Pro und Contra bis oder über 7,5 Tonnen

  • Hallo Uwe,
    das ist so ab Werk bestellt und ich glaube nicht das sich da vom Verschleiß irgent etwas ändert.
    Die Felgen haben auch eine andere Einpresstiefe,es würde anders aussehen wenn die Spur über Spurplatten verbreitert würde.
    Mit den LKW,s werden Möbel ausgeliefert damit kurven die Jungs auch in engen Städten rum,wobei auch oft Bordsteinkanten überfahren werden.
    Der Einsatz der Fahrzeuge ist mit dem eines Womos überhaupt nicht zu vergleichen,bei ca 180000km pro Jahr mit 2 Fahrern.
    Schub u. Spurstangenköpfe gehen schon mal ab u.zu aber erst ab ca.500000km und dann auch nur weil die Staubmanschette undicht war und die rostende Kugel die Kunstoffbuchse ausgerieben hat.
    Und wenn beim Womo eine andere Reifengröße montiert wird,muß der Hersteller dies ja auch freigeben.....


    LG Michael

  • vieln Dank für die Antworten , wieder was dazu gelernt.


    Bei der Freigabe durch den Hersteller meine ich mich erinnern zu können,
    dass bei dem Aufziehen von ordentlichen Schwarten auf den PKW der Werkstattmeister
    mir früher immer mtgab, klar hat der Hersteller die freigegeben,aber wir sehen uns
    ab jetzt jedes Jahr für den Austausch diverser Gelenke,da der Verschleiß erheblich ist.
    Das ist aber schon ziemlich lange her und es hat sich da wohl viel verändert.

  • ... und es ist ein erheblicher Unterschied zwischen PKW/Leichtlkw und LKW -Fahrgestellen. Bei PKW wird ja auch meist der "Hebelarm" in Form von Spurweite nennenswert mitverändert und bei den LKW spielt das nur unwesentlich eine Rolle. Wie Michael schon schrieb, die Einpresstiefe sollte natürlich nicht drastisch nach "aussen" verändert werden. Ob der Achschenkel mit 15cm oder 20cm Hebel wirkt, ist dann schon erheblich gravierend, das sind dann über 30% höhere Kräfte, die da wirken.


    vG
    Martin

  • Also ich denke bis 3,49 to oder bis 7,49 to . Alles was dazwischen ist macht keine Sinn . Idealerweise wäre meine Lösung bis 7,49 to Liner oder Alkoven auf MAN oder wenn es sein muss Iveco Euro Cargo zzgl . Trailer für PKW . Dies gilt für alle die nicht die alte Klasse 2 oder C– CE haben . Für mich der beste Kompromiss zwischen Solidität , Zuladung und Mobilität . Allerdings ist für uns und unsere Art zu reisen ein Mobil oberhalb 7,49 quasi Führerschein 2 – C CE immer noch die solideste Art zu Reisen . Meine Frau hat auch vor Jahren bei Zeilmann ihren Führerschein gemacht und ist bis heute von der Richtigkeit überzeugt . Soll nicht heißen das das für den Rest der Welt gilt . Was die Frage der Reifen angeht 235, 265 , 285 oder 305 oder 385 er : Der Breitreifen ist vom Fahrverhalten , Spurtreue , Traglast usw. immer dem schmaleren vorzuziehen . Der Verschleiß der auf die Achsschenkel der Vorderachse wirkt ist absolut unterzubewerten . Bei MAN z.b. Kann man sogar die Achsschenkel abschmieren . Das sind Erfahrungen die ich aus dem eigen Fuhrpark ziehe . (Habe einen 18 Tonner mit 445 Reifen auf Allrad im Betrieb , der mehr als 200.000km und keinen Achsschenkel gewechselt hat )Übrigens gibt es immer mehr Reisemobilisten die die Möglichkeiten bei Fahrschule Zeilmann nutzen um den Füherschein C zu absolvieren . Dauert 1 1/2 Wochen . Somit ist man in der lage ein RM auf LKW Chassis mit reichlich Power das auf hohe Km Leitung ausgelegt ist einen Smart oder so in der Garage hat , bei 10,00 Meter Länge zu bewegen das einen Wasservorrat von mindestens 300 Liter oder mehr und ausreichen Batteriestrom zu Verfügung hat . Wenn das keine Vorteile sind ........ Jedoch hat auch der recht , der sagt 3,49 to ,keine Geschwindigkeitsbegrenzung , wenig zeug‘s an Bord und ebend schnell wohin . Duschen auf‘m C Platz und essen im Restaurant. Auch gut . Jeder wie er mag .


