Beiträge von traeumer65

    Hier noch die oben angekündigte Zusammenfassung.


    Lt. EU Verordnung (EG) Nr. 561/2006) sind alle Fahrzeuge mit eine, ZLG größer als 7.500 KG mit einem Fahrtenschreiber aus zu statten, der auch genutzt werden muss. In der Verordnung werden Ausnahmen genannt. Wohnmobile gehören aber nicht dazu.


    Nur in Deutschland regelt eine Ergänzung dass Wohnmobile mit EZL nach 01.01.2013 und mit einer weiteren Ergänzung aus Gleichstellungsgründen auch für EzL vor dem 01.01.2013 NICHT mit eine, Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen.


    Ich würde bei einem Neufahrzeug immer auf die Ausstattung mit einem vollwertigen Fahrtenschreiber bestehen. Alkovenfahrzeuge sind nach meiner Info meist damit ausgestattet.


    Wir fahren 8.8 Tonnen plus 3.500 Anhänger. Wir lassen alle 2 Jahre die Fahrtenschreiberprüfung durchführen. In Deutschland fahren wir eingestellt auf „out“ ohne gesteckte Fahrerkarten. Wenn es ins Ausland geht fahren wir mit Fahrtenschreiber und gesteckten Fahrerkarten und halten uns an die Ruhezeiten. Da wir zu 2. Fahren ist das für uns keine Restriktion selbst nach Süditalien.


    Das kann jeder so ,machen wie er will. Die nicht Nutzung ist ja nicht so auffällig wie Schilder für Italien oder Spanien für Fahrräder oder Motorräder auf der Bühne, wie Aufkleber auf dem Anhänger für viele Länder bei Gespann Längen größer als 12 Meter, oder Totwinkel Aufkleber für Spanien. Wenn es aber jemand kontrolliert kann es teuer werden, Oder es werden sogar in Deutschland Bußgeldbescheide ausgestellt (wie hier im Thread aus dem Saarland)m die rechtlich nicht haltbar sind.


    Viele Grüße


    Thomas


    Relevant ist: der Fahrtenschreiber (wenn verbaut) muss auch für andere Fahrten genutzt werden. D.h. aus meiner Sicht er muss verwendet werden wenn verbaut.......

    Auch wenn das wiederholt dargestellt wird, es ist definitiv falsch. Ihr könnt be euren jeweiligen Bezirksregierungen (die sind dafür zuständig) nachfragen. Klassisches Beispiel PKW / Transporter < 3.500 KG. Mit Anhänger für gewerblichen Gütertransport = Fahrtenschreiberpflicht und Nutzungspflicht, ohne keine Nutzungspflicht = Skope „out“.


    Ich habe in diesem Thread die Gesetz Grundlagen zitiert und die jeweiligen Quellen eingefügt. Die Informationen kamen als Stellungnahme von der Bezirksregierung in Essen..


    Beruflich habe ich viel (Druckgeräte) mit EU Recht und Harmonisierung zu tun. Innerhalb der letzten 25 Jahre habe ich dabei folgende Erfahrung gemacht.


    Früher wurden die Eckdaten über Nationale Grundlagen, in Deutschland z.B. über TRG (technische Richtlinie Gase) geregelt.


    Dann gab es eine EU Richtlinie (Druckgeräterichtlinie) die National mit Übergangsregeln umgesetzt werden musste.


    Seit einigen Jahren gilt eine Verordnung, die zwingend in allen Mitgliedsstaaten anzuwenden ist.


    Zurück zur Fahrtenschreiberpflicht.


    Die EU Verordnung (EG) Nr. 561/2006) ist eindeutig. Alles über 7,5 Tonnen mit ein paar in der Verordnung genannten Ausnahmen ist Nutzungspflichtig. Zu den Ausnahmen in der Verordnung gehören KEINE Wohnmobile. In der Verordnung wird NICHT differenziert zwischen Fahrzeugtypenklassen wie LKW, PKW etc. Es wird simple auf Gewicht abgestellt.


    In Deutschland gibt es eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Hier findet ihr die nur für Deutschland geltende Ausnahme (mit Quelle)


    Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Verordnung (EU) Nr. 165/2014, Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV) abgestimmt zwischen den obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder letzte Ausgabe vom Januar 2020 in der Ziff. 1.6 Wohnmobile

    https://www.bag.bund.de/Shared…df?__blob=publicationFile


    geregelt:.


