.................... Verkauft wird an Gewerbetreibende oder Exporteure. Der Privatmann muss sich also keine Gedanken machen.
Was ist da dreist? ....................................................
Also ich habe als Unternehmer auch mit anderen Unternehmern immer saubere und ehrliche Geschäfte gemacht und das beinhaltete auch eine offene Beschreibung des Verkaufsartikels, egal ob ich Gewährleistung geben muß oder nicht. In der Verkaufsanzeige steht keinesfalls in der Überschrift etwas von beschädigt, oder Totalschaden, nene da steht Leder und Sat. Erst ganz unten im Text steht Wasserschaden. Naja, ich kann ja auch einen um den Telegrafenmast gewickelten Pkw dann als reparierten Karrosserieschaden verkaufen.
Dreist ist, das dieser Händler andere Menschen dort gutgläubig anrufen läßt, die sich unter Wasserschaden etwas anderes vorstellen.. Hoffentlich klärt er wenigstens am Telefon auf.