Kameraüberwachung Innenraum

  • Bilder sind mal zur Abschreckung gedacht...

    Was für Ar....geigen ? Blinde, halbstarke Zerstörungswut. Nicht zu glauben. Die haben bestimmt auf fette Beute gehofft und wurden dann bei einem abgestellten Fahrzeug entäuscht.
    Anders kann ich eine zerstörte Navi nicht erklären.


    Mein Tipp an Euch. Bei der Summe der vielen kleinen Beschädigungen , nehmt euch zusätzlich einen eigenen Gutachter der das mit dem Gutachten der Versicherer abgleicht. Bei sowas werden auch gerne mal Abnutzung und Gebrauchsspuren in Ansatz gebracht, oder kleinere Schäden nicht repariert .
    Wünsche euch ein gutes gelingen .


    Grüße wolfgang

  • Danke euch Allen...


    Hätte im Leben nicht daran gedacht, das solch eine Anteilnahme zustande kommt. Wahnsinn....das ist wohl DAS Forum und der Zusammenhalt hier. Danke. Dafür hab ich es jedoch nicht eingestellt. Sondern wirklich nur zur Abschreckung. Tut trotzdem gut. :rolleyes:


    Was die Versicherung angeht, da hoffen wir auch, das am Ende alles wieder so aussieht, wie vorher und bestenfalls ohne Anwalt und Streitereien.


    Ebike, Hundeanhänger, der hintere Fernseher und ein paar Rucksäcke bzw. Taschen wurden entwendet. Die Teufel Soundbar lag draussen im Dreck. Weiss der Geier, warum die die rausgerissen haben und dann doch da gelassen haben. Ich versteh sowieso so einiges nicht, was da abgelaufen ist. Aber wahrscheinlich auch gut so. :cursing:


    Entschuldigung auch dafür, das hier jetzt soviel am Thema vorbei ist.

  • Danke euch Allen...

    Ich hoffe, Du hast die richtige Versicherung. Als wir ärger hatten, hat die AXA sofort und sehr gut geregelt. Der Brand dagegen war ein Rechtsstreit von 4 Jahren mit der V+R ...
    Irgendjemand hat mir mal gesagt Räuber und Verbrecher??!!?
    Aber auch die haben letztendlich bezahlt.
    Ich drücke Euch beide Daumen
    Grüße
    Hartmut

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Das ist sehr ärgerlich aber leider immer noch zu häufig ...


    Soweit mir bekannt, ist die Allianz Fahrzeugversicherung aktuell der einzige Anbieter, der Vandalismus mit im Leistungsumfang hat. Unabhängig davon muss man sich sicherlich mal Gedanken machen, wie man solche Vorfälle vernünftig mitigiert. Ich plaudere da mal ein wenig vor mich hin ...


    Anhand des Schadenbildes erkennt man, dass der Einbruch in das Wohnmobil (Linerklasse) nicht so einfach ist. Die Versuche auf Bodenhöhe in das Fahrzeug zu gelangen waren recht aussichtslos. Fenster und Türen haben den Attacken ja standgehalten. Die Schwachstelle ist scheinbar tatsächlich das Dach und die dort vorhandenen Luken.


    Grundsätzlich sieht das Schadensbild eher nach einer laienhaften Attacke durch nicht vorbereitete Täter aus. Eher so ein wenig nach Spontantat. Die Täter hatten vermutlich wenig Kenntnisse, wie ein solches Fahrzeug zu "erobern" ist und haben einfach herumgedoktert. Es sieht auch so aus, als wenn sie bei der Tatausführung beliebig viel Zeit gehabt hätten, folglich hat das Fahrzeug irgendwo gestanden, wo wenig "Bewegung" vorliegt. Die Brachialgewalt, mit der sie dann durch das Heki eingestiegen sind, zeugt davon, dass die Täter weder Angst vor Geräuschen, noch Angst vor unliebsamer Beobachtung hatten. Dass sie auf das Dach gelangten, war vermutlich auch eher Zufall statt einem strategischen Grund. Vermutlich hatten sie auch keine Leiter, sondern sind irgendwie anders darauf gelangt.


