• Wie kritisch ist es, wenn ein Neufahrzeug heute vom Hersteller kein COC, sondern nur eine Einzelgenehmigung nach Art 45 bekommt? Vor allem was bedeutet es für Betrieb und (Wieder-)Verkauf innerhalb Europas (siehe Art 46 Anlage)? Hat da jemand Erfahrung aus der Praxis?

    Liebe Grüße

    Achim


    • Offizieller Beitrag

    Hallo Achim,

    also ein V aus W hat auch eine Einzelabnahme.

    Die Frage ist worum geht es ? Willst du eines aus dem Ausland kaufen ? Oder Bedenken das du ein Fahzeug kaufst

    mit Einzelabnahme und es nicht ins Ausland verkauft bekommst ?

    Unser V könnte zu Beispiel ins Ausland verkauft werden, kein Problem wenn zB Langzeitlieferantenerklärungen vorliegen.

    Es fahren auch genug V‘s aus W in der Schweiz oder anderen Ländern.

    Was hier in D vom TÜV abgenommen wird und dann zugelassen wird, wird meist, bis auf Ausnahmen, auch übernommen.

    Ich habe schon mehrere Fahrzeuge ( Neu wie auch gebraucht ) Im-und Exportiert, NL und CH , bisher keine Probleme.

    Aber ich glaube die Boys, die einen Wochner fahren und in die Schweiz geschafft haben, die hatten Probleme mit einer Einzelabnahme.

    Jürg wird bestimmt etwas dazu schreiben.

    Die Einzelabnahme ist eigentlich nichts anderes als das COC .


    LG Luna

  • Luna (Martina)


    Die Einzelabnahme ist kein COC!


    Einzelabnahme gilt national, COC international.


    Einzelabnahme kann, muß aber nicht von einem anderem Land übernommen werden. Hängt sehr oft in der Person des Prüfers oder der Zulassungsbehörde ab. In D kannst Du sehr oft eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erhalten.


    Frankreich ist meiner Erfahrung dabei sehr schwierig und verlangt für alles Mögliche Zertifikate, Herstellernachweise und und und.


    Am besten immer vor einem Kauf vo4her unter Vorlage aller Dokumente anfragen, schriftlich bestätigen lassen und dann erst kaufen.


    Beim Verkauf wäre es mir egal, ob der Käufer den in einem anderen Land zugelassen bekommt oder nicht.


    Gruß


    Elbert

  • COC Papiere gibt es nur für Serienfahrzeuge, die nach EU Regularien zertifiziert sind. Das ist bei Individualfshrzeugen nicht möglich, da kein Zertifikat zur Übereinstimmung mit einer EU Zulasubg erstellt werden kann. Das COC dientceigentlich auch nur als gesicherte Quelle zur Eintragubg der Fshrzeugdaten innerhalb der EU. So gibt es z.Bsp. keine COC für Fahrzeuge, die ausserhalb der EU produziert werden.


    Informiert ADAC:


    Kann man ein Fahrzeug auch ohne CoC zulassen?

    War das Fahrzeug bereits in einem EU-Land angemeldet, kann es grundsätzlich auch ohne CoC-Papiere zugelassen werden, sofern eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist. Für den Nachweis wird jedoch oft das CoC-Papier verlangt. Kann man nicht nachweisen, dass eine EG-Typgenehmigung besteht, muss der Hersteller oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Daten zusammenfassen.

    Alternativ kann auch ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bestätigen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt ("Einzelgenehmigung"). "Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist", heißt es dazu in §21 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).


    vG

    Martin

  • . Das ist bei Individualfshrzeugen nicht möglich, da kein Zertifikat zur Übereinstimmung mit einer EU Zulasubg erstellt werden kann..


    So gibt es z.Bsp. keine COC für Fahrzeuge, die ausserhalb der EU produziert werden.


    Informiert ADAC:

    Nabend Martin,


    stammt das vom ADAC?


    Es ist falsch. Wir sind uns sicherlich einig, daß Niesmann-Bischoff „Induvidualfahrzeuge“ herstellt.

