300 Liter Diesel Tank im Charisma 3 Bj 2018

  • Nach vielem suchen und ärgern über den kleinen 90L Tank in meinem Concorde Charisma bin ich tätig geworden.

    Wir haben einen neuen Tank entworfen der den Einfüllstutzen an der Klappe der Original Tanks hat. Und der in die gängigen Halterungen passt vom Format her.

    Der aber länger ist. Vorne so lang das er mit dem Drehstab nicht kollidiert und hinten genug Platz Richtung Gastank hat. Innen 4 Schwallbleche integriert. Das alles mit dem Original Tankgeber. Füllstand stimmt in der Anzeige, aber eben die Reichweite in der Anzeige ist leicht falsch :-). Der Tank hat 300L und ist incl. Dichtkeitszertifikat vom TüV abgenommen. Gefertigt aus Alu und dann schwarz Pulver lackiert. Jetzt ist der Radius ohne tanken endlich deutlich erhöht


  • Sauber, das finde ich gut gelöst! Gibt doch nichts, was es nicht gibt...

    Lediglich bei den aktuellen Spritpreisen einmal Volltanken und man wird ohnmächtig an der Kasse ;)

  • Ja bei den Preisen lohnt die Fahrt nach Samnaun. War vor 10 Tagen dort als Abstecher eines Trips zur Zugspitze. Diesel 1,51 EUR.

    Für nur 60km Umweg. Das freut sich der Schwabe in mir :) Aber es gab schon Zeiten da hat volltanken mehr Spaß gemacht.


    Gunther

  • Hallo Okuma 68


    Du weißt aber schon das wenn du in Luxemburg 95 Liter tankst und an der deutschen Grenze vom Zoll

    kontrolliert wirst eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommst.

    Der Zoll akzeptiert nur den Tankinhalt den der Hersteller bei der Erstzulassung in den Papieren ein-getragen hat 😩

    Ist mir so vom Hauptzollamt Aachen bestätigt worden

  • Dank den Behörden ist die Tankgröße ja nicht in den Zulassungspapieren aufgeführt. Auch im COC steht die Tankgröße nicht aufgeführt. Der Zoll orientiert sich an den für das Fahrzeug üblichen Tankgrößen im zulässigen Bereich. Das bedeutet, Zusatztanks, die offensichtlich dem Kraftstoffverbrauch des Fahrzeuges dienen, können gefüllt werden. Zusatztanks, die dem Transport von Kraftstoff dienen und nicht für den Betrieb des Fahrzeuges, müssen zur Verzollung angegeben werden.


    Ist der Zusatztank also mit der Versorgung des Fahrzeuges verbunden und dient offentlichlich nur dafür (Also keine Ablassvorrichtung um den Kraftstoff umzufüllen), dann dürfte das keine Probleme geben solange es sich um angemessene Mengen handelt. Baut also jemand einen 2000L Tank in den Daily, dann wird das wohl Diskussionen geben. Ist die Tankerweiterung in der Zulassungsgescheinigung mit Genehmigung eingetragen, dann gibt es keine Diskussionen.


    vG

    Martin

  • Hallo Martin


    Es kursieren viele Gerüchte über dieses Thema im Netz

    Tatsache ist das ein uns befreundetes Busunternehmen auf der Rückfahrt in Luxemburg seinen

    Reisebus mit 1100 lt. vollgetankt hat und kurz hinter der Grenze vom deutschen Zoll kontrolliert wurde

    Anzeige : anhand der Fahrzeug ID ( www usw) wurde das Fahrzeug mit einem 650 lt. Tank ausgeliefert

    Ergebnis : Gerichtsverhandlung Nachverzollung der Differenz 4700€ Geldstrafe wegen Steuerverkürzung

    So nannte das der Richter und Verfahrenskosten plus Anwalt

    Hat sich richtig gelohnt

    Wir waren bei dem Prozess mit mehreren Unternehmern dabei


    Fred

  • Hallo Martin


    Noch ein Nachtrag

    Selbstverständlich kann ich mir einen größeren Tank eintragen lassen.Da hast du auch in Deutschland kein Problem mit, aber sobald du ins Ausland fährst und bei der Rückkehr an der Grenze volltankst begehst du eine Steuerhinterziehung . In einem Nicht EU Land sind die Bestimmungen noch rigoroser

    Glaube mir meine Frau hat von 1975-2015 einen Busbetrieb und Europaweit unterwegs

    Wir hatten die UTA carte zum Glück sonst hätten wir in jedem Zielland einen Steuerberater gebraucht

    Um die Umsatzsteuer zu verrechnen

    Fred

  • Hallo Fred, nur zur Info ... Es gibt einen maßgeblichen Unterschied, ob es sich bei gewerblichen Fahrten oder privaten Fahrten handelt!!!


    Zitat aus Zoll-Online:

    Was haben Privatpersonen bei der Einfuhr von Kraftstoff zu beachten?

    Werden Energieerzeugnisse privat aus einem Drittland eingeführt (zum Beispiel Benzin im Pkw-Kraftstofftank), gelten folgende Regelungen:

    • Kraftstoff, der sich in dem Hauptbehälter eines Fahrzeugs befindet, kann einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.
    • Zusätzlich sind 10 Liter in einem tragbaren Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird.