    By the way , konnte meinen Kumpel @Moeppie auch überzeugen Führerschein C zu absolvieren und der ist heute überzeugter C Fahrer . Also die Frage nach pro und contra 7,49 to , muss jeder für sich selbst beantworten und die Frage der Reifenbreite auch . In diesem Sinne .......

  • Im wunderschönen Ahorntal bei Zeilmann auf dem eigenen Platz mit RM übernachtet und jeden Abend wirklich gut ( Gutbürgerlich) und preiswert gespeist . Zeilmann‘ s sind hervorragende Gastgeber . Nebenbei noch nen Drachenflug zur Entspannung.

    Einmal editiert, zuletzt von Fantom () aus folgendem Grund: Doppelte Bilder entfernt

  • Vielen Dank @robert_1994 für den Tipp mit der Ferienfahrschule. Deine Ideallösung (Liner auf MAN + Autotrailer) erschien auch uns als Ideallösung, da wir auch mal ein Auto mitnehmen wollen, das in keine Heckgarage passt. Allerdings haben wir von Anfang an nicht wirklich daran geglaubt, dass das Zugfahrzeug mit Wasservorrat, Fahrrädern, Vorräten und Stützlast tatsächlich unter 7,5 t bleiben würde. Die Waage hat es leider bestätigt, selbst ohne die vorgenannten Posten sind wir drüber. Der Verzicht auf den größeren Motor (mit Anhänger m.E. keine Option) sowie diverse Ausstattungen hätte es vielleicht ermöglicht, aber wir wollten weder das eine noch das andere. Also muss mittelfristig aufgelastet werden - mit meinem Führerschein darf ich zwar alles fahren, aber meine Frau soll das Gespann auch fahren dürfen. Folglich klare Reihenfolge: Erst Führerschein, dann Auflastung.
    VG
    Alex

  • Bei uns klappt das nur in der Theorie :00002178: mit den 7,49t. Den 6,9l möchte ich nicht missen, mit 3,5t + am Haken - zumindest sobald ich das Flachland verlasse ;) .


  • Hallo Michael,
    Das Zugfahrzeug wog ohne Wasser, Vorräte, Fahrräder, Stützlast des Anhängers und Beifahrer 7,8t. Also, mit 400L Wasser, etc. rechnerisch ca. 8,5t. Ist noch unter 20% Überladung ;) . Technisch aber kein Problem.
    Reisen ins Ausland müssen folglich warten, bis wir aufgelastet haben.


    LG


    Alex

  • Hallo Michael,
    Das Zugfahrzeug wog ohne Wasser, Vorräte, Fahrräder, Stützlast des Anhängers und Beifahrer 7,8t. Also, mit 400L Wasser, etc. rechnerisch ca. 8,5t. Ist noch unter 20% Überladung ;) . Technisch aber kein Problem.
    Reisen ins Ausland müssen folglich warten, bis wir aufgelastet haben.


