Was machen die Hersteller mit uns?

  • Da es sich auch nicht um ein Lagerfahrzeug des Herstellers handelt und die Frist sowieso in 2016 abgelaufen ist, wird man das Fahrgestellt kaum noch zugelassen bekommen. Es besteht die vage Hoffnung, dass man im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung ein Zulassung erreicht aber das dürfte ein steiniger Weg sein. Ich weiß nur von Ausnahmegenehmigungen für Oldtimer, die in diesem Fall erfolgreich waren. (Fahrzeug BMW E30 TC2 Baur aus England BJ 1988 ohne Erstzulassung mit Ausnahmegenehmigung konnte das Fahrzeug dann in NRW zugelassen werden).


    Die einfachste Möglichkeit wäre die Verwendung des "Windlaufes" für die Reparatur eines Unfallschadens. Prinzipiell bleibt vom Altfahrzeug nur die Fahrgestellnummer und alles andere wird mit Teilen des neuen Windlaufes ersetzt :whistling:
    Damit hat man lt. Papieren ein älteres Fahrzeug aber faktisch mal ein neues Fahrgestell. Müffelt ein bisschen ist aber durchaus legal (Bei der Verwendung von neuwertigen Rohkarossen zur Restaurierung im Oldtimerbereich durchaus üblich).


    Ansonsten bleibt eigentlich nur noch eine Tageszulassung im aussereuropäischen Bereich (Innerhalb der EU gilt ebenfalls die Mindestanforderung Euro 6)...


    vG
    Martin


    PS Gerade aufgefallen. Verkäufer des Windlaufes aus dem Beitrag #1 ist doch die Firma Haller ... ggf. unser Mitglied Iveco_Haller ? Da könnte ja vielleicht ein Tipp kommen ...