    Mit diesem Tatbild unterscheidet sich der Fall von einem "vorbereiteten und geplanten Angriff", der sicherlich schwieriger zu mitigieren sein dürfte.


    Folglich sind die Erfolgsfaktoren für diesen Schaden wie folgend:

    • Fahrzeug stand unbeobachtet, abseits
    • die "Schwachstellen" = Dach, war zugänglich
    • es gab keine "Überwachungsfunktion", die ggf. Interventionskräfte oder Eigner alarmiert


    Um auf das Ursprungsthema zurückzukommen, eine Innenraumüberwachung hätte lediglich einen der Punkte beeinflußt und den Schaden nicht verhindern können. Eine Innenraumüberwachung hätte ggf. folgenden Effekt gehabt:

    • Alarmierung und Anzeige der Tat via CCTV: Üblicherweise sind Täter bei einer vergleichbaren Tat maskiert. Den Tathergang hätte man beobachten können, hätte aber keine wirksame Eingriffsmöglichkeit gehabt ausser die Interventionskräfte (Polizei) zu benachrichtigen. Die psychologischen Auswirkungen des Beobachtenden ist katastrophal ... Möchte man wirklich die Täter bei der Tat beobachten ohne Eingreifen zu können?
    • Aufgezeichnete Bilder können von den Untersuchungskräften zwar betrachtet aber nicht wirksam verwendet werden (Datenschutz, so schwachsinnig wie es klingt). Die Hürden zur Verwendung solcher Bilder sind leider extrem hoch und langfristig (Richterliche Anordnung)
    • der eigentliche Schaden und die Reaktion des Sachversicherers bleibt unbewirkt


    Mitigationsmaßnahmen:

    • Nie ein Fahrzeug unbeaufsichtigt und "abseits" abstellen sondern eher Orte wählen, wo es Publikumsverkehr und eine Umfeldüberwachung gibt
    • Schwachstellen (in diesem fall das Dach) möglichst nicht zugänglich gestalten (Keine Heckleiter, keine Aufstiegsmöglichkeiten bieten). Fahrzeug so abstellen, dass keine "natürlichen Aufstiegsmöglichkeiten" bestehen.
    • augenscheinliche Sicherung der Dachluken. Es gibt sogenannte "Sperren" (Massiv angebrachte Lochanker, durch die eine oder mehrere Stangen gesteckt werden, die die Luken wie ein Gitter sichern und den Einstieg behindern. Diese Riegel werden nur eingesteckt, wenn das Fahrzeug unbeaufsichtig irgendwo abgestellt wird, sonst werden die Riegel nicht angebracht.)
    • Bewegungsüberwachung der Dachfläche (CCTV) mit Signalisierung über eine Alarmanlage (Voralarm und manuelle Aktivierung um Fehlalarme zu verhindern)


    Einen Totalen Schutz gegen Vandalismus wird es nicht geben. Aber man kann natürlich den potentiellen Attackern die Sache möglichst unattraktiv gestalten. Hemmpunkte sind regelmäßig die Gefahr einer Früherkennung, die Erkenntniss dass ein Einbruch unverhältnismäßig lange dauert und die Vermittlung das es nichts "brauchbares" zu ergattern gibt. Die Motivation der Einbrecher ist ja eigentlich die Chance etwas verwertbares zu finden.
    Vandalen, die einfach nur zerstören wollen, sind da schwieriger abzuwehren. Die würden sich ggf. auch mit Beschädigungen an der Aussenhaut begnügen, was leider ebenfalls zu teuren Ergebnissen führt.