    Wohnmobile dienen grundsätzlich nicht dem Gütertransport und haben in der Regel weniger als 8 Fahrgastplätze. Sie unterliegen in diesen Fällen nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Fahrer von Wohnmobilen, die zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzt werden, unterliegen den Sozialvorschriften im Straßenverkehr nach denselben Kriterien wie Fahrer aller anderen Fahrzeuge. Keine Anwendung finden die Sozialvorschriften, wenn ein Wohnmobil zur nichtgewerblichen Güterbeförderung eingesetzt wird, soweit die zulässige Höchstmasse des Wohnmobils 7,5 t nicht überschreitet (Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006).

    Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a StVZO).

    Dies gilt nicht, wenn sie nach dem 01.01.2013 erstmals in den Verkehr kommen (§ 72 Abs. 2 Nr. 6e StVZO).


    Und das wurde hier in die STVZO umgesetzt:.


    und hier §72 Abs. 2 Nr. 6e STVZO:


    6e.

    § 57a Absatz 1 (Fahrtschreiber) tritt außer Kraft am 1. Januar 2013 für erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge.


    Allerdings gibt es Lt. Aussage der Bezirksregierung folgende Begleitnotizen.


    Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass die Vorschriften bei Höchstmasse in Bezug auf Zulässiges Zug Gesamtgewicht, also Wohnmobil plus Anhänger größer als 7,5 Tonnen widersprüchlich zum §72 Abs. 2 Nr. 6e STVZO sind. Hier soll mit dem nächsten Update eine Revision anstehen.


    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass andere EU Länder die Verordnung ohne Sonderregel umgesetzt haben.


    Sonderregeln sind immer gefährlich, denn die können in einem Abstimmungsgespräch durch einfaches Protokoll geändert werden.


    Die Nutzung eines EG Kontrollgerätes (Fahrtenschreiber) erfordert eine Unternehmerkarte und Fahrerkarte(n). Eine Komplexheit ist, dass ich für eine privat betriebenes Fahrzeug mit mehr als 7.500 KG an sich keine Unternehmerkarte beantragen kann. Entgegen den Ausführungen hier im Thread kann jeder eine Fahrerkarte beantragen. Voraussetzung ist lediglich ein Kartenführerschein. Die Karte gilt für 5 Jahre. Eine Fahrerkarte wird unabhängig davon erteilt ob im Führerschein in den jeweiligen Fahrzeugklassen die „Ziff 95“

    (Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation) eingetragen ist.


    Schaut euch die Diskussionen zu den für Frankreich geforderten Aufklebern an. Hier klebt es jeder auf um ein Bußgeld zu vermeiden.


    Das war jetzt viel Text, weil aus Verordnungen und Gesetzen zitiert worden ist. Ich bin zu dumm dazu Texte hervorzuheben vom IPad aus schreibend. Daher gleich noch einmal die Zusammenfassung


    Viele Grüße

    Thomas



    Wir haben uns auch für die Dieselvariante entschieden. Unser ursprünglicher Favorit Gas viel aus als klar war, dass es nicht mehr zulässig ist den Generator im Kreis der anderen Verbraucher, also Parallel zu Gasherd, Heizung, Backofen und Außensteckdose. Einen Gastank, oder eine Flasche mit eigenem Druckminderer nur für den Generatorkreis hätte die Flexibilität genommen.

    Sozialkompatibel ist der Generator trotz zusätzlichem Schalldämpfer auf einem Stellplatz nicht. An der Rennstrecke oder bei Oldtimerveranstaltung stehend aber kein Problem. Am Ende brauchen wir den Generator nur für die Klimaanalage, wenn die mehrere Stunden über eine paar Tage hinweg läuft. Da wollen wir aber auch nicht drauf verzichten.


    Viele Grüße


    Thomas

    Mal Hand auf Herz wer bei älteren Fahrzeug, also weit Raus aus jeglicher Gewährleistung wechselt seine Heizungsflüssigkeit alle 5 Jahre.

    Der Unterschied zur Hausinstallation is das verwendete Material. Alde Heizkörper und Rohrleitungen sind aus Aluminium. Im Netz kann man Fotos finden von korrodierten Komponenten, die dann einen komplett Austausch erforderlich machen.

    Genauso gibt es Nutzer, die nach Jahrzehnten mit der gleichen Flüssigkeit keine Probleme haben.

    Bei den gesamt Betriebskosten des Wohnmobils kommt es auf 100 Euro mehr oder weniger pro Jahr nicht an.

    Bin grad dabei alle Unterlagen für den C zusammen bekommen.

    Nun lese ich hier, dass man ein PMU Gutachten beibringen muss... ??? Betrifft das nur Berufskraftfahrer oder jeden?