    Die werden aber mit einem CoC und einer EU Typgenehmigung ausgeliefert.


    Wir haben uns als Beiboot einen im nicht EU Land produzierten Chevrolet Matiz gekauft. Auch der hat ein CoC.


    CoC gibt es weltweit, nicht nur in der EU.


    Gruß


    Elbert

  • CoC (Quelle)


    Wofür steht die Abkürzung "COC"?

    Um ein Auto aus dem Ausland importieren (oder ins Ausland exportieren) zu können, brauchen Sie die sogenannten COC-Papiere. Seit Herbst 2005 ersetzen sie in Deutschland den klassischen Fahrzeugbrief. Das Kürzel "COC" steht dabei für "Certificate of Conformity" (EU-Übereinstimmungsbescheinigung). Die COC-Bescheinigung gibt an, dass der Wagen über eine Typengenehmigung für die EU verfügt, also die gesetzlichen Sicherheits- und Umweltstandards erfüllt und somit in der EU eine Zulassungsbescheinigung erhalten kann.

  • Hier der vollständige Bericht:


    ADAC: COC Papiere - Wofür braucht man sie


    a der Bericht aus 2020 stammt, gehe ich davon aus, dass die Informationen sich noch nicht überholt haben.


    Meines Wissens beziehen sich bei NiBi die COC Papiere nur auf die "Serienfahrzeuge", also z.Bsp: Flair - es gibt die COC Papiere lediglich auf die Standardparameter bezogen. Bei Concorde etwa gibt es auch nur für die Standardfahrzeuge die COC Papiere. Für unseren 940M (Also nicht 940 ME oder MS) gibt es ebenfalls keine COC Papiere.


    vG

    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    das ist so nicht richtig , Elbert.


    Jeder V wird mit einer Einzelabnahme auch international zugelassen, da nicht in Serie produziert wird,

    das ist der Unterschied.

    Wie Martin schrieb, COC für Serie , Einzelabnahme für alles Andere, und das EU weit.

    Wonach soll sonst ein Fahrzeug im Ausland zugelassen werden ?

    Das Jedes Land hier und da noch etwas nachfragt oder fordert ,ist möglich.

    Das ist dann auch die Grundlage für die Zulassung im Ausland.

    Wichtig sind Lieferantenerklärungen mit präferentiellem Ursprung, danach wurde bei uns immer gefagt.


    LG Luna

  • Im Übrigen mag der weitergehend Interessierte sich mit der Lektüre von StVZO 19 ff vergnügen.

    Sollten dabei brechreizartige Beschwerden auftreten, so sind diese in aller Regel unbedenklich.

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Bei mir hat von derzeit 18 zugelassenen Fahrzeugen nur ein Fahrzeug COC Papiere, der X3. Alle anderen Fahrzeuge sind Einzelabnahmen oder stammen aus Zeiten, wo COC noch "Center of Competence" bedeutete ;) ...


    Bei gelisteten Serienfahrzeugen hat da auch noch nie einer nach gefragt obwohl einige Fahrzeuge in den letzten 15 Jahren nach Holland, Belgien, Frankreich und in die Schweiz verkauft wurden (Oldtimer). Für alle Fahrzeuge lagen Classic Data Gutachten vor und die waren bisher immer ausreichend ...


    vG

    Martin

    • Offizieller Beitrag

    V und V sind ja auch „Kleinsthersteller“. Mit den Stückzahlen die die bauen kommst Du nicht mal annähernd in die Nähe einer EG Typgenehmigung.

    Darum gehts ja, was nicht in Serie hergestellt wird, bekommt in der Regel eine Einzelabnahme/Genehmigung.

    Es hat eben auch nix mit national oder International zu tun, wie du beschrieben hast.

    Wochner ist ja auch keine Serienproduktion, wie viele Andere Hersteller auch.

    Hast du denn ein COC beim STX ? Thomas61 , hast du eines ?


    LG Luna

  •  

    Wie Martin schrieb, COC für Serie , Einzelabnahme für alles Andere, und das EU weit.