    Fazit: Eine Innenraumüberwachung via Video wird an dem Schadenshergang nicht wesentlich etwas verändern und würde allenfalls das Nervenkostüm des Eigners enorm belasten.


    vG
    Martin

  • ...Ich vermute ebenfalls dass das Fahrzeug etwas ländlicher abgestellt wurde...


    Was ich mir jedoch vorstellen könnte ist, dass die Täter aus der Region kommen....(Beschaffungskriminalität)


    ...allein deshalb finde ich persönlich es schon gut, die Aufzeichnungen zu sehen...


    Ich kann hier leider nur für mich reden:


    Mein Glück ist es, dass ich einige Herren auf der Polizeiwache kenne, die vielleicht auch mal auf die Aufzeichnungen schauen und vielleicht die Herrschaften aus der Region kennen... ;)

  • Dem Punkt, dass Videoaufnahmen zwar betrachtet, aber nicht wirksam verwendet werden können, muss ich deutlich widersprechen.
    Bei mir läuft die Dashcam immer und überall. Ob das erlaubt ist, oder nicht, interessiert mich nicht. Ich lasse sie zB auch in Österreich laufen.
    Von jeder Sequenz kann man einzelne Bilder erzeugen. Das geht aber nur, wenn man die Kamera hat! Oder umgekehrt, wenn man keine Videoaufnahmen hat, kann man auch gar nix bei der Polizei vorlegen.
    Ich wurde letztes Jahr bis zum Stillstand ausgebremst. Ich habe über die Onlinewache Hessen Anzeige erstattete und auf Video und Bildbeweismittel hingewiesen.
    Zur Ladung habe ich Bilder vom PKW samt Nummernschild und dem Fahrer, der so freundlich war auch noch aus dem Fenster zu gestikulieren, mitgenommen. Die Nummer ist für den Pfosten ziemlich doof gelaufen. Aber nur, auf Grund der Bilder!
    Zweites Beispiel: Am Mittwoch wurde ein osteuropäischer LKW Fahrer in seiner Heimat festgenommen, der im Januar auf einer Landstraße ein lebensgefährliches Manöver begangen hat. Die Fahndung und Festnahme erfolgte auf Grund von Dashcamaufzeichnungen!
    Für den hier beschriebenen Vandalismus bedeutet das, wenn die Kamera dagewesen wäre, hätte es zwar den gleichen Schaden gegeben, aber man hätte wenigstens Bilder von den Täterinnen gehabt.
    So wie die sich angestellt haben, hatten die alles, nur keine Sturmhauben.
    In dem von @louisx76 Fall hätte es dann auch nicht eine Woche in das Mobil reingeregnet.
    Für die Zukunft empfehle ich den eingezäunten Platz vom Eigentümer viedoüberwachen zu lassen.

  • Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Es gibt Ausnahmen, was die Verwendung von Bildern/Videomaterial betrifft. Aber aktuell sind es halt Ausnahmen. Wer einmal den Ablauf von der Verfügbarkeit von Beweisbildern (Personen betreffend) bis zur Verwendung bei der Fahndung (offizielle Verwendung, nicht die interne Verwendung nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter") miterlebt hat, der ahnt was ich meine. Die Verwendung von Dash-Cam Videos ist nach wie vor rechtlich nicht eindeutig geregelt. Die Anwendungen häufen sich aber sind immer noch kein Regelfall. Der Regelfall besagt eher, dass die Ermittlungskräfte sich die Bilder/das Video anschauen aber offiziell eher nicht verwenden weil sie entsprechenden Restriktionen unterliegen.


    Das Beispiel mit dem osteuropäischen Fahrer dieses LKW, der einen Bus auf der Landstraße in einem lebensgefährlichen Manöver überholt hat, zeigt ebensolches. Der Fahrer wurde offiziell nicht wegen dem Bildmaterial, sondern wegen der Aussage des Busfahrers festgenommen. Die Bilder sind juristisch lediglich Beiwerk und dürfen bei einer Gerichtsverhandlung nur mit Zustimmung des Angeklagten (in diesem Fall dem Fahrer des LKW) in "Augenschein genommen" werden, sind aber kein reguläres "Beweismittel". So kenne ich das aus vielen Präzedenzfällen, bei denen ich selber persönlich involviert war.


