Inzahlungsversprechen ohne Besichtigung

  • Folgende Situation:


    - unser Händler hat uns nach ausführlicher Beschreibung einen Festpreis zur Inzahlungnahme gemacht


    - die Beschreibung ist ehrlich und weisst auch auf Mängel hin


    - der Händler hat das Fahrzeug aber nie gesehen, auch keine Bilder


    Ist er an das Angebot, das er schriftlich abgegeben hat, auch wirklich gebunden?


    Oder kann mich noch eine Überraschung erwarten?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Willi,


    ich bin zwar kein Jurist aber m.W. Ist das für den Händler bindend. Er ist ja Vollkaufmann. Das ist ein rechtlich relevanter Begriff, der ihn im geschäftlichen Dingen u.a. zu besonderer Sorgfalt verpflichtet.


    Als solcher „kaufmännischer Experte“ auf dem Gebiet des Reisemobilan- und -verkaufs muss er somit die Regeln kennen und es ist alleine sein Problem, wenn er das Auto sozusagen ungesehen ankauft.


    Natürlich kann er umgekehrt davon ausgehen, dass Du beim Verkauf des Fahrzeugs die Wahrheit gesagt hast. Solltest Du ihn bzgl. einer wesentlichen Eigenschaft angeschwindelt oder einen wesentlichen Mangel oder Schäden verschwiegen haben, kann er das natürlich auch später noch berücksichtigen.


    Daher ist es für beide Seiten normalerweise besser, wenn das Auto zum Verkauf vorgeführt wurde. Es ist aber kein Muss-Kriterium.


    Berücksichtige bitte, dass dies meine Meinung als kaufmännisch tätiger Mensch ist. Eine verbindliche Auskunft kann ich Dir natürlich als Nicht-Jurist auch nicht geben.


    VG, Thomas

  • Das sollte klargehen. Wir haben Letzten auch so verkauft. Klar hat der nochmal geschaut, aber das ging innerhalb weniger Minuten über die Bühne. Wir haben dort kein neues Fahrzeug gekauft und trotzdem war der Kurs für uns sehr gut.


    Gruß
    Rufus

  • Nichts Kleingedrucktes - im Kaufvertrag des Neuen steht, dass der Eura blabla EZ usw für den Preis von...in Zahlung genommen wird und XY aufgezahlt wird.


    Kein weiterer Nebensatz.

    Es sollte im Ankaufvertrag für das Neu-Fahrzeuges der Eura Blablabla und der Inzahlungnahme mit folgenden Mängeln, welche von dir einzeln aufgelistet werden im Vertrag stehen, dann kann er sich als Vollkaufmann gegenüber dem Laien-Privatverkäufer auf den Kopf stellen. Ausser er findet später ein erheblich abweichendes Fahrzeug und Mängel die nicht aufgezählt wurden.


    grüße Ulli

  • Ich schließe mich Thomas an. Bin auch "nur" Kaufmann aber wenn Du den Preis und die daraus resultierende Zuzahlungssumme im Kaufvertrag stehen hast sollte dies verbindlich sein. Wichtig wäre, dass dies auch in einer eventuellen Auftragsbestäigung steht.


    Ich persönlich habe aber immer größte Bedenken bei Preiszusagen ohne Besichtigung. Habe in 25 Jahren Praxis nicht viel Gutes damit erlebt.


    Gruß Timo

  • Wenn Timos Antwort nicht wäre, würde ich mich zurücklehnen :P


    Naja, habe die Mängel angegeben. Sollte gut gehen.


    Habe sogar nach Preiseinigung neues Kühlschrankaggregat, neuen Kühlschrankbrenner, neuen Alpha-TV einbauen lassen (unfreiwillig, wurde berichtet).


    Hatte schonmal einen noch krasseren Fall: PKW Unfallwagen wirtschaftlicher Totalschaden - Bilder ins Netz gestellt - Gebot deutlich höher als Restwertangabe Versicherung (gerade mal 10% unter Schwacke ohne Unfall) - kam per Zug und mit Bargeld und fuhr wieder ohne Bargeld - 20 Minuten, alles wie besprochen.

