Anhängerkupplung- fest oder abnehmbar??

  • Hallo Daniel,

    ich kann deine Frau verstehen…

    Wäre es nicht möglich, den Deckel, der dort vorher saß, mit einer Stichsäge so zu bearbeiten, dass nur der mittlere Bereich ausgeschnitten wird? Der Deckel hat doch 4 Clipse und wenn du den Bereich mit den Clipsen behalten kannst, wäre das optisch viel besser. Ich würde das mal versuchen.

    Gruß

    Torsten

  • Hallo David,


    Mir ist gerade aufgefallen das das Bild die gleiche AHK zeigt wie bei uns. Oben ist auch die Arretierung zum verdrehen und lösen zu sehen. Ist die wirklich nicht abnehmbar?

    Grüße

    Christoph


    Der größte Feind des Menschen war (und ist) immer der Mensch selbst.

    (Angelehnt an Aurora Stechern, deutsche Dichterin um 1850)

  • Hallo

    meines Erachtens nach sieht das aus wie der Rockinger Variobloc..

    der ist abnehmbar , es gibt auch ein Teil mit Bolzenkupplung.

    Viele Grüße

    Klaus

  • Hallo zusammen,


    habe es eben erst geschafft mich mit der AHK zu befassen. Ihr habt alle recht, sie ist tatsächlich abnehmbar.

    Hm 🤔 es war eigentlich eine Feste vereinbart.

    Nur nach dem Drama mit meiner Frau bleibe ich glaube ich bei dieser Version.

    Dann ist Weihnachten ja gerettet.

    Danke für eure Hinweise und viele besinnliche Tage

  • Du meinst Deichsellast? Nicht unbedingt. Kommt auf die Konstruktion und Rahmen an.

    Anhängelast müsste richtig sein.

    Beim Morelo Palace hat die feste AHK 3.500Kg Anhängelast und die abnehmbare 3.200Kg.

    Ich habe mich für die feste entschieden, auch mit dem Argument, dass man die abnehmbare eben abnehmen sollte (muss) da man sonst ggfs. Eine Mitschuld erhält, bei einem Auffahrunfall.

  • Ich fasse mal zusammen:


    Für eine feste AHK sprechen:

    • Höhere Anhängelast und damit eine
    • Solidere Konstruktion
    • Keine schmutzigen Finger durch abnehmen und anbauen
    • Zusätzlicher Anprallschutz
    • Günstigerer Anschaffungspreis

    Für eine abnehmbare AHK sprechen:

    • Kein Überstand zur Länge des Fahrzeugs
    • Schönere Optik bei Nichtverwendung
    • Keine Gefährdung durch Hängenbleiben/Anstoßen
    • Keine Steighilfe, um auf’s Dach zu klettern

    Fazit:

    Die Vorteile sprechen für eine feste AHK, wobei eine Gefährdung durch Hängenbleiben an der vorstehenden Kupplung zu vernachlässigen ist, da man im Gegensatz zum PKW heckseitig keine Kofferraumklappe öffnen muss.


    VG Bobil

  • Hallo,


    eine kleine Ergänzung noch für kleinere Fahrzeuge, ggf. beschränkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht die nutzbare gebremste Anhängelast. Mein Beispiel: Zul. Gesamtmasse Flair ist 7,49 t, techn. zul. gebremste Anhängelast ist 3,3 t (für abnehmbare AHK), aber zul. Zuggesamtgewicht darf 10,5 t nicht übersteigen (Bemerkung: ...last und ...gewicht stehen leider so im Prospekt und sogar in den Papieren, ist natürlich Unsinn, es sind Massen, aber wir wissen ja, was gemeint ist :-))). Also darf ich bei Ausreizung meiner 7,49 t nur noch 3,01 t anhängen, egal welche AHK ich habe.


    VG Dieter

  • Hallo,


    eine kleine Ergänzung noch für kleinere Fahrzeuge, ggf. beschränkt auch das zulässige Zuggesamtgewicht die nutzbare gebremste Anhängelast. Mein Beispiel: Zul. Gesamtmasse Flair ist 7,49 t, techn. zul. gebremste Anhängelast ist 3,3 t (für abnehmbare AHK), aber zul. Zuggesamtgewicht darf 10,5 t nicht übersteigen (Bemerkung: ...last und ...gewicht stehen leider so im Prospekt und sogar in den Papieren, ist natürlich Unsinn, es sind Massen, aber wir wissen ja, was gemeint ist :-))). Also darf ich bei Ausreizung meiner 7,49 t nur noch 3,01 t anhängen, egal welche AHK ich habe.


    VG Dieter

    Ja, genau dies muss man natürlich berücksichtigen. Mein 7,49er darf laut Papiere 3,5 t dranhängen. Laut Führerschein dürfte der Anhänger sogar noch mehr wiegen - was aber mit unseren Kugelkopf-Anhängerkupplungen Theorie bleibt. Hier dürfen die C1E-Besitzer einen LKW mit 7,49 t und einen Anhänger mit 4.500 kg z.GG bewegen. (Maximal darf die Fuhre also nicht mehr als insgesamt 12 t wiegen)


    Genau diese Tatsache lässt einen Besitzer der Klasse C1E Anhängertechnisch sogar besser dastehen, als einen LKW-Führerscheininhaber, der nur die Klasse "C" hat. Der darf zwar riesige Kfz mit mehr als 7,5 t bewegen, aber nur 750 kg dranhängen. Also müsste man gleich die Klasse "CE" machen, sofern man ein Wohnmobil mit mehr als 7,5 t und einem Anhänger über 750 kg fahren möchte.


