Gastank in de Fahrzeugpapieren eingetragen

  • Also mein 120l. vom Werk verbauter Tank steht nicht in den Fahrzeugpapieren!
    Möglicherweise aber in der Bauartzulassung! :/

  • Die Rechtslage ist ja immer noch nicht klar. Je nach Belieben lässt sich aktuell die Rechtsprechung in Richtung "Eintragung" auslegen. Klar ist, dass ein Gastank eingetragen werden muss, wenn er der Antriebsversorgung dient. Der Brauchgastank hingegen braucht nicht eingetragen zu werden, meint der Jurist. Einzelne Tüv-Prüfer scheinen da anderer Meinung zu sei , können das aber schlußendlich derzeit nicht belegen ...
    Für unseren Gastank liegen alle Zertifikate zur Eintragung vor. Bei einer bestehenden aktuellen Gasprüfung hat der Prüfer aber bei einer HU an der Gas-Anlage nichts zu suchen; ihn ginge lediglich eine LPG Gasanlage etwas an, wenn sie dem Antrieb dienen würde ...


    Der Gesetzgeber scheint auch seit 2009 nicht somrecht daran interessiert zu sein hier eine eindeutige Aussage zu treffen. Der Willkür eines Tüv-Prüfers kann man aktuell also nur begegnen, indem man ihn auffordert einen klaren Nachweis zu erbringen warum er eine Eintragung fordert. Daran wird er scheitern, weil im Gesetzestext immer nur auf den Gastank für die Fahrzeugversorgung (Antrieb) referenziert wird.


    Kleiner Lacher am Rande: Über eine Eintragungspflicht eines Gastanks beim Wohnwagen denkt keiner nach ...


    Drüben bei den Cloufreunden hatten wir das Thema vor kurzem und haben umfangreich recheriert, zumal wir auch zugelassene Prüfer für die Gasanlagen an Bord haben und die zu eben der gleichen Erkenntnis gekommen sind. Die Recherche läuft noch weiter. Sollten da neue Erkenntnisse erscheinen, so gebe ich Laut!


    vG
    Martin

  • die heutigen Tanks müssen nicht mehr zur 10-jährigen Druckprüfung. Da es ein Zusatzanbauteil ist, hat meines Wissens der Tüvprüfer den ordnungsgemässen Zustand zu kontrollieren und wenn der sagt, das Ding ist verrostet, gibt es keine Plakette.


    Alle meine Gastanks waren in den Papieren eingetragen!

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,
    anbei mal meine Concorde Gastank Prüfbescheinigung, welche nur im Zusammenhang mit der gültigen Fahrgestellnummer einen Sinn macht bzw. gültig ist.
    Sie muss bei den 2 Jährigen Gasprüfungen mitgeführt werden. Sollte eventuell ein wenig Licht ins Dunkel bringen ?(:saint:
    Was die Bauartzulassung betrifft, s.Bild ;) Übrigens gibt es die Daten für LPG auch in der guten Datenbank :thumbup:
    Liebe Grüße von Unterwegs Ambra


  • wie oben schon gesagt, ist er bei mir eingetragen, hat halt Morelo oder Meier so veranlaßt


    als ich das erste mal beim TÜV war, hatte ich es mit einem völlig unbedarften Prüfer zu tun, der wohl noch nie ein größeres Womo von unten gesehen hat. Die Besichtigung war Ihr Geld wert (dauerte nämlich lange), natürlich war alles ok, aber einen Grund gabs zu meckern:


    zwischen Tank und Haltebändern liegt ein Gummiband, und das schaute nicht symmetrisch zwischen den Haltebändern raus.


    seitdem gehe ich wegen TÜV zu Iveco in Bamberg, da hat der Prüfer wenigstens Ahnung von der Materie und dementsprechend schnell und problemlos ist die Sache ausgestanden


    grüße klaus

  • Hallo,
    das habe ich eigentlich nicht gewollt,mich hat eigentlich interessiert wie Andere Hersteller es handhaben mit dem Eintrag.
    da in meinen Fahrzeugpapieren alles eingetragen ist,nur nicht der Gastank.Aber in den letzten 30 Jahren hat das auch niemanden interessiert.


