LiFeYPO4 Einbau von einem Laien!

  • Kurz und bündig; wenn ich selbst umrüste, verliere ich die Kasko Versicherung!

    und wenn Du tankst, verlierst Du wegen Gewichtsaenderung auch Deine ABE??? Selten so einen pauschalen Unfug gehoert (von der Versicherung, nicht von Dir!).

    meine Signatur ist schon da, wo ich noch hinwill...
    im Urlaub!

  • ich bin kein Jurist, durfte mich jedoch lange genug mit der Auslegung von Verträgen herumärgern, und dabei habe ich gelernt: wer schreibt, der bleibt..


    sollte der irre Fall eintreten daß das Womo in Rauch aufgeht (egal weshalb) dürfte die Versicherung insofern im Vorteil sein daß sie ja bereits vor langer Zeit darauf hingewiesen hat daß der Versicherungsschutz erlischt, und weil damals nicht widersprochen wurde kann sie sich auf stillschweigende Akzeptanz berufen


    grüße klaus

  • Darfst nicht vergessen, das selbst der HDI sich an die AVB zu halten hat und sich dieser Vertragsbindung nicht durch die Erklärung eines "Versicherungs-Fachangestellten" entziehen kann.
    Wie inzwischen üblich wird mit der Unwissenheit und Angst der Verbraucher Geld gemacht. :evil:


    Dieses Prinzip sehen wir ja letztlich auch beim Thema dieses threads: es werden Behauptungen in alle Richtungen verbreitet damit der Kunde am Ende kauft.


    Ich selber sehe das an mir, der von dieser Elt-Technik null Ahnung hat!
    Habe die beiden letzten Tage nichts anderes gemacht, als mich mit dem Thema "Batteriestrom im WoMo" zu beschäftigen.


    Und mir einen 300Ah LiFeYPO gekauft.


    Damit endet für mich, ähnlich Hausmann, der Diskussionsbedarf. :D

  • Gemäss § 23 VVG hat der Versicherungsnehmer Gefahrerhöhungen während der Vertragslaufzeit der Versicherungsgesellschaft anzuzeigen


    Wichtig ist hier: anzeigen ! Von Fragen steht da nichts.


    Natürlich kann man sich lange darüber streiten, ob der Einbau einer LiFeYPO4 durch einen Laien eine Gefahrerhöhung darstellt. Aber wenn der Grossschaden dann doch einmal eintritt, will man die Diskussion auch nicht anfangen, sondern kurzfristig eine Entschädigung.


    Stellt bei einem Feuerschaden ein Sachverständiger fest, dass die Ursache das selbst eingebaute LiFeYPO4 Batteriesystem bzw. der Einbau/Anschluss war, wird die Versicherungsgesellschaft genau prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt den Schaden nicht zu zahlen. Denn wir reden hier i.d.R. von keinem 1.000€ Schaden, sondern meist von 6stelligen Beträgen.


    Nicht falsch verstehen, ich bin nicht unbedingt der Meinung, dass durch den eigenen Einbau eine Gefahrerhöhung gegeben ist, aber ein Versicherer kann sowas lange aussitzen. Siehe z.B.


    https://www.jusmeum.de/urteil/…/olg_karlsruhe_12-U-43-13


    Vom Schadeneintritt bis Entscheidung im Berufungsverfahren sind über 3 Jahre vergangen ohne das 1 Euro gezahlt wurde.


    Um dieser Diskussion im Schadenfall aus dem Weg zu gehen, würde ich die jeweilige Versicherungsgesellschaft kurz und knapp informieren, das die Aufbaubatterie gegen eine moderne LiFeYPO4 getauscht wurde. Am besten mit kurzer Bitte um Eingangsbestätigung oder per Email, da kommt i.d.R. eine Emaileingangsbestätigung.


    Dann noch darauf achten, dass in den bestehenden Versicherungsbedingungen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird


    Achtung: Das braucht nun natürlich nicht jeder so machen, soll auch keine rechtliche Beratung darstellen, sondern nur als Info dienen wie ich es machen würde.

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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    Einmal editiert, zuletzt von Lars ()

  • ich habe eben nachgesehen, meine im Februar gekauften 4 Stück 400A LifeYPO4 sind um 100€ günstiger geworden (jetzt 2217 incl. Versand). Wer in der Nähe von Hannover wohnt, kann sich auch noch die 50€ Versand sparen (und sind Lieferbar).

    --------------- Wir von Hier ---------------
    - LG an alle Forumsmitglieder, Manfred -

  • Der entscheidende Satz in der Urteilsbegründung des Berufungsgerichts (obiger link OLG Karlsruhe) ist dieser:


    Dass die genannten Gegenstände zu einer Erhöhung des Risikos, gegen dessen Eintritt der Versicherer Versicherungsschutz versprochen hat, führen, ist eher fernliegend, zumal der Einbau solche n Zubehörs nicht unüblich ist und die Versicherer vor Vertragsschluss auch regelmäßig nicht anfragen, ob solche Einbauten vorhanden sind (vgl. dazu: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 23 Rdn.10).