    Rudi,


    Du solltest C und CE machen, es sei denn du schließt aus jemals einen Anhänger >750 Kg dran zu hängen. In der Kombination ist der Zusätzliche zeitliche und finanzielle Aufwand relativ gering.


    Viele Grüße

    Thomas

    Hallo Friedrich,


    Den Umständen geschuldet konnten wir unsere Dieselheizung bisher nicht ausprobieren. Allerdings kann ich mir technisch nicht vorstellen, das es Delta von 15 Grad am Wärmetauscher gibt. Wärmetauscher gibt es ganz viel in 2 Kreis Kühlsystemen bei Booten. Nach x Zeit ist die Temperatur in beiden Kreisen immer gleich. Das müsste im Wohnmobil auch so sein, da es ja Plattenwärmetauscher aus Metal sind.

    Wenn alles gut geht können wir das dieses Jahr ausprobieren und berichten.


    Viele Grüße

    Thomas

    Wenn wir am fahren sind, ist nur die Umwälzpumpe aktiv und die Wärme wird vom Motor erzeugt. Das bringt bei uns den Wohnteil auf normale Temperatur, wie es mit der Alde auch wäre.

    Die Erfahrung haben wir denke ich alle gemacht, dass der Wärmetauscher während der Fahrt ausreichend dimensioniert ist um das Wohnmobil auch bei minus 20° sauber kuschelige zu beheizen. Das heißt im Umkehrschluss, dass genau der gleiche Effekt eintritt wenn das warme Wasser am Wärmetauscher von der Dieselheizung erwärmt ankommt. Daher kann ich die oben dargestellten Temperaturverluste nicht nachvollziehen. Da war irgendwas anderes nicht in Ordnung.


    Viele Grüße


    Thomas

    Es gibt ja 2 Themen hier, die mit E&P zu tun haben.


    Wiegefuktion

    App


    Auch wir haben das E&P mit dem herausnehmbaren Display verbaut.


    Wir haben beide Fragen auf dem CSD letztes Jahr gestellt.


    Für die Wiegefunktion müssten Drucksensoren an der Steuereinheit nachgerüstet werden. Ein Wiegen ist nur für das Gesamte Fahrzeug, also nicht für Achse oder Radlast möglich.


    Wer das Display hat, der hat schon die Bluetooth version verbaut. Das System kann aber nur entweder oder verbunden werden, also entweder mit dem Display oder mit der App.


    Vielleicht hilft die Info.


    Viele Grüße

    Thomas

    Ich habe mir gerade mal den Spaß gemacht und mit der 2022er Preisliste und der Sonderaktion gerechnet, so wie wir ihn haben wollten. Da sind wir im Gegensatz zu einem vergleichbarem 2-jährigen wieder bei 40-50.000€ Unterschied. (eher 50.000)

    Frank,


    Ich würde mir meine Wunschkonfiguration zusammen stellen und diese genau mit der ehrlichen Angabe an verschiedene Händler mit der Bitte um ein Angebot senden. Ehrliche Angabe heißt für mich, dass ihr an sich auf der Suche nach einem jungen gebrachten seid, bisher aber nichts passendes gefunden habt und daher auch einen Blick auf ein Neufahrzeug gerichtet habt. Mathematisch lagen die von euch hier eingestellten jungen Gebrauchten bei 260.000. Plus 50.000 heißt der Neuwagen liegt bei 310.000. Das kaufmännische Delta ist somit 16%. Die dürfte es im Verkäufermarkt nicht geben, aber selbst bei "nur" 10% wären es absolut "nur" noch 20.000 Differenz. Manchmal gibt es dann auch noch Überraschungen in Bezug auf Lieferzeit weil einer der angefragten Händler vielleicht noch einen mittelfristigen Bauplatz frei hat.


    Viele Grüße


    Thomas

    Lieber Jo und Rosi,


    Was soll der ganze Text wenn ihr aus Ethikverständnis das Forum nicht an dem Ergebnis des Gesprächs mit ZF teilhaben lassen wollt. Das erinnert mich an die Kindergartenzeit „ich weiss was ich sag aber nicht“


    Martin hat in irgendeinem Thread etwas zur Ausführung seiner Motor- und Getriebekombination mit Anpassung der Software geschrieben.


    vom Grundsatz ist uns allen klar, dass die gesamte Technik unserer Reisemobile, egal von welchem Hersteller, am Meisten durch Rumstehen leidet. Die aktuelle Situation verschärft das nur. Man kann ja fast schon über Batterie Erhaltungsladung an der oder den Starterbatterien nachdenken.


    Viele Grüße

    Thomas