• Offizieller Beitrag

    Gasprofi , Elbert,

    das stimmt. Ich habe unsere eigenen Maschinen in alle Länder dieser Welt, EU aber auch Australien sowie Norwegen oder Schweiz exportiert.

    Langzeitlieferantenerklärungen gehören dazu und sind auch bei Womos gefragt beim Zoll, um das Fahrzeug erst mal ins gewollte Land zu bekommen.

    Selbst Concorde hat uns diese ausgestellt, beim Export, den ich auch wieder selbst gemacht habe , zu uns in die Schweiz 2017.

    Wie C macht es V auch, eine Tageszulassung. Damit und roter Nr. bin ich nach dem Zoll, zum zuständigen Strassenverkehrsamt gefahren,

    dort wurde das Fahrzeug untersucht und geprüft, das COC oder die Einzelabnahme dazu in Augenschein genommen und so wurden die

    Fahrzeuge zugelassen.

    Zurück zur Aussage, ob COC oder Einzelabnahme, wenn man mindestens eine Tageszulassung hat, wird das so vom zuzulassenden Land übernommen.

    Prüfung klar, aber wir hatten nie grosse Probleme.


    Wobei mich interessieren würde ob die Einzelzulassungen bei den V und V ohne COC (inklusive Abgasgutachten) vom Chassis Hersteller heutzutage problemlos möglich sind. Seit dem Dieselskandal sind die Behörden doch recht empfindlich geworden. Vielleicht gibt es ja hier im Forum jemand der aktuell einen V selbst zugelassen hat.

    Was heisst selbst ? Jeder neue V hat in W eine Tageszulassung und wird dann vom neuen Besitzer in der jeweiligen Stadt bzw im jeweiligen Land

    selbst zugelassen.

    Oder wie meinst du das ?


    LG Luna

  • Was heisst selbst ? Jeder neue V hat in W eine Tageszulassung und wird dann vom neuen Besitzer in der jeweiligen Stadt bzw im jeweiligen Land

    selbst zugelassen.

    Oder wie meinst du das ?


    LG Luna

    Dann kaufe ich bei V in W rein rechtlich ein Gebrauchtwagen mit anderen Gewährleistungsfristen wenn der den vorher, sei es nur für einen Tag auf sich anmeldet.

    Finde ich seltsam.


    Gruß


    Elbert

  • Macht C auch wenn ein Womo ins Ausland geht

    Das war mir bisher nicht bewußt aber stimmt ... unser graues Monster war auch Erstzulassung für 5 Tage auf Concorde :/ Ich dachte, das hätte den Grund "Überführung" nach Brüssel aber die Begründung von Martina ist plausibler. Eine nackte Überführung hätte man ja auch per roter Nummer oder vorheriger Zulassung in Belgien machen können.


    vG

    Martin

  •  

    Was heisst selbst ? Jeder neue V hat in W eine Tageszulassung und wird dann vom neuen Besitzer in der jeweiligen Stadt bzw im jeweiligen Land

    selbst zugelassen.

    Oder wie meinst du das ?


    LG Luna

    Sorry, da hatte ich mich etwas unpräzise ausgedrückt. Der Kern meiner Frage war welche Unterlagen bekommt der Eigner eines neuen Vs für die Erstzulassung. Das hat sich ja mittlerweile geklärt da die Erst(tages)zulassung von V selbst durchgeführt wird. Wie die das dann machen ist dann wohl Betriebsgeheimnis. Ist jetzt nicht negativ gemeint. Schließlich gibt es auf Deutschlands Straßen jede Menge Spezialfahrzeuge (mit Sicherheit mehr als Reimos) die auch irgendwie ohne CoC in den Verkehr gebracht werden.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, da hatte ich mich etwas unpräzise ausgedrückt. Der Kern meiner Frage war welche Unterlagen bekommt der Eigner eines neuen Vs für die Erstzulassung. Das hat sich ja mittlerweile geklärt da die Erst(tages)zulassung von V selbst durchgeführt wird. Wie die das dann machen ist dann wohl Betriebsgeheimnis. Ist jetzt nicht negativ gemeint. Schließlich gibt es auf Deutschlands Straßen jede Menge Spezialfahrzeuge (mit Sicherheit mehr als Reimos) die auch irgendwie ohne CoC in den Verkehr gebracht werden.