    Das ist ein wertvoller Hinweis des Versicherungsspezis Lars, den sich jeder Ängstliche abspeichern sollte. :thumbup:


    Das OLG hat hier geurteilt, dass keine Gefahrenerhöhungen im Sinne des VVG vorliegen, wenn solche auch nicht bei Vertragsanbahnung definitiv abgefragt wurden.
    Oder umgekehrt: nur Gefahren, die auch von dem Versicherer genau beschrieben und abgefragt werden können zur Leistungsverweigerung im Schadensfall führen.

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Ja, genau. Es geht ja auch nach meiner Meinung nicht um die Gefahrerhöhung an sich... Die sehe ich selber nicht..


    Sondern die Diskussion mit dem Versicherer im Schadenfall, die sich dann u.U. 3 Jahre (s.o.) hinziehen kann ohne Entschädigungzahlung..



    So, muss nun wieder ans Steuer, Frau hat keinen Bock mehr..

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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  • ich habe eben nachgesehen, meine im Februar gekauften 4 Stück 400A LifeYPO4 sind um 100€ günstiger geworden (jetzt 2217 incl. Versand). Wer in der Nähe von Hannover wohnt, kann sich auch noch die 50€ Versand sparen (und sind Lieferbar).

    Super Hinweis, nur denke ich, das die Meisten hier keinen Selbstbau wagen werden!

  • Hallo Lars,
    vielen Dank für deinen konstruktiven Beitrag, damit kann ich etwas anfangen!


    Gute Fahrt
    Heinz


  • Vom Schadeneintritt bis Entscheidung im Berufungsverfahren sind über 3 Jahre vergangen ohne das 1 Euro gezahlt wurde.

    Ich hatte mal einige Schäden, lange Gutachten, Schadensermittlungen ect. mit Versicherungen deren Androhungen und Abspeisungen mit Angeboten von Kinderbeträgen.
    Habe volgendes durch meinen Makler durchgzogen und gelernt. Wenn der Versicherte dem Versicherer gegenüber den längeren Atem hat, gewinnt der der ruhig bleibt.
    Denn im Schadensfall ist der Versicherer in der zwangslage beweis zu führen. Am ende zählt der Vertrag. Ich habe mich kühl und ruhig in meheren Fällen verhalten und hab am Ende alles voll bezahlt bekommen. Darüberhinaus hat sich nach 1 oder 1/2 halb Jahre die Versicherung schon selbst auf den Weg gemacht zu zahlen, damit es für sie nicht noch teurer wird.
    Ich habe noch nie gezeigt das ich schnell zur Schadensregulierung will und auch nicht drauf angewiesen binn. Dann klappts auch mit den Versicherungen. ;)
    PS: Und wie WDA schrieb, frag nicht schriftlich und dir kann kein vorsatz nachgewiesen werden.

  • Hallo,


    Hier noch eine schöne und ausführliche Erklärung von Amumot was an LiFeYPO4 Batterien so gut ist


    https://herman-unterwegs.de/lifepo-akku-wohnmobil/

    Andree Bonsch wiedrspricht sich aber bei der Qualität der verbauten Victron Lithium Batterien!
    Na ja, er ist ja auch Victron Händler!


    Auszug Quelle: https://www.amumot.de/lipo-lithium-batterie-wohnmobil/


    LiFePO4 oder LiFeYPo4?
    Eine große Diskussion ist inzwischen, welche Art von Lithium-Eisen-Phosphat Batterie von den Herstellern verbaut wird. Das Y in „LiFeYPo4“ steht für Yttrium, welches den Batterien besseren Eigenschaften bei Temperaturen unter 0 Grad verleihen soll. Victron weist das Yttrium nicht extra aus, jedoch kann man anhand der technischen Daten von Yttrium Zellen ausgehen. Zumal einige Victron LFP Akkus „Thunder Sky Winston“ Polabdeckungen haben, was ebenfalls für LiFeYPo4 Zellen spricht. Leider hält man sich hier sehr bedeckt.
    Update 2017
    Inzwischen wissen wir es sicher. Victron Energy verbaut in seinen Lithium Batterien Winston Thundersky Zellen vom Typ LYP (LiFeYPo4). Ich habe selbst eine Batterie geöffnet und nachgeschaut, was wirklich drin ist.
    [Blockierte Grafik: https://www.amumot.de/wp-content/uploads/lifepo4-wohnmobil.jpg]



    Update 2018
    Neue Datenblätter der Lithium Batterien von Victron Energy lassen nun darauf schließen, dass nun doch LiFePO4 Zellen verbaut werden und nicht mehr garantiert werden kann, dass sich Winston Thundersky LiFeYPO4 Zellen in Akkus befinden. Ich kenne die Hintergründe für die Entscheidung nicht, aber finde es sehr schade. Eigentlich ist es sogar ein Rückschritt, was sich sicher auch in den Absatzzahlen in der Wohnmobilbranche bemerkbare machen wird.


    Ist doch wohl nicht egal was da drin ist, oder? ?(