    VH Bobil

  • Genau diese Tatsache lässt einen Besitzer der Klasse C1E Anhängertechnisch sogar besser dastehen, als einen LKW-Führerscheininhaber, der nur die Klasse "C" hat. Der darf zwar riesige Kfz mit mehr als 7,5 t bewegen, aber nur 750 kg dranhängen. Also müsste man gleich die Klasse "CE" machen, sofern man ein Wohnmobil mit mehr als 7,5 t und einem Anhänger über 750 kg fahren möchte.

    Ja, ich wundere mich auch ein wenig, dass man so eine Unterscheidung in E und nicht E macht. Ich habe damals vor über fünf Jahrzehnten die Fahrerlaubnisklasse 5 gemacht, da gab es dies nicht. Einschränkungen, bspw. ohne oder mit beschränkten Hänger o. ä. wurden in Bemerkungen eingetragen. Die 5 beinhaltete dann auch alle anderen Klassen, außer die Klasse 1, Motorrad. Beim Umtausch später gab´s dann C und CE sowie die darunter liegenden. Wenn ich heute das machen müsste, würde ich doch sicherlich mit dem C gleich den CE mitmachen (und analog mit dem C1 den C1E), oder gäbe es irgend einen Grund, auf CE zu verzichten? Ich könnte mir das höchstens aus preislichen Erwägungen vorstellen.


    Nochmals Grüße

    Dieter


    PS.: Und die Besitzer der PKW-Fahrerlaubnis, Klasse 4, durften nach EU-Recht plötzlich diese 12 t bewegen, ggf. ohne jegliche Erfahrung. Das hielt ich schon für leichtsinnig.

  • Ja, genau dies muss man natürlich berücksichtigen. Mein 7,49er darf laut Papiere 3,5 t dranhängen. Laut Führerschein dürfte der Anhänger sogar noch mehr wiegen - was aber mit unseren Kugelkopf-Anhängerkupplungen Theorie bleibt. Hier dürfen die C1E-Besitzer einen LKW mit 7,49 t und einen Anhänger mit 4.500 kg z.GG bewegen. (Maximal darf die Fuhre also nicht mehr als insgesamt 12 t wiegen)


    Genau diese Tatsache lässt einen Besitzer der Klasse C1E Anhängertechnisch sogar besser dastehen, als einen LKW-Führerscheininhaber, der nur die Klasse "C" hat. Der darf zwar riesige Kfz mit mehr als 7,5 t bewegen, aber nur 750 kg dranhängen. Also müsste man gleich die Klasse "CE" machen, sofern man ein Wohnmobil mit mehr als 7,5 t und einem Anhänger über 750 kg fahren möchte.


    VH Bobil

    Es ist leider noch deprimierender. Ich darf mit meinem alten 3er (C1E) sogar ein Gesamtzuggewicht von 18,5t fahren.


    Ein weiterer Irrglaube ist ja auch, das am 7,5t Wohnmobil und Anhänger mit 100 km/h Zulassung, auch 100 km/h gefahren werden darf! Zuggesamtgewicht über 7,5t ist immer 60 auf Landstraße und 80 auf Autobahn.


    Hat mir meine Frau nochmal bestätigt, die gerade ihrem CE gemacht hat.

  • Bei meiner Frau war das E nochmal ca. 50% der Kosten des C.

    Bei den Kosten unserer Wohnmobile halte ich dies allerdings für vernachlässigbar.

    Allerdings meinte sie auch, das für sie der E schon um einiges komplizierter war als der reine C.

  • Bei meiner Frau war das E nochmal ca. 50% der Kosten des C.

    Bei den Kosten unserer Wohnmobile halte ich dies allerdings für vernachlässigbar.

    Allerdings meinte sie auch, das für sie der E schon um einiges komplizierter war als der reine C.

    Hoppla, 50%, das ist schon ´ne Hausnummer. In welchen Größenordnungen bewegt sich denn der C/CE überhaupt heute so?

    Ich kann mich erinnern, dass das Praktische damals mit dem "ordentlichen" Hänger (nicht nur einachsig oder Tandem) schon anspruchsvoller war, und bei 50% mehr, wenn man´s nicht braucht, ist schon ´ne Überlegung wert.


    VG Dieter

  • Aber nur wenn Du noch keine 50 bist oder ab 50 dir alle 5 Jahre einer Arztuntersuchung unterziehst. Ansonsten ist bei 12T Schluss.

    Ja, jetzt erinnere ich mich, das ging damals von PKW-Begrenzung plötzlich sogar auf 18,5 t (ich hab das durch meine C/CE gar nicht so realisiert) und ab 50 dann auf 12 t runter, noch gruseliger aus meiner Sicht ;).

  • Hoppla, 50%, das ist schon ´ne Hausnummer. In welchen Größenordnungen bewegt sich denn der C/CE überhaupt heute so?

    Ich kann mich erinnern, dass das Praktische damals mit dem "ordentlichen" Hänger (nicht nur einachsig oder Tandem) schon anspruchsvoller war, und bei 50% mehr, wenn man´s nicht braucht, ist schon ´ne Überlegung wert.


    VG Dieter

    Hallo Dieter,

    ich hab meinen C und CE in 2018 bei einer Fahrschule hier im Ort gemacht und ca. 2500 € gezahlt.

    Zeitaufwand komplett ca. 2 Monate.


    Gruß HaJo