Motorroller

  • :D Klar, ich würde ja auch lieber wieder einen "ordentlichen " Roller fahren.
    zwei Hinderungsgründe zur Zeit. Die beste aller Ehefrauen weigert sich dann mitzufahren, aus Vorsicht (Angst)__sie kennt meinen Fahrstiel aus vergangen Jahren =O mit einem richtigen Motorrad ^^ Meine Garage, da geht dann nur ein ordentlicher Roller, aber keine 2 E-Bikes zusätzlich, ein nogo für Renate.
    Da schau ich mal was ich mit den Dämpfern machen kann, den Dealer meines Vertrauens mal aufsuchen.


    Jürgen

  • Ich fahre als Stadtfahrzeug und für kürzere Strecken seit fünf Jahren einen Honda SH300i. Etwas wartungsärmeres und zuverlässigeres als dieses Modell oder die etwas kleineren SH125i/SH150i von Honda kann es eigentlich garnicht geben. Im Winter saue ich ihn allerdings nicht mit Salz ein, da bleibt er in der Garage. Und selbst, wenn es Wochen dauert, bis er wieder tuckern darf, springt er zuverlässig an. Reparaturen bisher absolut keine. Deshalb: klare Empfehlung!

    Gruß Jürgen


    Ich bin dafür verantwortlich, was ich sage. Nicht dafür, was Du verstehst.

  • Hallo,

    wenn auch spät, aber ich schreibe auch mal etwas dazu.

    Ich habe in der Zeit, wo ich in München wohnte, einen Honda SH300i gefahren.

    Nach dem Umzug, von München nach Augsburg, habe ich diesen zuverlässigen Roller verkauft.

    Im März 2020 lasse ich mir eine Rollerhalterung anbauen.

    Für März 2020 habe ich einen neuen SH300i bestellt.

    Ich würde immer wieder das gleiche Modell bestellen. Absolut zuverlässig.

    Wahnsinnig schnell an der Ampel. Autos siehst Du nur noch im Rückspiegel.

    Der Roller wird in Italien produziert. Mittlerweile über 1.000.000 produzierte Roller.

    Viel Spaß damit.

    LG von der warmen Costa Blanca

    Rainer

    Liebe Grüße aus Augsburg!

    Rainer


    Ein Freund ist ein Mensch, vor dem ich laut denken darf.

  • Mein persönliches Coming out:


    Bald wechseln wir die Jahre und ich will Euch daher hier etwas beichten:


    meine Chefin und ich haben unsere fast noch neuen Vespas schamlos betrogen - wir haben jetzt zwei ganz neue Vespas im Stall:


    zwei „Vespa GS“




    - es hat ja so kommen müssen nachdem der Virus des Motorradfahren’s uns in der Fahrschule

    so hart erwischt hat.


    Manche sagen, es läge an meiner Endlife-Krise - ich sage: alt ist, der keine neuen Leidenschaften mehr

    in sich entfachen kann.


    Gut - passiert ist passiert!


    Jetzt überlege ich nur, ob der Norwegenurlaub besser mit den beiden Vespas in der Heckgarage

    stattfinden soll oder wir mit dem bis dahin sicherlich erworbenen Motorradanhänger gen Norden

    fahren sollen.

    Sind die Straßen Norwegens von den Lofoten und dann an der Küste entlang bis hinab in den Süden für einen Liner mit Anhänger gut fahrbar oder muss man insbesondere Desöfteren mal zurücksetzen, was wohl mit dem Gespann ziemlich schwer fällt?

    Für Eure Meinungen oder auch Erfahrungen wäre ich Euch dankbar.


    Euch allen wünsche ich einen guten Rutsch und ein tolles Jahr 2020


    VG
    Peter


    … läuft bei mir, zwar rückwärts und bergab, aber läuft!!!

  • Glückwunsch!! Und wenn Du noch einen guten Anhänger brauchst kann ich dir gerne meinen Schultes Aluhänger UA 300 anbieten, der leider zu klein für den Mini geworden ist aber für 2x GS sehr gut geeignet ist. Wollte den im Frühjahr anbieten aber geht auch jetzt. :)

  • Modian


    Danke für das Angebot-ich tendiere zur Zeit eher zu einem geschlossenen Anhänger, da ich da dann auch

    Zubehör wie z.B. die nicht ständig mitzuführenden Alu-Koffer, Helme und Motorrad-Kleidung lagern kann.

    Überdies hat die Chefin schon Angst, dass ihre Maschine auf einem offenen Anhänger während der Fahrt verschmutzen könne - das wird sich aber nach der ersten Offroad-Tour in Südfrankreich/Pyrenäen erledigt haben 🙄

    VG
    Peter


    … läuft bei mir, zwar rückwärts und bergab, aber läuft!!!

  • Ich würde heute einen gebremsten 1300 kg Kastenanhänger aus Alu nehmen und da einen Plane/Spriegel Aufbau drauf machen. Vorteil: der ist auch für Gartenabfälle und andere normale Transporte gut nutzbar. Ich hab derzeit einen geschlossenen Koffer. Toll für Moppeds wenn vorn noch je eine Seitentür drin ist - weil sonst kriegst Du die vorn nicht verspannt. Für andere Dinge aber nur mit viel Gewürge und Sauerei nutzbar.

  • gute Wahl :thumbup:

  • Glückwunsch!! Und wenn Du noch einen guten Anhänger brauchst kann ich dir gerne meinen Schultes Aluhänger UA 300 anbieten, der leider zu klein für den Mini geworden ist aber für 2x GS sehr gut geeignet ist. Wollte den im Frühjahr anbieten aber geht auch jetzt. :)

    Hallo,

    Und ein frohes neues.

    Kannst Du ein paar Daten zu dem Hänger einstellen ? L/B/H. Gewichte usw.
    Auch deine Preisvorstellung, da ich einen für meinen Smart suche.


    Mit freundlichen Grüßen

    Klaus

  • Zum Thema Motorradvirus.Das sind meine Diven die ich je nach zu erwartenden Straßen mitnehme.Habe dazu die Garage auflasten lassen und ein Motorwinde drin..Klappt wunderbar.Allerdings ist die Orange auf Grund ihrer Grösse von einem Transport in der Garage ausgenommen.;)


  • Moin zusammen,


    mein Nachbar sagte mir, ich dürfte jetzt auch mit dem alten Führerschein Kl. 3 Motorräder mit 13 PS fahren?

    Habe meinen Schein am 7.5.1980 gemacht....

    Kennt sich jemand damit aus?

    • Offizieller Beitrag

    Mit der "alten" Fahrerlaubnisklasse 3

    Hier ist Folgendes zu unterscheiden:

    Ist der Führerschein vor dem 01. April 1980 erteilt worden, gilt:

    Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung). Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

    Ist der Führerschein in der Zeit vom 01. April 1980 und 18. Januar 2013 erteilt worden, gilt:

    Mit diesem Führerschein dürfen Sie nachfolgende Fahrzeuge fahren:

    • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h
    • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der ehemaligen DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)