  • Oder kann mich noch eine Überraschung erwarten?

    es gibt den Begriff der "zugesicherten Eigenschaft"


    "Zusicherung einer Eigenschaft bei einem Kaufvertrag ist eine bindende Erklärung, die zum Vertragsinhalt geworden sein muss und sich nicht nur auf übliche (zulässige) Reklameanpreisungen beschränken darf. Dann wird beim Kauf ohne Rücksicht auf Verschulden für das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft bei Gefahrübergang gehaftet und zwar nicht nur auf Wandelung oder Minderung, sondern auch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung § 463 BGB."

    also wenn Du Mängel verschwiegen hättest, könnte es rein rechtlich noch eine Überraschung geben....



    grüße klaus


    (der auch kein Jurist ist, aber in seinem Berufsleben viel mit Liefer- & Leistungsverträgen im französischem und amerikanischen System zu verantworten hatte)

  • @willi_chic


    Hallo Klaus,


    Mängel habe ich angegeben. Selbst solche, über die sich der Händler amüsiert hat wie zB Streifen im Leder vom Kindersitz.


    Na dann warte ich mal etwas entspannter den Übergabetermin ab und hoffe, dass weder auf der Rückfahrt aus Italien, noch auf der Weiterfahrt nach Finnland und auf der Abschlussfahrt durch Portugal etwas passiert.


    Die KM sind ebenfalls mit Puffer hochgerechnet bis zur Abgabe.

  • Wir haben unser letztes Fahrzeug auch auf ein Angebot des Händlers verkauft ohne das dieser das Fahrzeug gesehen hat. Der Liner ist inzwischen schon wieder verkauft und es gab keinerlei Probleme, Zahlung kam umgehend und natürlich hatten wir alle Eigenschaften und Fehler angegeben. Das scheint in der Branche öfters so abgewickelt zu werden.


    Gruß Dieter

  • Zwischen MO Händler und CO Händler lagen € 8.900 Differenz und weitere 2,5 %-Punkte auf die Preisliste zu meinen Gunsten. Daher rührt meine Frage hauptsächlich.

    Not macht erfinderisch :D


    Auf die Euro 6 Fahrgestelle gibt es von den Herstellern einen Prozentualen Sonderbonus den der Händler geschickt umsetzen kann.
    Dein C Händler hat aufgepasst und alles richtig gemacht ;) .

  • Ein erfahrener Händler kalkuliert den Inzahlungsnahmepreis so, dass er für dein Fahrzeug bereits einen Abnehmer hat...


    Deshalb ist es oft lukrativer sein Fahrzeug selbst zu verkaufen und beim Einkauf einen guten Rabatt zu ergattern....

  • Ich habe einmal erlebt dass der gebrauchte genau inspiziert wurde bevor eine Preisnennung zur Inzahlungnahme erfolgte.
    Bei allen 4 anderen war das blind und dennoch problemlos. Ich denke etwas anderes ist wenn grobe Mängel verschwiegen werden. Wenn das Auto im durchschnittlichen Pflegezustand ist wird mit dem durchschnittlichen Inzahlungsnahmewert kalkuliert. Dennoch fertige ich immer ein kleines Exposee mit guten Fotos des ausgeräumten Womos an und zeige es dem Händler.
    Im jetzigen Vertrag steht der Carthago nur als Rücknahmewert im Vertrag: Carthago xyz = -xx000 Euro.

  • @BenD jetzt sowieso - ging mir nur darum, ob jemand schon mal ein Fiasko erlebt hat und davon berichten kann.


    @Liner Privat wäre für mich in keinster Weise eine Option gewesen (wofür es sachliche Gründe gab). Und vor Nennung des Wunschpreises habe ich natürlich einschlägige Verkaufsportale durchforstet. Dort fand ich zwar mein Fahrzeug und Baujahr, aber nie auch nur annähernd die KM-Leistung. Weshalb ich mir den Verkaufspreis des dort teuersten Wagens, der aber 95.000 KM weniger auf der Uhr hatte, als Wunschpreis nahm. Sprich mobile.de Verkauf = mein Wagen Einkauf. Seltsamerweise hats geklappt.


    @SLN die Marge (€ 35.000) für den Händler für unseren Neuen stand in einer internen Mail, die an mich ging. Es sollte nur der Grundriss gesendet werden, dann hing aber die Kalku mit dran.