    LG


    Alex

    As long as you have a C or CE. If not then over 7.49 tons is driving without a licence, AND likely without insurance. Well it would be in the UK. So not a ;) more a <X Michael

    2019 Morelo Palace Liner 88LB SLO with slide out on MB chassis

  • As long as you have a C or CE. If not then over 7.49 tons is driving without a licence, AND likely without insurance. Well it would be in the UK. So not a ;) more a <X Michael

    CE wäre vorhanden, wenngleich (noch) nicht notwendig, da sich die Fahrerlaubnis auf das zulässige Gesamtgewicht und nicht auf das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs bezieht. Und die Fahrerlaubnis ist ein einheitliches EU-Dokument, wenngleich ich manch anderen EU-Mitgliedsstaaten durchaus abweichende Auslegungen im Falle einer Kontrolle zutraue - so wie das Theater in den späten 90ern mit den 15m Bussen, die auch eine EU-Zulassung hatten, aber in Frankreich flächendeckend - selbst im Transit - sanktioniert wurden.
    Aber dennoch, wir wollen natürlich nicht im roten Bereich unterwegs sein und streben die Auflastung an. Und, wie bereits erwähnt, bis dahin bleiben wir vorsichtshalber in Deutschland.


    VG Alex

  • CE wäre vorhanden, wenngleich (noch) nicht notwendig, da sich die Fahrerlaubnis auf das zulässige Gesamtgewicht und nicht auf das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs bezieht. Und die Fahrerlaubnis ist ein einheitliches EU-Dokument, wenngleich ich manch anderen EU-Mitgliedsstaaten durchaus abweichende Auslegungen im Falle einer Kontrolle zutraue - so wie das Theater in den späten 90ern mit den 15m Bussen, die auch eine EU-Zulassung hatten, aber in Frankreich flächendeckend - selbst im Transit - sanktioniert wurden.Aber dennoch, wir wollen natürlich nicht im roten Bereich unterwegs sein und streben die Auflastung an. Und, wie bereits erwähnt, bis dahin bleiben wir vorsichtshalber in Deutschland.


    VG Alex

    Hi Alex,


    Schau doch mal in die aktuelle Ausgabe der Promobil. Dort stellte ein Leser die Frage, wonach sich das Bußgeld richtet, wenn er seinen 3,5 Tonner überlädt. Promobil richtete due Frage an die Polizei in Stuttgart und bekam die folgende Antwort:


    Ist der Fahrer im Besitz der alten Klasse 3 oder des C1 Scheines, richtet sich das Bußgeld nach der Überladung.


    Ist der Fahrer nur in Besitz des neuen B Scheines, wird es als fahren ohne Fahrerlaubnis eingestuft mit dem entsprechend höheren Bußgeld bis hin zur Freiheitsstrafe im Wiederholungsfall.


    Auch wenn die Polizei lediglich die Executive darstellt und erst ein Gericht ein entsprechendes Urteil fällen müßte, würde ich mich vorab sehr gut beraten lassen oder besser, auf das Fahren eines überladenes Fahrzeug verzichten, es sei denn ich hätte die entsprechende Fahrerlaubnis und auch dann wäre es nur die zweitbeste Lösung.


    Gruß
    Ralf

    Glaube nicht alles, was du hörst
    Sage nicht alles, was du willst und
    Tue nicht alles, was du magst
    (M.Luther)


    Aus einem verzagten Arsch kommt kein fröhlicher Furz (M.Luther)


    Better to remain silent and be thought a fool than to speak out and remove all doubt
    (A. Lincoln)

  • Ich habe es auch gelesen und halte die Aussage für sehr fragwürdig.
    Das Fahren ohne Führerschein bezieht sich auf das Zulässige Gesamtgewicht.

    In allen Führerscheinklassen gilt,
    das Fahrzeug zulässige Gesamtgewicht, dazu erlaubte Anhänger, deren anordnung von Achsen und zugelasassener Stützlastsen, komuliert als gemessenes maximale Zuggewicht.



    grüße Ulli

  • In allen Führerscheinklassen gilt,das Fahrzeug zulässige Gesamtgewicht, dazu erlaubte Anhänger, deren anordnung von Achsen und zugelasassener Stützlastsen, komuliert als gemessenes maximale Zuggewicht.



    grüße Ulli

    Hi Uli,


    Ich glaube, es macht wenig Sinn zu postulieren, was richtig oder was nicht nicht richtig ist. Hast du ein Aktenzeichen eines rechtskräftigen Urteils, das deine Sichtweise unterstützt?


