Beiträge von traeumer65

    ch bekomme die C1-Lizenz, um ein 7,5-Tonnen-Fahrzeug (Charisma 890G ) sind in Gesprächen mit einem Fahrzeug ... ich hoffe, es bekommen zu können. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Herzliche Grüße :-))

    Hallo Mauricio,


    Unabhängig von der Frage ob der neuere Smart in die Heckgarage des Charisma 890G passt, wäre zumindest in Deutschland die Überlegung direkt die "C" Lizenz anstelle der "C1" zum machen. Zumindest in Deutschland wäre der Mehraufwand gering. Mit dem neuen Smart wirst du dich Gewichtsmäßig immer mit der Grenze 7.49 T. schwer tun.


    Viele Grüße

    Thomas

    Warum quakst Du hier rum, wenn dir eh alles wurscht ist?

    Warum eine solche Wortwahl? Aus meiner Sicht hat Drogenbaron versucht den Beitrag offen zu halten in dem er geschrieben hat dass vom Verhalten des Besitzers nicht auf das Fahrzeug zu schließen ist. Ich finde die Angriffe einfach unpassend und die Wortwahl auch.

    Ich würde das Luftpolster nicht einfach weg schieben. Es geht um Druckstöße und die nimmt ein Luftpolster weg. Hermann (Ambra) hat auf dem Jahrestreffen aus seiner Erfahrung und dem letzten Austausch in den USA berichtet. Ein Ergebnis war ein Ausdehnunggefäß in der Nähe der Alde / Kessel sollte das Problem des Druckstoßes lösen. Dabei scheint ein Thema zu sein wie weit die Druckwasserpumpe entfernt von der Alde / Kessel eingebaut ist. Bei Phoenix sitzt sie quasi direkt daneben, bei Concorde zum Teil mit sehr großer Distanz. Wie es bei Morelo ist weiss ich nicht.


    Viele Grüße

    Thomas

    Hallo Elbert,


    Verstanden. Du würdest ein waagerecht verlaufendes Abflussrohr benötigen. Das gibt es natürlich nicht wenn die Abläufe pneumatisch direkt unter dem Tank erfolgen.


    Bilder helfen aber immer um zu sehen wie die einzelnen Hersteller Lösungen realisieren.


    Viele Grüße

    Thomas

    Tanks anbinden wäre schön, aber meine FW Tanks (3 Stück insgesamt ca. 500 l) sind 1 m hoch - und schön frostsicher eingepackt. Da arbeite ich erst noch ein paar andere Baustellen ab.

    Hallo Elbert,


    Wenn du in die Ablassleitung kommst wäre ein Supersense Sensor sehr einfach einzubauen.


    Viele Grüße


    Thomas

    und selbst im tiefsten Norden Europas (eigentlich überall außerhalb Deutschlands) hat man besten LTE Empfang um Unterstützung zur Hilfe vor Ort anzufordern, wenn man tatsächlich liegen bleibt. Sonst ist ja vieles im WoMo eh redundant, wie zB die Heizung (oder nicht sooo wichtig), und man kann warten, bis man zum nächsten WoMo Service gefahren ist.

    Das ist aus meiner Sicht ein Trugschluss. Schau dir den Reisebericht von Jubel zu seinem Problem Busleitung und nicht laufende Heizungspumpe an. Jürg hat dabei zugestanden, dass er nach Anleitung mit dem Multimeter gemessen hat und das Problem einkreisen konnte. Manchmal ist dann auch "Gefahr" in Verzug. Wenn z. B. die Heizungspumpe bei Minus Temperaturen nicht mehr läuft heißt es Wasser komplett raus und entlüften. Das Multimeter hat uns bei folgenden Problemen geholfen den Fehler zu finden:


    Blinker hinten auf beiden Seiten ohne Funktion. Das Zwischengeschaltete Relay zur Simulation eines höheren Wiederstandes aufgrund der verwendetet LED Blinker war defekt. Es kam Spannung (Multimeter auf Volt) bis zum Relay .

    Fernseher ließ sich nicht mehr einschalten. Es gab einen Kabelbruch dort wo das Kabel aufgrund des elektrischen Auszuges bewegt wurde. Hier Widerstandsmessung des Kabelabschnitts.

    Klimaanlage, Sicherung defekt. Ebenfalls Widerstandmessung.

    Licht Anhänger. Korrodierte Verbindung in der Verteilerdose. Multimeter Spannungsmessung.


    Viele Grüße


    Thomas

    Servus,


    erstmal gut, dass ich keine AHK habe...

    Aber seit wann ist der Privat PKW gewerbliches Gut? solange diese wie ein Sportboot oder Pferdeanhänger für den rein privaten Gebrauch bestimmt ist?

    Vielleicht liegt da ja der Schlüssel.

    Besonders spitzfindig spielt es natürlich keine Rolle ob der nicht gewerbliche Gütertransport, hier PKW, auf einem Anhänger oder im Wohnmobil erfolgt. Wie oben schon geschrieben, ich bin gespannt auf das von Schorsch angekündigte Urteil.

    Wir hatten diese Diskussion schon einmal im letzten Jahr und ich hatte damals bei der Bezirksregierung / Gewerbeaufsicht die gleichen Fragen gestellt.

