TÜV Hauptuntersuchung

  • Hallo in die Runde

    Ich hätte eine Frage zur Hauptuntersuchung an meinem Palace. Das Fahrzeug hat Erstzulassung 2/2017. Ich habe im Jan. 2023 die Hauptuntersuchung machen lassen und habe für 12 Monate den TÜV erhalten. Ich war der Meinung, dass bis zum 72 Monat nach Erstzulassung die Verlängerung über 24 Monate geht. Deshalb die Hauptuntersuchung nach 71 Monaten. Wie ist die Vorgehensweise vom TÜV oder Dekra. Unterscheiden sich diese oder wird es einheitlich behandelt. Wie sind hier die Erfahrungen . Gibt es Unterschiede oder werden ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch 12 Monate verlängert.. Lohnt es sich gegen den TÜV-Bericht vor zu gehen. Bei 24 anstatt 12 Monaten wäre die Urlaubsplanung etwas einfacher. Danke für eure Erfahrung wie der TÜV damit umgeht.

    Gruß Georg.

  • Aus Autoservice-praxis - wärst besser in 12/2022 zur HU gefahren.


    Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen müssen spätestens sechs Jahre nach ihrer Erstzulassung jährlich zur Hauptuntersuchung. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (VG-Az.: 5 K 916/13.KO). "Spätestens" bedeutet konkret, dass ein kurz nach Beginn des sechsten Zulassungsjahres vorgeführtes Fahrzeug die Plakette für nur noch ein Jahr erhält.

    Im konkreten Fall ging es um ein erstmals im April 2008 in den Verkehr gekommenes Wohnmobil mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,85 Tonnen. Der Kläger hatte sein Fahrzeug im Juli 2013 zur HU vorgestellt. Die Prüfplakette wurde zugeteilt, die nächste HU aber auf den Monat Juli 2014 bestimmt. Hiergegen erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruch Klage, mit der er sich auf die Anlage VIII zu § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) berief. Danach sei bis zu 72 Monate nach dem erstmaligen in den Verkehr kommen des Fahrzeugs eine Plakette für zwei Jahre und nicht lediglich für ein Jahr zu erteilen.

    Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Werde – wie vorliegend – das Wohnmobil im 63. Monat zur HU gebracht, so könne die Prüfplakette nur noch für weitere zwölf Monate zugeteilt werden. Denn ab dem 73. Monat seit der Neuzulassung dürften nicht mehr als zwölf Monate bis zur nächsten HU des Fahrzeugs vergehen. Dies folge aus dem Wortlaut der Anlage VIII zur StVZO. Dort sei keine Sonderregelung für mehr als 72 Monate alte Wohnmobile getroffen, so dass es insoweit bei der in der Verordnung als Normalfall festgelegten einjährigen Überprüfungspflicht verbleibe.

    Gesetzlicher Gestaltungsspielraum nicht überschritten

    Eine solche Auslegung entspreche auch dem Regelungsziel des Verordnungsgebers. Dieser habe sich nämlich auf der Grundlage von Erhebungen, nach denen die Rate der an privat genutzten Wohnmobilen festgestellten erheblichen Mängel etwa bis zum siebten bis achten Zulassungsjahr deutlich unter der vergleichbarer Nutzfahrzeuge liegt, zu einer Dynamisierung der Fristen für die Hauptuntersuchungen entschlossen und diese bei neuen Wohnmobilen zeitlich gestreckt. Bei älteren Fahrzeugen habe er es demgegenüber angesichts der Mängelraten bei der bis dahin geltenden zwölfmonatigen Frist belassen wollen.

    Dass der Verordnungsgeber dabei die Grenze nach der Vollendung des sechsten Zulassungsjahres und nicht im Rahmen einer "Kulanz-Regelung" erst nach dem siebten oder achten Jahr gezogen habe, begegne rechtlich keinen Bedenken. Eine Überschreitung des ihm insoweit zustehenden Gestaltungsspielraumes sei nicht ersichtlich. (ng)

  • Moin Georg


    Mein Palace ist EZ: 03/17.


