Hallo ins Forum,
wie seit einiger Zeit bekannt, wird Einigen von uns der Pflichtumtausch unseres Führerschein auferzwungen. Bisher hieß es dass dies erst 2033 vonstatten gehen würde. Zwischenzeitlich wurde das vom Bundesrat nach Alter gestaffelt und damit zeitlich enorm vorgezogen. Nun schwirren in den Briefkästen solche Flyer herum:
Ich bin also beim Umtausch bis 19.01.2022 dabei. Nächster Ärger ist, dass ich den FS 2037 erneut umtauschen muss. Bei 2033 wäre das nicht mehr nötig gewesen. Soweit so gut.....oder schlecht.
Was mich aber noch weiter verärgert ist folgender Absatz, den ich im BMVI lesen musste:
Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres (Hierzu zählen vor allem dreiachsige Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder Züge aus einem Zugfahrzeug zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und einem Anhänger.).
Ich bin über diese Regelung mehr als erbost und würde gerne wissen, wie Ihr euch dabei verhalten würdet. Bitte dazu keine Grundsatzdiskussion bzgl. LKW-Führerschein! Dies hatten wir schon mehrfach und ist bzw. bleibt für mich keine Option!