Deixel Einbau an Wohnmobil

  • Moin Kölsche Jung ,


    schau im Netz nach bei Daubner-verkehrsrecht unter Schleppen - Abschleppen .
    Da ist das Thema auch mit der Deichsel beschrieben .


    Hallo Thomas , manche müssen die Deichsel umbauen und andere kaufen / verkaufen
    ihre Anhänger , weil der "alte Smart " nicht mehr auf den Anhänger passt .
    Man muss ja immer was zu tun haben :D .


    Schönen Abend.

    • Offizieller Beitrag

    Nibi, der Hinweis von WDA auf die Einzel-Homologation könnte vielleicht tatsächlich zielführend sein. In einem ersten Schritt kann Dir eine allgemeine Zulassung ja egal sein, solange Du nur die Möglichkeit hast, das mit Deinen Fahrzeugen (Mobi + Pkw) zu betreiben. Dazu machst Du dann den C1E Führerschein (reicht ja für 12to Gesamtgewicht der Kombi). Den zu machen ist sicher auch unterhaltsam.


    Vielleicht lohnt es sich, das mal mit einem örtlichen TÜV-Beamten zu besprechen, ob die eine Einzelabnahme durchführen würden. Mehr als eine Absage kann man sich da ja nicht einfangen.

  • Der Hersteller muss die Homologation speziell für Dein zu ziehendes Auto erstellen lassen.


    Das durch die Economic Commission for Europe (ECE) vereinbarte ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.


    Sorry, aber das gar nichts mit dem Thema zu tun, den ECE ist ohnehin erforderlich.


    Aber bauartbedingt darf man in Deutschland kein Auto hinter sich herziehen, es sei denn man schleppt ein liegengebliebenes Fahrzeug aus einer Gefahrenzone.
    ECE hin oder her, es ist verboten. Ein Anhänger muss z.B. auch keine Abgasnormen erfüllen, ein Auto durchaus.
    Das Thema ist nicht neu und wurde in diversen Foren ausgiebig mit allen Gesetzestexten durchgekaut.
    Einfach googeln und lesen...





    Gruß Rufus

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, aber das gar nichts mit dem Thema zu tun, den ECE ist ohnehin erforderlich.


    Aber bauartbedingt darf man in Deutschland kein Auto hinter sich herziehen, es sei denn man schleppt ein liegengebliebenes Fahrzeug aus einer Gefahrenzone.
    ECE hin oder her, es ist verboten. Ein Anhänger muss z.B. auch keine Abgasnormen erfüllen, ein Auto durchaus.
    Das Thema ist nicht neu und wurde in diversen Foren ausgiebig mit allen Gesetzestexten durchgekaut.
    Einfach googeln und lesen...

    Rufus, das mag ja die aktuelle Rechtslage sein und auch der Interpretation aller Behörden entsprechen aber irgendwo findet sich vielleicht eine Lücke, durch die unser Kölner Freund durchschlüpfen kann. Manchmal muss man Weltbilder in Frage stellen, um weiter zu kommen. Das finde ich jedenfalls besser, als einfach nur aufzugeben. Irgendwer ist immer der Erste, der eine Lösung findet. Die Gebrüder Wright hat man auch anfangs belacht, als sie versucht haben, ein Flugzeug zu bauen.

    • Offizieller Beitrag

    § 33 StVZO besagt ja "Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden". Das sieht nach einer klaren Ansage aus.


    Manchmal ist Juristerei aber ja sehr spitzfindig. Was heißt denn "nach Ihrer Bauart" konkret? Könnte man für den Pkw 2 Zulassungen erwirken? D.h. eine als Anhänger (evtl. mit einer technischen Veränderung, die für den Anhängerbetrieb aktiviert werden muss und so, dass der Pkw dann technisch und vor allem juristisch gesehen kein Kfz mehr wäre) und eine als normales Kfz? Wäre so etwas denkbar?


    Da ist aber vielleicht auch zu sehr der Wunsch der Vater des Gedanken, oder?

  • § 33 StVZO besagt ja "Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden". Das sieht nach einer klaren Ansage aus.


    Manchmal ist Juristerei aber ja sehr spitzfindig. Was heißt denn "nach Ihrer Bauart" konkret? Könnte man für den Pkw 2 Zulassungen erwirken? D.h. eine als Anhänger (evtl. mit einer technischen Veränderung, die für den Anhängerbetrieb aktiviert werden muss und so, dass der Pkw dann technisch und vor allem juristisch gesehen kein Kfz mehr wäre) und eine als normales Kfz? Wäre so etwas denkbar?