    Martin hat recht und keiner sagt etwas eindeutiges dazu.


    Letztendlich ist der Gesetzgeber gefragt,wobei der TÜV sich teilweise aufden §30 der STVZO beruft.


    Zu dem gelben Prüfbuch vom VDFG der Verein welcher die Gasprüfer certiviziert,hätte ich noch eine Anmerkung
    der Bundesverband für Gasanlagentechnik e.V. ,auch ein Verein,stellt eine interessante behauptung auf.


    Nachzulesen auf Bfg-ev.de


    Grüße Werner

  • Na ja, eigentlich ist die Gesetzgebung schon eindeutig. Nur der Interpretation ist halt Spielraum gegeben, da der Gesetzgeber in den Regularien nicht durchgängig klargemacht hat, dass eine Eintragspflicht nur für Gastanks gilt, die dem Fahrzeugantrieb dienen.


    Gelassenen Prüfern ist das bei der HU egal, nirgendwo steht, dass der Tank eingetragen werden muss. Übereifrige Prüfer behaupten erst einmal, der Tank müsse eingetragen werden und wenn man fragt warum, dann wir die Regularie mit der Forderung zum Eintrag eines Gastanks für Antriebszwecke vorgelegt, die aber leider nur in der Überschrift die Gültigkeit entsprechend ausweist.


    Eigentlich ist die Sache klar. Ein HU Prüfer kann nur Anforderungen stellen, die er auch belegen kann. Leider wird aber oftmals versucht die Beweislast umzukehren und dem Fahrzeughalter abzuverlangen einen entsprechenden Nachweis zu erbringen, dass die Eintragung nicht erforderlich ist.


    Beispiel: Man kommt mit seinem Womo zur HU und der Prüfer behauptet die Bettdecke im Heckbett muss eingetragen werden wenn kein gültiges E-Prüfzeichen vorhanden ist, weil die Gefahr droht, dass die Bettdecke beim Bremsen nach vorne fliegt. Fragt man ihn wo das denn steht, dann zeigt er einen Passus, dass alle transportierten Gegenstände im Fahrzeug ordnungsgemäß befestigt sein müssen und verlangt vom Fahrzeughalte einen Nachweis, dass die Bettdecke dieser Anforderung nicht zu entsprechen braucht !!! X/


    Völliger Tinneff!


    vG
    Martin

  • Habt ihr eigentlich Eis Ex beim Gastank installiert? ist das notwendig? wen ja warum?
    Wyhen Gas hat gemeint das nützt im Winter eh nichts ist nur für die Beseitigung des Kondenswassers.

    Ist richtig. Entweder richtige Tankheizung oder eine Portion Hoffnung. Wir haben den Gastank in der Garage und da tauchen die Probleme nicht auf. Tankheizung (ist eine Heizmatte am Tank) kostet halt Elektrische Energie und das nicht wenig. Der übliche GAS-Eis Ex ist tatsächlich nur ein Spielzeug, welches die Tanktemperatur nicht soweit anhebt das man von effektiver Vergasung reden kann ...


    vG
    Martin

  • Habt ihr eigentlich Eis Ex beim Gastank installiert? ist das notwendig? wen ja warum?
    Wyhen Gas hat gemeint das nützt im Winter eh nichts ist nur für die Beseitigung des Kondenswassers.

    Bei uns ist auch ein Schalter mit "Eis Ex" im Mobil verbaut aber ehrlich gesagt haben wir den noch nie gebraucht [Blockierte Grafik: https://www.wohnmobilforum.de/images/smilies/gruebel.gif]


    auch bei - 19° nicht [Blockierte Grafik: https://www.wohnmobilforum.de/images/smilies/ja.gif].


    Denke also die Investition kannste Dir sparen ;) .