Digitaler Fahrtenschreiber ab 7,5 to

  • Also ich finde die Antwort an Didi mehr als deutlich .


    „ Wohnmobile dienen grundsätzlich nicht dem Gütertransport und haben in der Regel weniger als 8 Fahrgastsitzplätze. Sie unterliegen in diesen Fällen nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr“

    • Eindeutig , ohne Tonnagebegrenzung > Womos sind befreit vom Fahrtenschreiber


    Ausnahme


    „ Fahrer von Wohnmobilen , die zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzt werden , unterliegen den Sozialvorschriften … wie alle anderen“


    Ausnahme von der Ausnahme


    „Keine Anwendung finden die Sozialvorschriften, wenn ein Wohnmobil zu nichtgewerblichen Güterbeförderung eingesetzt wird, soweit die zulässige Höchstmasse des Wohnmobils 7,5t nicht überschreitet.“

    • Eindeutig , Womo unter 7,49to zGG sind nicht betroffen , egal was hinten dran hängt , weil auf diesen Bezug zielt das Gesetz. Umkehrschluss Womos > 7,5to zGG im mit Güterverkehr müssen einen Fahrtenschreiber haben



    Frage : Was ist die Definition von Güterverkehr ?


    2 E-Bikes .. Motorroller .. Smart etc. ???

    Liebe Grüße Mark
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    Das Leben ist zu kurz für irgendwann

  • Hallo,


    ich war mal auf einem Rastplatz, wo die BAG ganz langsam an allen Fahrzeugen vorbeigefahren ist. Vor meinem WoMo haben sie kurz angehalte. Ich fragte, ob sie mich kontrollieren wollen. Da hat der Beamte gelacht und sagte, würden sie gerne, aber Private Fahrzeuge dürfen sie nicht kontrollieren. Nur Gewerbliche.


    Gruß, Wolfgang

  • Nach mehrmaligem lesen, sehe ich es auch wie Tinky...... Nur mit Anhänger gilt die Pflicht...zumindest in der Antwort so geschrieben...


    Wenn es eine generelle Pflicht zur Tachographen bei Wohnmobilen größer 7,5t geben würde, dürften die Autos ohne keine Zulassung bekommen.


    Sollte es doch so sein, dass man einen Tachographen benutzen muss, wäre es eine Katastrophe, max 89Km/h sind dann tolerierbar....die Sozialvorschriften einzuhalten wird auch nicht immer ein Spass sein....

  • Da hat der Beamte gelacht und sagte, würden sie gerne, aber Private Fahrzeuge dürfen sie nicht kontrollieren. Nur Gewerbliche.

    Da gewinnt die Firmenwerbung eine völlig neue Bedeutung. Vogelreisen birgt dann ein wenig Diskussionspotential ;)

    Ich habe das Wohnmobil ja als Firmenfahrzeug aber das ist aus dem Fahrzeugschein nn nicht ersichtlich. Die Werbung ist recht unscheinbar aber könnte ggf. auch Anlass zu Diskussionen sein :rolleyes:


    vG

    Martin :thumbdown:

  • Ich sehe das genauso. Die Aussagen sind eindeutig. Da ich keine Güter transportiere, ist der Drops gelutscht.

  • Hallo zusammen,


    das Thema wird immer spannender. In meinem WoMo ist ein digitaler Tachograph verbaut. Ich bin bisher ohne Fahrerkarte gefahren, habe mich also nicht weiter darum gekümmert. Allerdings gibt es eine Annekdote, nach dem ich das Fahrzeug gebraucht gekauft hatte, ist mir auf der Rückfahrt aufgefallen, dass der Tacho ca. 6 km/h zu wenig anzeigt. Ich gehe mal davon aus, dass der Tacho das gleiche Signal nutzt wie der digitale Tachograpf. D.h. ich kann locker 95 km/h fahren und meine Fahrerkarte bliebe sauber.


    Gruß

    Detlef

  • Das bedeutet auch dass das Fahrzeug alle 2 Jahre zur Tachountersuchung muss.

    Kostet schlappe 250 Euro,ferner muss in naher Zukunft eine Möglichkeit zum fernauslesen nachgerüstet werden.

    Damit kontrolliert die BAG im vorbeifahren ohne das Fahrzeug anhalten zu müssen.