    Beispiel: Die Kapelle verfügt über eine Rundumüberwachung, die auch partiell über die Grenzen des Grundstückes hinausreicht. Das ist formal geregelt, es gibt entsprechende Hinweisschilder und die betreffenden Bereiche entsprechen dem Sicherheitskonzept mit amtlichem Segen.
    In einem dieser Bereiche befindet sich auch ein Ausschnitt, der den rückwärtigen Bereich eines Nachbargebäudes umfasst. Als dort eingebrochen wurde, konnten wir gestochen scharfe Bilder der Einbrecher liefern. Diese Bilder konnten nicht zur Fahndung verwendet werden, da die Bilder das "Recht am eigenen Bild" der Einbrecher verletzten :cursing: Nach richterlicher Anordnung durften dann Teile der Bilder für interne Zwecke der Kripo angewendet werden. Bis zur richterlichen Anordnung dauerte es geschlagene 3 Monate.


    weiterres Beispiel:
    Kunde hat eine offizielle, sogar aufgrund von Richtlinien geforderte CCTV-Überwachung. Ein Mitarbeiter wird via CCTV dabei aufgenommen, wie er Briefe und Pakete öffnet und Werte entnimmt. Das Video war das einzige potentielle Beweismittel, durfte aber vor Gericht nicht als Beweismittel angewendet werden, weil der betreffende Mitarbeiter die Zustimmung zur Inaugenscheinnahme verweigerte. Ergebnis war ein Freispruch, da die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Exakt der gleiche Fall vor dem OLG Hagen führte dazu, dass der Mitarbeiter Schuldig gesprochen wurde, weil das strafrechtliche Interesse höher gewichtet wurde als das Recht am eigenen Bilde des Mitarbeiters ...


    vG
    Martin

  • Naja Martin,


    Das hört sich aber schon anders an, als in deinem ersten Beitrag, wo du schriebst, das Bilder zwar betrachtet aber vor Gericht nicht verwertet werden können. Sicherlich ist es so, dass es bei der Verwendung von Bildern oder Videos vor Gericht Hürden gibt, insbesondere aber nicht ausschließlich an die Schwerevdes Deliktes angelehnt aber Fakt ist m.M.n. auch, dass die Nutzung von Bildern und Videos immer öffter erlaubt wird.


    Es kommt halt darauf an, was es zu beweisen geht, z.B. falsches Parken oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Ich jedenfalls denke, dass es nicht schadet, Aufnahmen zu haben. Diese könnten zwar vor Gericht abgelehnt werden aber wenn ich erst gar keine habe, gäbe es auch nichts zum Ablehnen.


    Gruß
    Ralf

    Glaube nicht alles, was du hörst
    Sage nicht alles, was du willst und
    Tue nicht alles, was du magst
    (M.Luther)


    Aus einem verzagten Arsch kommt kein fröhlicher Furz (M.Luther)


    Better to remain silent and be thought a fool than to speak out and remove all doubt
    (A. Lincoln)

  • Moin ,
    ich kann nur jeden Geschädigten zutiefst bedauern,
    möchte aber darum bitten, keine Beschreibungen von selbst
    erlebten Schäden hier kund zu tun,dass hilft denen auch nicht wirklich.
    Weiterhin sollte endlich dieser Begriff Vandalismus rausgelassen werden !
    Wie einige schrieben zahlen div. Versicherungen solche Schäden nicht.
    In diesem Fall handelt es sich um Schäden, verursacht durch hirnloses
    Suchen von Wertgegenständen und " nicht um Mutwillige Zerstörung ".
    Deshalb die Bitte an Louisx76 , diesen Begriff bei der Schadenbeschreibung
    oder Gesprächen mit der Versicherung rauszulassen.
    Viel Erfolg bei der Abwicklung und hoffentlich könnt Ihr das Ereignis irgenwann
    vergessen.
    Gruß Uwe

  • Ohne jetzt kleinkariert zu wirken: Nöö ...