    War letztes Jahr im August zum TÜV.


    Ich musste übrigens deshalb zum TÜV, weil ich beim Kauf vom drei Jahren alten Fahrzeug vom Händler eine neue Plakette gab.


    Der Prüfer klebte mir im August schon eine 1 Jahresplakette, weil sein System das so vorsah.


    Nach intensiven Gespräch kratzte er die Plakette wieder ab und ich bekam wieder (das letzte Mal) 2 Jahre TÜV.


    Ich habe ihm auch was von der 72 Monate Regelung erzählt. Er könnte sich wohl noch daran erinnern.


    Glück gehabt.


    Freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Das bessere Später ist - Jetzt:thumbup:

  • Hallo in die Runde

    Ich hätte eine Frage zur Hauptuntersuchung an meinem Palace. Das Fahrzeug hat Erstzulassung 2/2017. Ich habe im Jan. 2023 die Hauptuntersuchung machen lassen und habe für 12 Monate den TÜV erhalten. Ich war der Meinung, dass bis zum 72 Monat nach Erstzulassung die Verlängerung über 24 Monate geht. Deshalb die Hauptuntersuchung nach 71 Monaten. Wie ist die Vorgehensweise vom TÜV oder Dekra. Unterscheiden sich diese oder wird es einheitlich behandelt. Wie sind hier die Erfahrungen . Gibt es Unterschiede oder werden ab einem bestimmten Zeitpunkt nur noch 12 Monate verlängert.. Lohnt es sich gegen den TÜV-Bericht vor zu gehen. Bei 24 anstatt 12 Monaten wäre die Urlaubsplanung etwas einfacher. Danke für eure Erfahrung wie der TÜV damit umgeht.

    Gruß Georg.

    Dass du nur 12 Monate TÜV erhältst ist falsch.....


    Dir stehen 24 Monate zu....

  • Es sollte heißen..........

    nach 72 Monaten muss das Fahrzeug alle 12 Monate zum TÜV. Wenn ich nach 70 bzw. 71 Monaten zur Prüfung fahre sind keine 72 Monate verstrichen

    und der nächste Termin müsste in 24 Monaten sein. Auf diese Ausführung sollte jeder bestehen, sollte es vom TÜV nicht so behandelt werden.


    Lg. Hermann

    Gemeldet aus der LinerTreff Station La Paz - Baja California Sur. - Mexico :-))

  • Moin,

    Dass du nur 12 Monate TÜV erhältst ist falsch.....


    Dir stehen 24 Monate zu....

    lese ich aus den Bestimmungen https://www.gesetze-im-interne…vzo_2012/anlage_viii.html anders:


    2Zeitabstände der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen
    2.1Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; die Zeitabstände für Sicherheitsprüfungen beziehen sich hierbei auf die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung:


    2.1.6Wohnmobile
    2.1.6.2mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t ≤ 7,5 t
    2.1.6.2.1bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten24
    2.1.6.2.2für die weiteren Hauptuntersuchungen12


    D. h. innerhalb der ersten 72 Monate darf die zuletzt durchgeführte HU 24 Monate zurückliegen.
    Danach darf die zuletzt durchgeführte HU nur 12 Monate zurückliegen.


    Nicht das Datum der aktuellen HU bestimmt den folgenden Zeitraum, sondern das Datum der nächsten den bis dahin zulässigen Zeitraum.

  • Tom habe ich dich richtig verstanden ,wenn ich im Juli zum tüv gehe bekomme ich 12 Monate, gehe ich aber im Juni zum tüv verliere ich ja nur ein Monat aber gewinne das letzte mal 2 Jahre tüv ????

    wenn dem so ist werde ich das natürlich im Vorfeld mit dem Tüv abklären

    Danke

    Helmut

  • Genau Helmut, vorher abklären. Noch hast Du genügend Zeit ;)

    Übrigens ich schenke dem Staat nicht einen Tag und hole mir jedes Jahr 2 Monate raus, indem ich alle 14 Monate zum TÜV fahren. Damit kann man sich dann auch innerhalb von 6 Jahren ein ganzes Jahr rausholen :D

  • Der Gesetzgeber geht von Jahren aus, er betrachtet nicht zusätzlich den Monat.