    Unsere neuen LKWs haben das heute schon.


    LG Michael

  • ich habe ihn noch mal angerufen und er sagte mir, das gilt auch ohne Anhänger. Entscheidend sind hier die 7,5 t alles darüber muß fahrtenschreiber benutzen, die Ausnahmegenehmigung gilt für bis 7,5 t.

    Da ist auch er nicht auf dem aktuellen Stand. Dieses wurde per Gesetz ersatzlos gestrichen. Siehe Post #47

  • Frage : Was ist die Definition von Güterverkehr ?

    Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
    § 1 Begriffsbestimmungen

    (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.



    Da das mitnehmen des eigenen PKW für Urlaubszwecke weder geschäftsmäßig noch entgeltlich stattfindet, geht mich das meines Erachtens nichts an.

  • Hallo,

    ich habe diesen Thread mit Interesse gelesen. Wenn ich das zugrunde liegende Dokument lese:

    VERORDNUNG (EG) Nr 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DER RATENvom 15. März 2006

    zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung des

    Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr 2135/98 der Sätze sowie für die Abschaffung der

    Verordnung (EWG) Nr 3820/85 des Rates


    Sehe ich diesen Text:

    „EINLEITUNGSBESTIMMUNGEN

    Artikel 1

    Diese Verordnung regelt die Lenk-, Stand- und Ruhezeiten für Autofahrer

    im Straßengüter- und Personenverkehr, zum

    Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsunternehmen, insbesondere im Straßenverkehr, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die

    Verkehrssicherheit verbessern. Ziel dieser Verordnung ist es, die Kontrolle und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten weiter voranzutreiben sowie zu verbessern

    Tragen Sie zu den Arbeitspraktiken in der Straßentransportbranche bei.

    Artikel 2

    (1) Diese Verordnung gilt für die folgenden Werbeaktionen in

    Straßenverkehr:

    (a) Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen erlaubt

    Die zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger übersteigt 3,5 t, oder

    b) Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen bestimmt sind, einschließlich

    Treiber konstruiert oder dauerhaft angepasst

    werden zu diesem Zweck bestimmt.“


    Soweit ich diesen Text verstehe (ich habe das schwedische Dokument gelesen), gelten diese Bestimmungen nicht einmal grundsätzlich für das private Fahren mit einem Wohnmobil.


    Nach „b“ gelten die Arbeitszeitregelungen nur für Fahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätzen. Das heißt, die Regeln gelten überhaupt nicht für Wohnmobile. (meistens)

    Keine Arbeitszeitregelung = keine Fahrtenschreiberpflicht, oder?


    Wie interpretiert ihr die Schrift?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Schorsch, welche Strafe kam denn bei dem Urteil raus?

    Der Eigner und Fahrer des Wohnmobils wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und die Nachrüchstung des Fahrtenschreiber angeordnet. Der Hersteller des betroffenen Fahrzeug hat sämtliche Kosten übernommen incl. der Nachrüstung des DFS. Wahrscheinlich dass das ganze nicht hochkocht. Aus diesem Grunde halte ich mich an die Verschwiegenheit, bitte um Verständnis dafür


    v.G. Schorsch

  • Hallo Schorsch

    Auf welcher Gerichtsebene wurde denn das Urteil ausgesprochen.. AG ,LG .OLG… VWG

    Das würde schon mal was über die Belastbarkeit aussagen .

    Gerade der letzte „schwedische“ ? Text zeigt doch eindeutig das Es um gewerblichen Güterverkehr geht .

    Ich find es sowieso urdeutsch das wir wieder mal Feinheiten des Dt. Rechts diskutieren die nicht mal der Exekutive bekannt ist 🙄

    Liebe Grüße Mark
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    Das Leben ist zu kurz für irgendwann

  • Hallo Schorsch

    Auf welcher Gerichtsebene wurde denn das Urteil ausgesprochen.. AG ,LG .OLG… VWG

    Das würde schon mal was über die Belastbarkeit aussagen .

    Gerade der letzte „schwedische“ ? Text zeigt doch eindeutig das Es um gewerblichen Güterverkehr geht .

    Ich find es sowieso urdeutsch das wir wieder mal Feinheiten des Dt. Rechts diskutieren die nicht mal der Exekutive bekannt ist 🙄

    Das war auch meine Frage..... AG, LG, OLG....