Moin,
ich habe gerade eine OWI wegen o.a. Verkehrsschild und meiner Durchfahrt hier liegen.
Hat jemand Erfahrung ob ein Einspruch wegen Klassifizierung M = PKW (Das Schild schließt lt. Definition PKW´s aus) Erfolgsaussichten hat ?
Auf meine Erste Stellungnahme (Fahrzeugschein eingereicht mit "M" und Hinweis auf die Definition des Schildes) geht man nicht ein und verhängt € 100.00 plus Nebenkosten.
Danke vorab für Sachdienliche Hinweise
Grüße
Olaf