Ein Nachklapper noch dazu …. man erkennt die Schlampigkeit, mit der die notwendige Umstellung auf die EU-Typenklassen in Deutschland gemacht wurde auch an folgender Regelungslücke:
Diese Schilder sind uns wohlbekannt:
Hier wird immer von "Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 to, … ausgenommen Personenkraftwagen …" gesprochen. Das Dumme daran ist nur, dass es in den geltenden Typenklassen eben keinen "Personenkraftwagen" mehr gibt. Das ist auch der Grund, warum die Behörden es sich einfach machen und in dieser Regelungslücke hineininterpretieren, dass dies mit "Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung" (und somit auch mit WoMo´s) gleichzusetzen wäre.
Ein Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber diese Regelungslücke schon erkannt hat, liegt in der Existenz des folgenden Schildes:
Damit hat der Gesetzgeber zugegeben, dass es diese eine separate Typenklasse der Wohnmobile gibt. Nun müsste das eigentlich nur noch zur Anwendung gebracht werden aber genau da liegt das Problem.
Also …. Freiwillige, die bereit sind, diese Sichtweise bis zum EuGH durchzufechten, bitte vortreten . Ein Sonderlob und der Dank der gesamten Gemeinde ist demjenigen sicher.
VG, Thomas