    Hier der Thread.



    Beiträge 6 und 7.

    Es ist das Gegenteil wie oben geschrieben. Deutschland setzt per Sondervereinbarung in der Bund / Länderkonferenz EU Recht nicht 1:1 um obwohl EU Verordnungen an sich verbindlich sind.

    Bin sehr gespannt auf das von Schorsch angekündigte Urteil.

    Wir sind aktuell auf der Rückfahrt mit Gespann 8,8 plus 3,5 Tonnen aus der Toskana und nutzen das verbaute und auch geeichte (alle 2 Jahre) EU Kontrollgerät. Pausen- und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen halten wir ein. Da wir zu 2. mit 2 Fahrerkarten inkl. jeweils Ziff. 95 unterwegs sind, empfinden wir die Nutzung und Einhaltung nicht als Restriktion.


    Viele Grüße


    Thomas

    Nein keine Sondergenehmigung. Wir haben ein Sonntags LKW Fahrverbot für LKW > 7,49 Tonnen und für LKW mit Anhänger in Deutschland. Wohnmobil ist in dem Sinne aber kein LKW. Wir haben das Gleiche Problem dass wir seid Jahrzehnten damit umgehen und das auf EU bezogen potenziert das Problem.

    Dann hast du vielleicht Glück gehabt.

    Nein, denn die Fahrtenschreiber / Sonntagsfahrverbot Problematik traf uns immer, denn unsere Veranstaltungen enden immer Sonntags, daher war der Sachverhalt sehr sauber mit der Bezirksregierung abgestimmt. Es gibt sogar eine schriftliche Stellungnahme dazu. Wobei die ja nicht dafür zuständig sind wie ich gelernt habe. Der Vorgänger des 8.8 Tonners war ein Sprinter, der von außen wie ein Kastenwagen (LKW Zulassung) aussah. Man konnte speziell auf der A9 oder A3 hinter Aschaffenburg die Uhr danach stellen, dass man das "Folgen Bitte" Zeichen bekam, wenn ein Streifenwagen überholt hat, denn die Kontrollieren genau das Sonntagsfahrverbot LKW mit Anhänger. Der Sprinter war aber als Wohnmobil zugelassen und es hat bei mehr als 20 Kontrollen nie eine Strafe gegeben. Wenn das aus deiner Sicht "Glück Gehabt" ist hast du Recht. Ich muss aber nicht Recht haben und kann damit leben dass andere Forennutzer Gesetzestexte kopieren und Interpretieren. Am Rande, die Fehlende Ziff. 95 auf dem Führerschein hat z.. B. erhebliche Bußgelder bedeutet, weil wir die Übergangsregeln falsch interpretiert oder simple ignoriert hatten.

    Ich würde da garnicht diskutieren wollen: Ich liege nicht daneben, da ich nicht interpretierte sondern einfach nur das nehme, was klar und deutlich geschrieben steht.


    §30 StVO .. da kann die Bezirksregierung sagen was sie will ... Die Bezirksregierung hat da überhaupt keine Handhabe ... Deutlicher als in §30 StVO kann man es doch garnicht darlegen.

    Hallo Martin,


    Manchmal überliest man die Kleinigkeit. Dort steht LASTKRAFWAGEN. Google einmal Gerichtsentscheidungen dazu. Ein als Wohnmobil zugelassenes Fahrzeug ist definitiv hier kein Lastkraftwagen. Du hast an anderer Stelle schon darauf hingewiesen als es um maximale Länge ging. An sich sind es 18,75 Meter, Dafür muss das Zugfahrzeug aber ein Lastkraftwagen sein, ansonsten sind es 18 Meter. Im Umkehrschluss gibt es aber verhängte Bußgelder für als Lastkraftwagen zugelassene Pickups mit einem Wohnwagen dahinter, denn es gilt dann das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger.

    Ich habe in den letzten 20 Jahre viele Kontrollen Sonntags persönlich gehabt. Auch schon mit dem Wohnmobil mit 8,8 Tonnen und einem Anhänger mit gewerblichen Gütertransport (Ausstellungsware zu oder von Messen oder Demoveranstaltungen). Es wurde die dann absolut notwendige Führung des Fahrtenschreibers kontrolliert und auch geahndet, aber niemals das Sonntagsfahrverbot herangezogen.



    Viele Grüße


    Thomas

    Wenn du gewerblich unterwegs bist, brauchst du Sonntags eine Ausnahmegenehmigung für den Anhänger, selbst wenn er unbeladen ist, sonst droht Fahrverbot bis Sonntags 22.00 Uhr, oder Hänger abhängen, Strafe bezahlen und weiter fahren.

    Hallo Heinz und Martin,


    aus meiner Sicht liegt ihr beide in Bezug auf Sonntagsfahrverbot daneben. Zumindest mit der Bezirksregierung in NRW abgeklärt gilt das Sonntagsfahrverbot für LKW >7,49 Tonnen und LKW mit Anhänger. Dabei ist egal was wie und wo transportiert wird. Ein Fahrzeug zugelassen als WOHNMOBIL auch mit mehr als 7,49 Tonnen oder mit Anhänger auch zum gewerblichen Transport unterliegt NICHT dem Sonntagsfahrverbot.


    Viele Grüße


    Thomas