    Aufgezeichnete Bilder können von den Untersuchungskräften zwar betrachtet aber nicht wirksam verwendet werden (Datenschutz, so schwachsinnig wie es klingt). Die Hürden zur Verwendung solcher Bilder sind leider extrem hoch und langfristig (Richterliche Anordnung)



    Betrachtet (Inaugenscheinnahme) durch Interventions- und Recherchekräfte (Kriminalisten) und Verwendung nur nach Richterlicher Anordnung. Das ist der Regelfall. Die Ausnahmen häufen sich augenscheinlich, da die Ausnahmen natürlich in der Presse auch besonders hervorgehoben werden. Der Regelfall ist nach- wie vor, dass die Rechtsorgane die Bilder nicht verwenden. Im Zivilrecht gibt es eine grundsätzliche Tendenz mehr Bildmaterial zuzulassen, im Strafrecht (und da bewegen wir uns bei den dargestellen Szenarien) gibt es diesen Trend eher nicht oder nur sehr unterschwellig.



    vG


    Martin

  • Exakt der gleiche Fall vor dem OLG Hagen führte dazu, dass der Mitarbeiter Schuldig gesprochen wurde, weil das strafrechtliche Interesse höher gewichtet wurde als das Recht am eigenen Bilde des Mitarbeiters ...

    ich sags mal so:


    der Dorfrichter am Amtsgericht wird sich exakt an die vorgegebene Rechtsprechung halten


    und erst in einer höheren Instanz fängt das eigenständige richterliche Denken an


    grüße klaus

  • ich sags mal so:
    der Dorfrichter am Amtsgericht wird sich exakt an die vorgegebene Rechtsprechung halten


    und erst in einer höheren Instanz fängt das eigenständige richterliche Denken an


    grüße klaus

    Auch da gibt es, leider, keine eindeutige Tendenz. Ich habe es sowohl in ersten Instanzen als auch bei Revisionsverfahren gehabt, dass sowohl in die eine als auch andere Richtung argumentiert und entschieden wurde. Auch bei richterlichen Anordnungen war es teilweise bei lapidaren Angelegenheiten so, das Richter quasi aus dem Stehgreif die Verwendung von Bildmaterial in der Fahndung freigegeben haben während sich andere Richter bis zu Monaten geziert haben für richtig manifestierte Vorgänge das Bildmaterial freizugeben.


    Auf "Arbeitsebene" sieht die Sache etwas anders aus. Die Kripo nimmt was sie kriegt. Das Risiko ist halt, wenn ein Täter aufgrund Bildmaterial überführt wird und dann im Strafverfahren das Bildmaterial nicht verwendet werden darf (weil der Richter nicht zur Freigabe angefragt wurde - und das nicht gut findet,- oder er generell der Sache etwas sperrig gegenübersteht).

  • All das ändert nichts an meiner Kernaussage. Ohne Viedomaterial kann weder die Polizei noch ein Gericht die Bilder ablehnen. Es gibt ja keine! :/
    Wurden hingegen Aufnahmen gemacht, können sie hilfreich sein.
    #prodashcam
    #prokameraüberwachungiminnenraum

  • All das ändert nichts an meiner Kernaussage. Ohne Viedomaterial kann weder die Polizei noch ein Gericht die Bilder ablehnen. Es gibt ja keine! :/
    Wurden hingegen Aufnahmen gemacht, können sie hilfreich sein.
    #prodashcam
    #prokameraüberwachungiminnenraum

    Die Jungs aus der Sicherheitsfachberatung würden das so formulieren: "Grundsätzlich richtig aber die Anwendung suggestiert eine Sicherheit, die nicht vorhanden ist". Es bleibt halt so, dass die Verwendung einer CCTV-Innenraumüberwachung weder ein probates Mittel zur Mitigation, noch zur Strafverfolgung ist. Auch hier gilt, Ausnahmen bestätigen die Regel. Der psychische Schaden für den Betrachter mit den einhergehenden Emotionen ist schädlicher als die potentielle Nützlichkeit für die Investigation.


