Parklicht beim Daily einstellen

  • 1. Aber permanent alle Leuchten brennen zu lassen ist ja auch Ressourcenverschwendung, oder?

    2. Die Birnchen habe ja nicht das ewige Leben.

    3. Gibt es denn keine Möglichkeit nur Parklicht vorne/hinten zu schalten?

    1. am Tag danach brauchst Du Starthilfe weil Batterie schlapp

    2. die Birnchen sterben meist beim Einschalten

    3. doch, erfordert aber Eingriff in die Kfz-Elektrik


    grüße klaus

  • Ich hatte Landstrom, deshalb kein Problem mit Batterie.


    Aber heute wurde ich schon von mehreren Nachbarn angesprochen, dass ich vergessen hätte, das Licht auszuschalten...:rolleyes:

    Also, bleibt es nun wieder aus, zu auffällig und die Leute reden. Das wollen wir dann doch nicht.


    Grüße!

    Rudi

  • Hier scheinen viele mit Dreier Führerschein und < 7.5to unterwegs zu sein - so wie ich bis vor drei Wochen - es hat sich vieles getan. Zausels_Kerl (Martin) und Mega-Buddy hat es richtig beschrieben - innerorts über 3.5to braucht es die Parkwarntafel oder eine eigene Lichtquelle (also nicht das alte Parklicht) für Fahrzeug und alle Anhänger. War auch etwas erstaunt und weil dennoch so viel herumstehen - wo kein Kläger da kein Richter, beim Schaden wird aber jede gegnerische Versicherung diese Karte spielen.
    https://www.arbeitsschutz-port…er%20%22Gewichtsklasse%22.

    Auch solche Dinge lernt man beim C Führerschein ;)

  • Hallo.


    Ich dachte bisher, dass man in einer innerorts beleuchteten Straße kein Parklicht oder Standlicht benötigt.



    Standlicht zur Beleuchtung eines stehenden Fahrzeugs

    Das Standlicht muss eingeschaltet werden, wenn das Auto steht und keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist, welche das Fahrzeug sichtbar macht. Gemäß § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein haltendes Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften immer mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, die zur Fahrbahn gerichtete Seite des Fahrzeugs zum Beispiel mit einem Parklicht zu beleuchten.


    Das habe ich hier gelesen.


    freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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    Das bessere Später ist - Jetzt:thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Hier scheinen viele mit Dreier Führerschein und < 7.5 to unterwegs zu sein

    was das sogenannte Standlicht betrifft, die Regelung ist meiner Ansicht nach eindeutig beschrieben

    für PKW wie LKW die sogenannte Parkwarntafel ist keine Pflicht, sondern eine "kann" Bestimmung, es heißt jeweils "darf" oder "kann"

    siehe Bildtafel......... jedenfalls habe ich keine andere Aussage bisher gelesen oder gehört, und in der § 51c StVZO – Parkleuchten, Park-Warntafeln

    finde ich auch nichts.... http://www.lexsoft.de/cgi-bin/…al_nrw.cgi?xid=137480,114

    aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren, man lernt ja nie aus :-))

    Lg aus La Paz Hermann

  • Hallo Peter,


    stimmt, wenn <3,5 t


    Viele Grüße


    Günter

  • Ihr überlest den entscheidenen Teil “auf der Fahrbahn”

    Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

  • Ihr überlest den entscheidenen Teil “auf der Fahrbahn”

    Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

    Ohh ohh, das stimmt - das habe ich tatsächlich überlesen. Gerade nochmals in den Führerscheinfragen nachgelesen. Danke

  • Ohh ohh, das stimmt - das habe ich tatsächlich überlesen. Gerade nochmals in den Führerscheinfragen nachgelesen. Danke

    ... wofür es extra zugelassene Blinkleuchten gibt, die auch auf weißes Dauerlicht geschaltet werden können. Die Dinger werden dann mit Magnetfuß oder Saugnapf befestigt ... (und am nächsten Morgen sind sie fein säuberlich abgeschaltet mit einer Visitenkarte vom örtlichen Polizisten und dem Vermerk "irreführende Beleuchtung" an der Aufbautür abgelegt :/)


    vG

    Martin

  • Guten Morgen zusammen,


    folgendes Phänomen habe ich jetzt schon zum 2. Mal festgestellt. Also ich fahre mit meinem Daily mit Fahrlicht und stelle Ihn mit eingeschaltetem Fahrlicht ab. In dem Moment wo der Schlüssel abgezogen ist geht das Tagfahrlicht und das Fahrlicht aus. Soweit ist alles schön. Keiner fasst das Fahrzeug an. Das Auto stand seit 3 Tagen. Heute Morgen macht mich mein Nachbar darauf aufmerksam, dass das Standlicht brennt??????

    Ich werde zukünftig das Fahrlicht grundsätzlich ausschalten. Aber kennt jemand dieses Phänomen?


    Beste Grüße


    Axel

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Antworten. Es ist tatsächlich so, Blinker aus. Lichtschalter an. Zündschlüssel abgezogen.

    Das Wohnmobil steht völlig unbehelligt. Keiner verändert irgendetwas und irgendwann geht das „Parklicht“ komplett an.

    Um das Parklicht nach zuvor eingeschaltetem Fahrlicht und abgezogenen Zündschlüssel zu aktivieren. Müsste man den Lichtschalter einmal aus machen und danach wieder einschalten. Aber wieso passiert das nach einer unbestimmten Zeit von selbst. Ganz merkwürdig!

    Dann bin ich wohl der einzige Daily-Fahrer, der soetwas hat. Es gibt ja eine Lösung. Wenn ich das Fahrzeug abstelle, mache ich den Lichtschalter grundsätzlich aus.


    Beste Grüße



    Axel