Alles anzeigenMehrere Bundesländer hatten bisher folgende Formulierung (NRW finde ich gerade nicht).
"Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie künstlerische Darbietungen jeder Art mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden (Großveranstaltungen) dürfen bis einschließlich 31. August 2020 nicht stattfinden."
Da würden dann auch Messen drunter fallen....
Generell ist das ja Ländersache und Laschet ist gerade im Wahlkampfmodus... bei dem kann auch alles wieder anders sein.
Messen dürfen nach Paragraph 11 der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW mit einem entsprechenden Hygiene- und Infektionsschutzkonzept stattfinden!