    2017 + 6 ist 2023. Also wird der Prüfer in 2023 die nächste Prüffrist für 2024 kleben.


    Tut er das nicht, handelt er eigenmächtig (und gesetzeswidrig).


    Zudem finde ich die Diskussion über ca. € 150,- Prüfgebühren gegenüber einem Fahrzeugwert von roundabout € 200.000 etwas widersinnig. Und ein wenig Sicherheit gibt einem die jährlich wiederkehrende Prüfung auch.

  • Meine letzte HU hat 217 Euro gekostet und ich bin der Meinung dass das in keinem Verhältnis steht was da geleistet wird.

    Warum sollte ich dann nicht die Termine ausreizen bis zum letzten?


    LG Michael

    Mach‘ wie du es für richtig hälst, ich finde es „jammern auf hohem Niveau“ und es ist nicht nir die reine „Leistung“ die Dir berechnet wird, sondern anteilig auch die Kosten der Geräte die dazu benötigt werden. Recherchiere mal was alleine Bremsenprüfstand und Grube mit Heber sowie AU Gerät LKW kosten und was da an Wartung/Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen fällig werden.

  • Verstehe die Aufregung nicht.

    Es geht hier nicht um jammern auf hohem Niveau sondern darum was gesetzlich richtig ist

    Wenn du übertrieben gesagt jedes halbe Jahr hinlaufen willst ok dann mach es einfach .

    Und dein Argument die Geräte uuuu sind so teuer ok du magst Recht haben aber jede Branche muss vor dem kassieren investieren .

    Ich frage mich nur was macht der Prüfer beim Wohnmobil mehr als bei einem pkw ?????

    Gas Prüfung kommt immer extra

  • ICH rege mich gar nicht auf. Und ich laufe nicht jedes halbe Jahr hin, mein Volvo ist von 2012, da bin ich sowieso jedes Jahr dabei.


    Wenn Du wissen möchtest, wie der Umfang der Prüfung im Vergleich zu einem PKW ist dann frage doch bei den Prüfinstutitionen nach. Die werden Dir das schon erklären können.


    Und die Kosten der HU und AU legen nicht die Prüfdienste fest sondern der Gesetzgeber..


    Gasprüfung gibt es nicht mehr. Zumindest nicht, solange in Berlin und Bonn darüber nicht beraten wurde und als Gesetz verabschiedet wird. Gasprüfung ist derzeit nur eine Empfehlung.

  • Bei 24 anstatt 12 Monaten wäre die Urlaubsplanung etwas einfacher. Danke für eure Erfahrung wie der TÜV damit umgeht.

    Gruß Georg.

    Hallo Georg,

    wo ist das Problem mit der Urlaubsplanung,wir sind mit dem TÜV regelmäßig ein paar Monate drüber.

    TÜV kann nur in Deutschland gemacht werden § 29 der Stvo ,wenn das Fahrzeug aus dem Ausland kommt muß nur die erste Möglichkeit nach der Grenze zur TÜV Prüffung genutzt werden .

    mvh Werner

  • Mach‘ wie du es für richtig hälst, ich finde es „jammern auf hohem Niveau“ und es ist nicht nir die reine „Leistung“ die Dir berechnet wird, sondern anteilig auch die Kosten der Geräte die dazu benötigt werden. Recherchiere mal was alleine Bremsenprüfstand und Grube mit Heber sowie AU Gerät LKW kosten und was da an Wartung/Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen fällig werden.

    Also der Bremsenprüfstand und Lichteinstellgerät, sowie der Prüfplatz gehört mir!

    Kostet der Dekra nix. :-))

    Im Gegenteil,die Prüfgebühren dafür bezahle ich auch.


    LG Michael