Digitaler Fahrtenschreiber ab 7,5 to

  • Da bin ich zumindest schon mal froh darüber, daß in meinem Volvo Führerhaus bereits ein Gerät verbaut ist, vor der letzten HU geprüft wurde, eine gültige Fahrerkarte mit 95 ebenfalls vorhanden ist und am Dienstag dann das Gerät von „OUT“ wieder umgestellt wird.


    Ich hoffe mal, der Verurteilte hat Rechtsschutz und legt Berufung ein.


    Wer soll da noch durchblicken.


    Gruß


    Elbert

  • Guten Morgen Zusammen,


    auch ich beschäftige mich der Zeit mit dem Thema des Digitalen Tachographen, da wir und einen Anhänger zugelegt haben und damit auf eine zHM von 8,55 to. kommen.

    Für mich war die rechtliche Seite sehr undurchsichtig, da aus verschiedenen Gesetzen auch Verweise erfolgen. Deshalb habe ich mich an den ADAC gewandt mit der Hoffnung der Klärung. Ich habe recht schnell einen Anruf erhalten und wurde an die IHK verwiesen, dort seien Spezialisten vorhanden die das beantworten können. Parallel habe ich mit dem Gewerbeaufsichtsamt gesprochen, und wurde von dort und von der IHK ans Bundesamt für Güterverkehr verwiesen.

    Relativ zügig bekam ich einen Anruf, und der gute Mann hat mir erklärt, dass er sich auch erstmal zu dem Thema "Wohnmobil zulässige Hauptmasse (zHM)" schlau machen musste. Sie sprechen dort gleich von der zHM und somit ist es gültig sowohl für Solofahrzeuge oder Gespanne mit einem Gewicht von > 7,5 to..


    Es gab im November 2021 eine Neufassung des Sozialgesetzbuches, dort sind unter 1.6 die Ausnahmenregelung für Wohnmobile beschrieben.


    Zitat: "Wohnmobile dienen grundsätzlich nicht dem Gütertransport und haben in der Regel weniger als 8 Fahrgastplätze. Sie unterliegen in diesen Fällen nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

    Fahrer von Wohnmobilen, die zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzt werden, unterliegen den Sozialvorschriften im Straßenverkehr nach denselben Kriterien wie Fahrer aller anderen Fahrzeuge. Keine Anwendung finden die Sozialvorschriften, wenn ein Wohnmobil zur nichtgewerblichen Güterbeförderung eingesetzt wird, soweit die zulässige Höchstmasse des Wohnmobils 7,5 t nicht überschreitet (Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006).

    Für das Vorliegen eines Gütertransports ist es unschädlich, dass ein Fahrzeug auch mit einem Wohnwagenteil mit Übernachtungsmöglichkeiten versehen ist. Dem Wortlaut von Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 165/2014 ist nicht zu entnehmen, dass das Fahrzeug ausschließlich der Güterbeförderung dienen muss."


    Der Beamte hat mir seine persönliche Meinung dazu geäußert, weil diese Verordnung nur in Deutschland gültig ist. Und kein Europäisches Land um uns herum die Eingrenzung von > 7,5 to. betrifft.


    Ich habe mich jetzt an die Grundsatzabteilung des BAG und das Verkehrsministerium gewandt, und die Eingrenzung und die Diskriminierung von Deutschen Womo - Fahrern in der EU zu klären.


    PS: Anscheinend sind Hersteller nicht verpflichtet ab Werk Digitale Tachographen einzubauen, deshalb erscheinen Sie immer in der Zubehörliste, dafür sei der Besteller verantwortlich.

    Gruß aus Fürth


    Jana & Gerald


    Hobby Premium Drive GF 65; 130 PS, 4,25 To - HEAVY CHASSIS 07/2014 - 03/2015
    Dethleffs 6820-2 (Alpa) 177 PS... 04/2015 - 09/2018
    Dethleffs 9820-2 (Alpa) 205 PS... 10/2018 ^^^^

  • Bleibt aber noch die Frage offen, ob das Mitführen eines PKW auf dem Anhänger als "nichtgewerblicher Gütertransport" einzustufen ist, oder ob der mitgeführte PKW als Bestandteil des Urlaubsequipments wie E-bikes, Motorrad, Motorroller usw. gelten kann.