    Ich sage bewusst nicht, dass du nicht richtig liegst, aber, da das Fahren ohne Fahrerlaubnis (übrigens nicht gleichzusetzen mit dem Fahren ohne Führerschein, SLN) kein Bagatelldelikt ist und entsprechende Bußen nach sich zieht, würde ich mich zumindest bei einem Fachanwalt kundig machen, wenn es für mich relevant wäre.


    Nicht mehr und nicht weniger.


    Ralf

    Glaube nicht alles, was du hörst
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    Tue nicht alles, was du magst
    (M.Luther)


    Aus einem verzagten Arsch kommt kein fröhlicher Furz (M.Luther)


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    (A. Lincoln)

  • Schon verstandan den lieber Ralf und damit meine ich nicht die Auslegungssache und Sichtweisen, sondern folgendes in meiner Aufführung


    Wir haben einen Führerschein Katalog was und wie zu befolgen ist. welche Klasse für welches zu führende Fahrzeug zu verwenden ist ist
    Das gilt für den Fahrzeugführer und für den Fahrzeughalter der sein Fahrzeug weitergibt.
    Ich bezog mich nicht auf den Rechtsbeistand und deren Sichtweise.


    Beispiel:
    Ein Fahrzeug welches mit 3,5 T vom Hersteller ausgelifert wurde und mit 3900 kg angehalten und gewogen wird, Ist laut Busgeldkatalog mit einer Überladung zu bestrafen. Der Führerschein und die Tauglichkeit muss für das fahren für Fahrzeuge bis min. 3,5T vorhanden sein.
    Ein Fahrzeug welches von 4,2T auf 3,5T abgelastet wurde und mit 3,9 T gewogen wird, ist auch im Busgldkatalog mit Überladung zu werten
    Bei beidem wird der Führerschein mit der dafür zu verwendenen Klasse von der Rennelitung ermittelt


    Mit der Aussage Fahren ohne Führerschein wäre ich sehr vorsichtig, denn du würdes dem Teilnehmer im Strassenverkehr den Vorsatz unterstellen. Wenn ich diese Grundlage nicht kenne, kann ich diese auch nicht beweten


    grüße Ulli

  • rechnerisch ca. 8,5t. Ist noch unter 20% Überladung

    man muss doch nur dem Beamten plausibel erklären, dass man es absolut nicht gemerkt hat, dass man 1 Tonne zuviel eingeladen hat!
    Nicht das da noch ein Richter von Vorsatz faselt....und dann ist es schon mal von Vorteil, wenn du den C vorlegen kannst.


    Wenn bei 8,5t nur der alte 3er vorhanden ist, wird man wohl vor der Weiterfahrt gnadenlos 1 Tonne ausladen müssen. Und da frage ich mich, ob überhaupt soviel an losen Gewicht im Womo rumliegt?

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Die Aussage bei Promobil ist völliger Quatsch.
    Wenn der Beschuldigte nicht vorher abgelastet hat kann man ihm nie Fahren ohne Fahrerlaubnisklasse anhängen.


    Nicht das da noch ein Richter von Vorsatz faselt....


    Genau das ist der richtige Ansatz.


    Wenn jemand ein Wohnmobil mit 3,5 tonnen ZGg kauft und dann mit 3,9 tonnen gewogen wird, wird eine Strafe entsprechend des Bußgeldkatalogs erhalten.


    Anders kann es ausgehen wenn er sich ein Fahrzeug mit 4200 kg zGgw kauft, das dann ablastet auf 3500 kg weil er nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist. Wenn der dann mit 3,9 tonnen auffällt kann das in einem Verfahren unangenehm werden. Weil die Rechtssprechung eventuell von Vorsatz ausgeht.


    Aber bei einer normalen Kontrolle zahlt er dann seine 95 Euro und erhält ein Bonuspunkt und gut ist. Vorsatz wird man ihm nur im Rahmen von Ermittlungen innerhalb eines Verfahrens nachweißen können.


    Grüße Wolfgang