    Da ist aber vielleicht auch zu sehr der Wunsch der Vater des Gedanken, oder?


    Die Idee ist zunächst mal gut. Aber leider ist das in Deutschland auch nicht möglich.
    Um Missverständnissen vorzubeugen, ich würde mir auf der Stelle so ein System kaufen, aber leider ist derzeit hierzulande nicht zulässig.

  • "Negativer Lenkrollhalbmesser" ist das Stichwort ... Prinzip wie beim Einkaufswagen. Die Räder folgen automatisch der Spur ... Das funktioniert!
    vG
    Martin

    Das ist schon richtig wid sich aber in der Praxis nicht so leicht umsetzen lassen.
    Ich habe mir das Ding in Luxemburg mal eine Stunde unter die Lupe genommen.


    @ all


    Ich glaube nicht das es für einen Wohnmobilfahrer aus dem Linertreff die Wünsche in der funktion im vollen umfang erfüllen kann.
    Führerschein hin, Tüv her. Kosten rauf und Montage am Fahrzeug runter.


    1. sind die meisten Ästheten und der Kram sieht gegenüber einem Anhänger wenig solzialverträglich aus
    2. bleibt die Konstuktion vor der Stosstange wenn abgekuppelt
    3. wird das System schwierigkeiten machen wenn man zurücksetzen will, ich sehe nur dauerndes abkuppeln
    4. das Fahrzeug muss im Zündmodus gezogen werden und kann nur unverschlossen betrieben werden
    5. Rangieren und Wenden in engen Zonen und oder auf Plätzen mit anderen Fahrzeugen


    ohne viel ausschweifender zu werden halte ich das System Fahrzeugmitnahme für uns wenig alltagstauglich.


    Das spiegelt nur meine kurze technische Sichtweise wieder und soll nicht heissen das es passende umsetzungen geben sollte. ;)

  • Hallo,
    ich habe mich auch dafür interressiert, und habe mich an dem Luxemburger -TUV gewandt.
    Ihre Antwort war klar:
    1- In Luxemburg darf man kein motorisiertes Fahrzeug hinter sich ziehen, es sei denn um aus eine Gefahrenzone zu entkommen. Ist man auf der Autobahn, so muss man die erste Ausfahrt nehmen, und weiter über Landstrasse fahren.
    2 - Da das Auto meistens über 750Kg wiegt, braucht man dazu ein E-Führerschein. Entweder BE oder CE.
    NL und GB werden nicht gestopt da es bei ihnen erlaubt ist. Wenn aber ein Luxemburger damit erwicht wird, muss er es lösen, und getrennt weiterfahren.

  • Am 20.12.2012 hat das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg dieses Teil homologiert.
    Das steht in dem Dokument, welches der TE gleich mitgeliefert hat.


    Was dort steht, ist bindend für alle EU-Staaten.


    Es ist hingegen nicht bindend, was in anderen Foren geschrieben wird oder wurde.


    Quelle ist und bleibt immer der Gesetzestext, der sich, das haben viele noch nicht ganz verinnerlicht, in der Tat durch das zusammenwachsen der Staaten zum Staatenbund in diesen Jahren permanent weiterentwickelt.

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Und was schreibt Daubner vor 4 Jahren in seinem Kommentar?
    Ich lese vor:


    Das gezogene Fahrzeug ist rechtlich als zulassungspflichtiger Anhänger einzustufen.


    Wenn ich sowas gerne haben und betreiben möchte und das Homolagtionspapier in der Tasche habe, dann wird das Probleme geben, weil alles was neu ist, Probleme gibt in diesem Land.
    Aber rechtlich sind das schlußendlich keine Probleme.
    Ich jedenfalls würde mir so ein Teil niemals hinters Mobil hängen, wie Cruiser schon schrieb: wie soll denn das Rangieren funktionieren?

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Wie rangiert ein Traktor mit 2 Anhängern rückwärts ?
    Am besten gar nicht, weil es nicht richtig funktioniert sobald es mehr als 2-3 Meter sind.


    Und ja natürlich folgt die Lenkung dem Zugfahrzeug perfekt.
    Das liegt daran, das beim Auto die Spur so eingestellt ist, das die Räder von Autos mit einer „Vorspur“ eingestellt sind. Daher folgen die Räder auch ohne das jemand lenkt der Kurve des Zugfahrzeugs.