    Unter dem Begriff "nichtgewerblicher Gütertransport" verstehe ich eine Fahrt, um z.B. den PKW eines Freundes von Punkt A nach Punkt B zu verbringen und ihn anschließend dort zu belassen.


    Kein Gütertransport ist für mich der PKW, den ich mitnehme, um damit meinen Urlaub zu verbringen und ihn am Schluß auch wieder mit nach Hause nehme.


    Schließlich ist doch mein Motorrad 0der PKW in der Wohnmobilgarage auch kein Gütertransport.

  • Es geht aber nicht um Gütertransport sondern einzig und allein um den Passus > 7,5 to..... Auch ein Womo > 7,5 to. Das nur für das Reisen benutzt wird.


    So die Erklärung von der BAG

    Gruß aus Fürth


    Jana & Gerald


    Hobby Premium Drive GF 65; 130 PS, 4,25 To - HEAVY CHASSIS 07/2014 - 03/2015
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  • Hallo Jürgen,


    Danke für die Info, dass ist genau dass was verunsichert dort steht das und dort steht dass. Hier liegt für mich ein Widerspruch in beiden Verordnungen. Mal sehen wie vom Verkehrsministerium die Antwort aussieht 😉

    Gruß aus Fürth


    Jana & Gerald


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  • Wir hatten diese Diskussion schon einmal im letzten Jahr und ich hatte damals bei der Bezirksregierung / Gewerbeaufsicht die gleichen Fragen gestellt.

    Hier der Thread.



    Beiträge 6 und 7.

    Es ist das Gegenteil wie oben geschrieben. Deutschland setzt per Sondervereinbarung in der Bund / Länderkonferenz EU Recht nicht 1:1 um obwohl EU Verordnungen an sich verbindlich sind.

    Bin sehr gespannt auf das von Schorsch angekündigte Urteil.

    Wir sind aktuell auf der Rückfahrt mit Gespann 8,8 plus 3,5 Tonnen aus der Toskana und nutzen das verbaute und auch geeichte (alle 2 Jahre) EU Kontrollgerät. Pausen- und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen halten wir ein. Da wir zu 2. mit 2 Fahrerkarten inkl. jeweils Ziff. 95 unterwegs sind, empfinden wir die Nutzung und Einhaltung nicht als Restriktion.


    Viele Grüße


    Thomas

  • Da wir zu 2. mit 2 Fahrerkarten inkl. jeweils Ziff. 95 unterwegs sind, empfinden wir die Nutzung und Einhaltung nicht als Restriktion.

    Hallo,
    uns betrifft das Thema zum Glück nicht. Aber wenn der Fahrtenschreiber Pflicht ist, dann wahrscheinlich auch mit der gesetzteskonformen Datensicherung, Und das ist für Wohnmobilisten schon Schikane. Wir hatten da im Handwerksbetrieb immer wieder Probleme damit.
    VG Dietz


    https://kienzle.de/tachographen-welt/datenarchivierung/

  • Hallo,

    nachdem ich mit BAG Münster gesprochen habe und die keine verbindliche Aussage geben durften, da sie ausführendes Organ sind, verwiesen sie mich weiter, bis ich beim Regierungsbezirk Düsseldorf gelandet bin.

    Dort schrieb ich das ich mit 10 t und pkw Anhänger fahren will, darauf bekam ich diese Antwort.

  • Wenn ich das korrekt verstehe, dann nur mit Anhänger ... Lt Vo(EG) muss ja ein Gütertransport stattfinden und die primäre Aufgabe des Wohnmobils ist nicht die Güterbeförderung und auch nicht die Beförderung von mehr als 8 Personen. :/

    Der Anhänger mit "Gütern" (Hier dominant PKW) scheint der Knackpunkt zu sein ...

