritisieren. Meine Intension war einfach auf diese Neuregelung hinzuweisen und "that´s it".

  • Ich hatte das Thema ja bereits letzten Oktober bei Volvo vorgetragen das Kontrollgerät auszubauen und gegen ein Dummy zu ersetzen. Einfach ausbauen geht hier nicht da die KM und Uhr Anzeigen gekoppelt sind mit den Volvo Instrumenten.


    Da das Technik Team bei Volvo etwas überfragt war bin ich bis heute „out of scope“ gefahren. Was jedoch nicht korrekt ist, aber die dauernde Meldungen „Fahren ohne Fahrerkarte“ nerven. Zu allem Übel ist meine Fahrerkarte abgelaufen und der zuständige, neue Wohnsitz ist 600 km entfernt.


    Fange daher heute eben mit Kontrollstreifen ausdrucken und eintragen an. Volvo wird das ja wohl in den nächsten 2 Wochen schaffen.


    Gruß


    Elbert