    Der abgabenfrei eingeführte Kraftstoff darf aber ausschließlich in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde, § 2 Abs. 1 Nr. 4 Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO).



    Bei gewerblichen Fahrten, wie es mit hoher Wahrscheinlichkeit bei dem Busunternehmen der Fall war, sieht das anders aus. Sogar, wenn das Wohnmobil gewerblich zugelassen ist, aber nicht als Gewerbegegenstand (Transportmittel) verwendet wird, gilt die Regel für Privatpersonen, bei Urlaubsfahrten sowieso.


    vG

    Martin

  • In dem von Martin zitierten Teil kommt aber auch das schöne Worte "Hauptbehälter" vor. Was der Begriff per Definition abdeckt darüber wird gern gestritten und auch ich kenne hier Streitfälle zur Steuerverkürzung bei einem befreundeten Logistiker.


    Der Bundesfinanzhof sah vor vielen Jahren "keinen Klärungsbedarf", etwas später hat das EuGH konträr entschieden


    Nun ist das EuGH für deutsche Gerichte erstmal nicht bindend und ein deutsches Gericht mag weiter anders entscheiden bzw sich auf den Bundesfinanzhof berufen.


    Was man für sich daraus hinsichtlich eigener Tankerweiterung ableitet muss man selbst wissen. Letztlich wird man mit dem Womo aber wahrscheinlich eher gewogen als hinsichtlich seiner Kraftstofftanks kontrolliert, also achte ich persönlich eher aufs Gewicht und freue mich über den Zusatztank und auch die überzähligen Kanister. ;)

  • Danke für all die Hinweise. Da es ja kein Zusatztank sondern der einzige ist halte ich es für relativ unwahrscheinlich das ich erwischt/bestraft werde. Auch sind 300l sicher nicht verdächtig. Ich berichte wenn ich erwischt und bestraft werde :)

  • Hallo Okuma 68


    Da hast du recht ich hab’s mit einem Zusatztank gemacht da ich aus gesundheitlichen Gründen

    Zu 90% in Deutschland rumfahre

    Ich habe vor Jahren an der LKW Tanksäule in Wasserbillig mal 320 lt. Heizöl getankt die Zapfhähne liegen nebeneinander für die Kühlaggregate

    War aber auf dem Weg nach Spanien da interessierte keinen

    Fred

  • Danke für all die Hinweise. Da es ja kein Zusatztank sondern der einzige ist halte ich es für relativ unwahrscheinlich das ich erwischt/bestraft werde. Auch sind 300l sicher nicht verdächtig. Ich berichte wenn ich erwischt und bestraft werde :)

    Und selbst, wenn es ein Zusatztank wäre. Solange wie dieser Zusatztank als Betriebsmitteltank eingetragen ist, bist du auch ohne Diskussion auf der sicheren Seite. Mault der Zöllner rum, dann wird es eben später geklärt aber für Privatleute ist die Rechtslage der Zollgesetze recht eindeutig.


    Übrigens lohnt es sich die Zollregularien für die Einreise in andere Länder durchaus mal zu kontrollieren. So ist in den meisten Ländern einfach ein zugelassener Ersatzkanister frei. Für die Türkei ist die Menge mit 25L und für Norwegen wiederum mit 10L reglementiert.


    Genauer wurde das in dem nachfolgenden Artikel beschrieben:

    Klick mich (Stuttgarter Zeitung 03/2022)


    vG

    Martin

  • Nein Martin, dies ist so nicht korrekt. Weder bei "auf der sicheren Seite" noch "Zollgesetze recht eindeutig" passt deine Interpretation zur Gesetzeslage.


    Fakt ist das der Zoll in seinem Regelwerk hier weder zwischen Privat/Gewerblich unterscheidet, noch Unklarheiten über seine Interpretation passender Behälter lässt. Nachzulesen unter anderem auch hier oder mit konkretem Bezug auf Privatpersonen hier. Der Bundesfinanzhof (siehe mein Eintrag #15) hat sich dem praktisch angeschlossen. Das EuGH hat anders geurteilt was letztlich aber erstmal nicht bindend ist. D.h. Zoll/Steuer -rechtlich ist das Thema eigentlich ziemlich klar kontra nachträglicher Tankerweiterung/Zusatztank.


    Nur hat es, speziell in unserer Nutzergruppe, wahrscheinlich wenig praktische Relevanz weil wir diesbezüglich kaum kontrolliert werden. Vlt. führt man als Nebelkerze das Urteil des EuGH in den Bordunterlagen mit und bekehrt einen übermotivierten Zöllner.


    Halten wir aber bitte fest, der Ersatztank des Threaderstellers ist fachlich hervorragend umgesetzt, ich selbst passiere unsere Grenzen regelmässig mit einem Zusatztank und in dieser Antwort geht es folglich nur noch ums Prinzip.


    P.S. ich hoffe ich werde nicht in einem Lied namentlich erwähnt ;)

  • P.S. ich hoffe ich werde nicht in einem Lied namentlich erwähnt ;)

    Der ist gut 😂😂😂

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    Es ist nicht deine Schuld das die Welt so ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt….

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    No Racism


    Gegen falsche Alternativen