    Achtung: Die VO spricht von mehr als 3,5t Gesamtgewicht. Also würden 5t Zugfahrzeug mit 3t Anhänger schon darunter fallen!? (zumindest gem. der VO (EG) =O ...


    Irgendwie ist das alles etwas küddelig. Eine klare Rechtslage scheint das nicht zu sein. Ich verstehe das so, dass der Rennleitung und BAG hier ein Rechtswerkzeug zur Verfügung gestellt wird, welches als Hilfsmittel angewandt werden kann, wenn es dem Kontrolleur in den Kram passt. Wenn solche Anforderungen gezielt verfolgt würden, wäre vermutlich jeder zweite von uns in der Bredouille ...


    vG

    Martin

  • Servus,


    erstmal gut, dass ich keine AHK habe...

    Aber seit wann ist der Privat PKW gewerbliches Gut? solange diese wie ein Sportboot oder Pferdeanhänger für den rein privaten Gebrauch bestimmt ist?

    Vielleicht liegt da ja der Schlüssel.

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Hallo Martin,

    ich habe ihn noch mal angerufen und er sagte mir, das gilt auch ohne Anhänger. Entscheidend sind hier die 7,5 t alles darüber muß fahrtenschreiber benutzen, die Ausnahmegenehmigung gilt für bis 7,5 t.

  • Servus,


    da wird mal wiedder jedes RP was anders von sich geben. Mein Womo fährt seit 1996 ohne Fahrtenschreiber durch die Gegend und mir ist bis jetzt immer gesagt worden, dass es ok ist!

    Ich kenne solche Sachen aus dem medizinischen Bereich. Da wird auch frei interpretiert, was der höhere Herr/Dame/Gender meint.......

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D

  • Servus,


    erstmal gut, dass ich keine AHK habe...

    Aber seit wann ist der Privat PKW gewerbliches Gut? solange diese wie ein Sportboot oder Pferdeanhänger für den rein privaten Gebrauch bestimmt ist?

    Vielleicht liegt da ja der Schlüssel.

    Besonders spitzfindig spielt es natürlich keine Rolle ob der nicht gewerbliche Gütertransport, hier PKW, auf einem Anhänger oder im Wohnmobil erfolgt. Wie oben schon geschrieben, ich bin gespannt auf das von Schorsch angekündigte Urteil.

    • Offizieller Beitrag

    Mir liegt das inzwischen vor. Aus Vertraulichkeitsgründen wurde ich gebeten, die Schriftstücke im Forum zu posten. Nachdem ich das gelesen habe kann ich den 51 von Didi bestätigen. Die Wohnmobilhersteller kennen das Thema, es wird aber auf kleinster Sparflamme gekocht - wenn das wirklich die letzte Instanz ist, dann hätten die Hersteller ein Problem.

    Was ich so zwischen den Zeilen lesen konnte ist hier die BAG der "Antreiber". Die Polizei interessiert das wenig, bisher wusste das ausnahmslos kein Beamter den ich darauf angesprochen habe. Selbst die Spezialisten der VÜ sind der Meinung, Wohnmobile sind nicht gewerblich genutzt daher nicht betroffen.

    Es bleibt wirklich spannend. Nach meinem Empfinden müssten die führenden Hersteller der Wohnmobilindustrie aktiv angehen und Klarheit schaffen. Ich sehe das als ganz große Grauzone und setzte einen Haken drunter, bis mich die BAG aufhält ;)


    v.G. Schorsch

  • Grauzone und setzte einen Haken drunter, bis mich die BAG aufhält ;)

    So sehe ich das auch, denn bei mir einen Fahrtenschreibe nachzurüsten dürfte einen erheblichen Aufwand verursachen.

    In meinen "Vorgänger" Mobil hatte ich einen drin und habe den auch immer mit Scheibe bestückt, da ich das Womo als büromobil genutz hatte. Wurde aber nie nachgefragt...

    Grüße Hartmut und Ingrid


    Auch Alt kommt an und es dauert noch nicht mal länger :D