     

    Um es etwas zu präzisieren: Üblicherweise werden Reisemobile, also die die auf einem Fahrgestell aufbauen, in einem 2-stufigen Zulassungsverfahren in den Verkehr gebracht. Großserienhersteller wie zum Beispiel Hymer erstellen ein eigenes COC für den Aufbau welches in Kombination mit dem (unvollständigen) COC des Fahrgestellherstellers (Mercedes, Fiat usw.) die problemlose Zulassung im Europäischen Raum ermöglicht. Man erkennt es auch daran das diese Fahrzeuge 2 Typenschilder haben mit jeweils eigenen EG Zulassungsnummern für Fahrgestell und Aufbau. Das unvollständige COC des Fahrgestellherstellers enthält so wichtige Dinge wie Angaben zu Emissionen wozu auch aufwändige Prüfungen erforderlich sind. Ob der Aufbauhersteller ein eigenes COC erstellt hängt von mehreren Faktoren ab (Stückzahl, Komplexität des Produkts und Märkte). Wenn der Aufwand zu groß dafür ist macht man eher Einzelabnahme.

  • Hallo Luna,

    ja klar habe ich von STX ein COC als Stufe 2 und von Mercedes eines als Stufe 1


    LG Thomas

  • Ich bin unterwegs und habe nur das CoC von Volvo zufällig noch auf dem iPad. Ob es ein Stufe 2 gibt von STX kann ich daher nicht sagen.


    Aber Martina,

    eine „Lieferantenerklärung kenne ich nur von Waren die aus einem Land in ein anderes Land exportiert oder auch importiert werden.

    Für ein neues Reisemobil, das in Deutschland gefertigt wurde und dann als Neufahrzeug nach Frankreich verkauft wird muß das Reisemobil den französischen Zulassungsvorschriften entsprechen. Und dementsprechend von französischen Prüfer dahingehend überprüft werden.


    Für gebrauchte Reisemobile (und alles Andere was fährt) gilt EU weites Recht, daß ein in einem Mitgliedsstaat zugelassenen Fahrzeug ohne weitere Prüfung oder Nachweise dann zugelassen werden muß wenn eine noch mindesten 1 Jahr gültige technische Prüfung (bei uns HU) vorliegt.

    Leider weigern sich in D viele Zulassungsstellen das zu tun und verlangen meist ein Datenblatt des Herstellers sowie eine aktuelle, deutsche HU. Ich habe das in langen Jahren Autogas sehr oft für Kunden erledigt die in Belgien oder NL gebrauchte Fahrzeuge mit Autogasumrüstung gekauft haben.


    Gruß


    Elbert

  • STX ist halt ein Serienhersteller im Vergleich zu V und V ;) .


    v.G. Schorsch

    Wobei mich interessieren würde ob die Einzelzulassungen bei den V und V ohne COC (inklusive Abgasgutachten) vom Chassis Hersteller heutzutage problemlos möglich sind. Seit dem Dieselskandal sind die Behörden doch recht empfindlich geworden. Vielleicht gibt es ja hier im Forum jemand der aktuell einen V selbst zugelassen hat.

  • Wobei mich interessieren würde ob die Einzelzulassungen bei den V und V ohne COC (inklusive Abgasgutachten) vom Chassis Hersteller heutzutage problemlos möglich sind. Seit dem Dieselskandal sind die Behörden doch recht empfindlich geworden. Vielleicht gibt es ja hier im Forum jemand der aktuell einen V selbst zugelassen hat.

    Unser Dicker kam ohne COC Papiere aus Belgien mit belgischen Papieren. Ich habe mitr von Concorde und MAN die Datenblätter (Nicht COC) geholt, bzw von Concorde bestätigen lassen. War kein Problem bei der Zulassung in D ausser das der Mitarbeiter die Ablastung ohne technische Veränderung im 1.Anlauf falsch eingetragen hatte. Ein E46Cabrio, welches nach Frankreich ging, hätte COC Papiere haben können, würden aber nicht benötigt. Einfach mit der deutschen Zulassung hingefahren und durch den französischen Käufer umgemeldet.


    vG

    Martin