    Gruß Rufus

  • Der NL fahrer darf nach Infos des Eigners auc nicht , Er fährt mit einem Schreiben durch die gegend, was sich auf die EU und dem Parlament von 1994 stützt


  • Ich habe den Gesetzestext im Code de la route Luxembourgeois (Strassenverkehrsordnung) gefunden.
    Und zwar:
    seit januar 2005 ist es auf Luxemburger Autobahnen verboten, dass ein Kraftfahrzeug ein anderes Kraftfahrzeug abschleppt, ausser mit Sondergenehmigung.


    «Sauf autorisation particulière à délivrer par le ministre des Transports, sont toutefois interdits sur autoroute:
    (Règl .g .-d .du 13 janvier 2005)
    b)la circulation des véhicules routiers automoteurs qui tractent des véhicules routiers traîné

  • Wer die Teile in Aktion sehen will, kann sich in USA umsehen.


    Dort hat fast jeder ein Auto angehängt. Angekoppelt über spezielle Zugvorrichtungen. Die Bremsen des PKW werden elektrisch oder über einen Druckluftanschluss am Wohnobil angesteuert. Die fahren dort zu zig tausenden ohne Probleme.


    Allerdings, wie schon geschrieben, du kannst nicht rückwärts fahren. Da macht der PKW was er will. Nicht zu kontrollieren. Deshalb haben die Campingplätze dort alle Stellplätze zum Durchfahren. Von der Rückseite reinfahren und vorwärts wieder raus.


    Das wildeste Gespann, das wir uns angesehen haben, war ein Prevot 3-Achser Wohnmobil mit geschätzten 15 Metern. An der Rückwand einen hydraulischen Motorradheber mit der Harley drauf. Angehängt einen PickUp mit langem Radstand und Zwillingsbereifung an der Hinterachse. Darauf ein Golfwagen (die Wege auf den Campingplätzen sind sooo weit). Und am PickUp angehängt noch ein Powerboat auf einem 3-Achs Trailer. Damit ist er dann für alle Eventualitäten gerüstet :thumbup:


    Wie das bei uns aussieht, haben wir vor einigen Jahren am eigenen Leib erfahren. Der PKW meiner Schwägerin war defekt und sprang vor der Haustür nicht mehr an. Meine Frau hat sich damals breitschlagen lassen, den Wagen zur nächsten Werkstatt zu schleppen. Sie war natürlich der festen Meinung, dass das ja in Ordnung sei. Sind ja auch nur ein paar Kilometer bis in den Nachbarort....


    Es war wie es immer ist, auf den „paar Kilometern“ in den Nachbarort kommt ihnen die Polizei entgegen. Die Beamten haben die beiden natürlich gestoppt und nach den Hintergründen des Schleppens gefragt. Die beiden Damen haben erzählt, wie die Situation war und die Polizei hat sofort die große Keule rausgeholt. Das Abschleppen ist ausschließlich im Rahmen der Nothilfe zulässig. Da das Auto der Schwägerin aber von Zuhause geschleppt wurde, sieht die Sache völlig anders aus.


    Es lief dann hinaus auf Fahren ohne Führerschein (CE erforderlich). Außerden darf der PKW nicht wie ein Hänger geschleppt werden. Und darüber hinaus sei auch kein Versicherungsschutz gegeben. Das hieß dann letztendlich Entzug der Fahrerlaubnis für meine Frau. Nur durch den Einsatz eines (wirklich sehr guten) Anwaltes und langem Hin und Her hat sich die Behörde bereit erklärt, auf den Entzug des Führerscheines zu verzichten. Natürlich gegen Zahlung einer Strafe von fast 600 Euro. X(


    Viele Grüße
    Tommy

    • Offizieller Beitrag

    @tommy.bb


    kann das absolut bestätigen, hier in Nordamerika hat fast jeder RV (Wohnmobil) seinen privaten PKW hinten dranhängen, die guten
    Vorrichtungen mit Hydraulik Dämpfer kosten so um die 5000.-Dollar inc. Einbau der Notwendigen Elektrik :saint:
    Warum nicht bei uns in "D" in Frankreich fährt auch fast jeder mit seinem angehängtem Pkw durch die Lande :/
    Aber wir haben ja ein vereintes Europa :D in Brüssel stehen doch so große fantastisch teure Gebäude, was wird da wohl gemacht :saint:


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    LG Hermann