    Wenn man sich dieser Argumente bewußt ist und trotzdem eine Innenraumüberwachung einbaut und verwendet, dann ist die Sache ok und da kann man auch nicht dagegen argumentieren. Nur sollte man halt nicht mit einer maroden Erwartung rangehen. Die anderen Maßnahmen um Einbrüche zu verhindern, sind da vielleicht einfach sinnvoller ... Auch hier gilt. Man kann das eine tun ohne das andere zu lassen. Also .. Mitigationsmaßnahmen gegen Einbruch und zusätzlich eine CCTV Überwachung ist sinnvoll aber eine Innenraumüberwachung via Video ohne die anderen Maßnahmen ist recht sinnbefreit ... und führt eigentlich weniger zum gewünschten Ziel.


    Nebenbei: Ich bin auch ein Fan von Videoüberwachung. Aber eben nur da, wo es zielführend und sinnvoll ist und wo mir die Bilder einen wirklichen Erfolg bringen. Wenn i.e. die Innenraumüberwachung als intelligende Bewegungssensorik verwendet wird und das Bildmaterial eigentlich nur visuelles Nebenprodukt ist, dann macht die Sache wieder Sinn. Ich würde eben aber auch mehr Wert darauf legen den Einbruch zu verhindern statt den erfolgten Einbruch zu dokumentieren. Wenn man das Bildmaterial hinterher nur den Bekannten zur Abschreckung vorführen kann aber keine wirkliche Handhabe mit dem Material bei der Strafvervolgung hat, dann sollte einem das Bewußt sein bevor man zuviel Hoffnung in die Wirksamkeit einer Innenraumüberwachung via Video entwickelt ...


    vG
    Martin

  • ...auch wenn die Richter oder die Polizei das Bildmaterial nicht verwenden dürfen, finde ich es für die Täter als abschreckend wenn ich ihnen über Lautsprecher mitteile, dass sie sich bitte Zeit bei der Durchsuchung meines Wohnmobils lassen sollen, da die Polizei noch etwas Zeit braucht bis sie eintreffen...


    Des weiteren würde ich ihnen mitteilen, dass wir ebenfalls unterwegs zum Wohnmobil sind..

    • Offizieller Beitrag

    Ob Videoaufzeichnungen nun für die Überführung eines Täters nützlich sind oder nicht, wäre mir erst einmal egal. Ich teile die Meinung von Martin, dass es vor allem auf gute Präventionsmaßnahmen ankommt. So ein Vollhonk, der so eine Tat begeht, möchte ja nicht unbedingt erwischt werden und auch wenn diese Typen meistens nicht besonders schlau sind, so wirken sichtbare Videokameras, erkennbare "echte" Alarmanlagen und helles Licht doch abschreckend. In sofern sollte der Platz, an dem das WoMo abgestellt wird, idealerweise derart versorgt sein und das wird am besten auch durch gut sichtbare Schilder kommuniziert. Dabei sind bildliche Darstellungen besser als textliche, denn ob die Täter überhaupt der deutschen Sprache mächtig sind, ist fraglich.


    Einen absoluten Schutz gibt es ohnehin nicht aber wenn man den Schaden durch frühzeitige Alarmierung begrenzen kann, ist das auch schon eine gute Sache.


    Nebenbei bemerkt: habt Ihr auch alle einen GPS-Tracker im Fahrzeug? Wenn Ihr im Urlaub seid und das Fahrzeug gestohlen wird, lässt es sich so zumindest schnell auffinden bzw. verfolgen.


    Gruß, Thomas