    Man bekommt alle Unterlagen der Einzelabnahme vor dem Tüv, mit zusätzlichen Gutachten von alles und nochwas ( Ein-und Anbauten, Sonderzubehör ).


    LG Luna

  • Gasprofi , Elbert,

    das stimmt. Ich habe unsere eigenen Maschinen in alle Länder dieser Welt, EU aber auch Australien sowie Norwegen oder Schweiz exportiert.

    Langzeitlieferantenerklärungen gehören dazu und sind auch bei Womos gefragt beim Zoll, um das Fahrzeug erst mal ins gewollte Land zu bekommen.

    Selbst Concorde hat uns diese ausgestellt, beim Export, den ich auch wieder selbst gemacht habe , zu uns in die Schweiz 2017.

    Einzel- bzw. Langzeitlieferantenerklärungen sind für die Einfuhr grundsätzlich nicht erforderlich. Sie werden vom Hersteller bzw. Händler einer Ware für deren Erwerber ausgestellt und dienen als Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Präferenznachweises (meist eine gewisse Fertigungstiefe) vorliegen. Diese Präferenznachweise wiederum (entweder die Ursprungserklärung des Verkäufers auf der Rechnung oder ein förmlicher Präferenznachweis, beispielsweise die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) werden bei der Ausfuhr der Ware erstellt, sind beim Import im Zielland vorzulegen und ermöglichen beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen eine Vorzugsbehandlung - meist in Form einer Zollermäßigung oder -befreiung. Sie sind aber keine zwingende Voraussetzung für die Einfuhr und haben mit der Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs nichts zu tun, da sie lediglich eine Aussage über dessen präferenzielle Ursprungseigenschaft treffen.

    Die Begünstigungen gibt es nicht im Warenverkehr mit allen Ländern und sie funktionieren auch oft nur in eine Richtung. So ist es beispielsweise nicht möglich, eine Präferenzbehandlung für ein Fahrzeug mit EU-Ursprung zu bekommen, welches aus Großbritannien importiert werden soll. Die EU gewährt hier nur Vorzugsbehandlungen auf Waren mit GB-Ursprung, da das Fahrzeug EU-Ursprung hat, ist Zoll zu bezahlen. Im Warenverkehr mit der Schweiz hingegen funktioniert es in beide Richtungen.

    Es gibt viele verschiedene Abkommen, hier ist absolute Vorsicht angebracht, da auch die Kriterien für den Ursprungserwerb unterschiedlich sein können - bei hochwertigen Reisemobilen geht es dann doch um eine ganz schöne Abgabensumme...


    Viele Grüße


    Alex

    • Offizieller Beitrag

    Einzel- bzw. Langzeitlieferantenerklärungen sind für die Einfuhr grundsätzlich nicht erforderlich.

    Das ist so nicht richtig.

    Wie oben beschrieben, bei Maschinen in alle Welt waren sie von Nöten, bei unserem Concorde bei Einfuhr Schweiz mussten sie auch dabei sein.

    Habe das nun oft genug gemacht, das nur aus eigener Erfahrung.

    Es geht hier nicht um ein EURO1 , womit sich die Zollgebühr reduziert. Hängt zusammen, aber das war nicht die Ausgangsfrage.


    Hier mal ein Link zur Erklärung


    https://www.ihk.de/stuttgart/f…ung-mit-praeferenz-683660




    LG Luna

  • Vielen Dank Martina.

    Die Erläuterungen sind mir nebst den zugrunde liegenden Abkommen und diversen weiteren Hintergründen durchaus geläufig. Bei Deinem Link unter "3. Wozu dient eine LE" ist das auch sehr gut erläutert.

    Beruflich begleitet mich die Materie täglich. Ich lass das dennoch einfach mal so stehen, da ich mich ungerne ums Rechtthaben streite.


    Viele Grüße

    Alex