100 km/h Zulassung über 7,5to

  • Ganz einfach ...


    Ich gründe eine Betriebsfeuerwehr. Da bestehen keine Beschränkungen anhand der Betriebsgröße. Die Betriebsfeuerwehr bekommt ein Sonderkfz ELW (Einsatzleitwagen) und hat lediglich die Aufgabe die öffentliche Feuerwehr bei der Einsatzleitung zu unterstützen und ädequate Kommunikationstechnik vorzuhalten. Dafür wird das Wohnmobil mit einer Aufschrift "Einsatzleitwagen" und BOS Konform mit Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn) ausgestattet ...


    Wie man allerdings die 120km/h auf der Autobahn dann als Einsatzfahrt legitimiert, steht der Phantasie des Fahrzeugführers und der Akzeptanz der Rennleitung gegenüber :D


    Nicht ganz ernst gemeint!
    Martin

  • Hallo BenD,
    so einfach bekommt Du eine 100 Schild nebst Plakette von der Zulassungsstelle nicht. Da wir schon in einigen Bundesländern wohnten, habe ich dies immer wieder versucht, und meistens erfolgte eine Ablehnung.
    Bei drei Mobilen ist dies jedoch gelungen( NRW).
    Aber das Problem ist nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern das Überholverbot. Auf dem Weg zu Vario( Bohmte), überholte ich im Überholverbot, und wurde von der Polizei( Zivilstreife)angehalten. Es waren 2 Beamte im Fahrzeug und nicht die Geschwindigkeit war das Problem( Höchstgeschwindigkeit kurzzeitig 119KMH, laut Polizei) sondern das Überholverbot. Hier wurde eine Anzeige geschrieben, und es kam dann ein Bußgeldbescheid. Habe dies durch einen Fachanwalt prüfen lassen, dieser sagte, keine rechtliche Chance.
    Aber wenn das 100 Schild, nebst Plakette, nicht vorhanden gewesen wäre, dann hätte es bestimmt noch eine zweite Anzeige gegeben.

    • Offizieller Beitrag

    Darum steht bei uns die Internetadresse eines "Reiseunternehmens" und ein entsprechendes Bild groß auf dem Heck unseres Wohnis - das war eine Trotzreaktion nachdem man mir in Flensburg ein Konto eröffnet hat ohne dass ich einen Konto Eröffnungsantrag unterschrieben habe :(
    bis jetzt hat´s geholfen - manchmal kann ich nicht widerstehen um an einer LKW Schlange vorbei zu fahren.


    Eine schöne Woche Georg

  • Hallo Georg,
    und die LKW Schlangen werden immer länger. Daher ist das Überholverbot das Hauptproblem.Mich ärgert es besonders, wenn ein Reisebus mit 100 KMH fahren und überholen darf, und vom Chassis über identische Voraussetzungen verfügt( Vollluftfederung).
    Ebenfalls eine schöne Woche
    Eckhard

  • Hallo Georg,
    und die LKW Schlangen werden immer länger. Daher ist das Überholverbot das Hauptproblem.Mich ärgert es besonders, wenn ein Reisebus mit 100 KMH fahren und überholen darf, und vom Chassis über identische Voraussetzungen verfügt( Vollluftfederung).
    Ebenfalls eine schöne Woche
    Eckhard

    Busse haben auch an anderen stellen Freiheiten dich ich nicht verstehen möchte X(
    3 Spur ganz links obwohl alle anderen über 7m Zuglänge die 3 nicht benutzen dürfen ?(

  • Worauf neidisch? Auf 52 Japaner auf Sightseeing, 62 Senioren mit Schunkelmusik, 68 Fernbusinsassen die meckern, dass das Wlan nicht laeuft, oder 72 Schueler auf Klassenfahrt? Aeh, nee...

    meine Signatur ist schon da, wo ich noch hinwill...
    im Urlaub!

  • Hallo BenD,
    so einfach bekommt Du eine 100 Schild nebst Plakette von der Zulassungsstelle nicht. Da wir schon in einigen Bundesländern wohnten, habe ich dies immer wieder versucht, und meistens erfolgte eine Ablehnung.
    Bei drei Mobilen ist dies jedoch gelungen( NRW).
    Aber das Problem ist nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern das Überholverbot. Auf dem Weg zu Vario( Bohmte), überholte ich im Überholverbot, und wurde von der Polizei( Zivilstreife)angehalten. Es waren 2 Beamte im Fahrzeug und nicht die Geschwindigkeit war das Problem( Höchstgeschwindigkeit kurzzeitig 119KMH, laut Polizei) sondern das Überholverbot. Hier wurde eine Anzeige geschrieben, und es kam dann ein Bußgeldbescheid. Habe dies durch einen Fachanwalt prüfen lassen, dieser sagte, keine rechtliche Chance.
    Aber wenn das 100 Schild, nebst Plakette, nicht vorhanden gewesen wäre, dann hätte es bestimmt noch eine zweite Anzeige gegeben.

    Soweit ich weiß ist auf der A1 nahe Vario Überholverbot für LKW ( umgangssprachlich).
    Dein WoMo ist aber kein LKW, sondern ein Fahrzeug der Klasse M1.
    Da auch Zivilstreifen in aller Regel keine juristische Ausbildung haben und auch nicht jeder Jurist automatisch allwissend ist, wäre das vielleicht ein Ansatz um sich gegen derartige Übergriffe der Behörden zur Wehr zu setzen.


    [Blockierte Grafik: https://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2013/j0367-1_1140.jpg]
    Überholverbot für
    Kraftfahrzeuge über 3,5 t
    Ge- oder Verbot







    Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.


    Klasse M1



    Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile).

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

    Einmal editiert, zuletzt von WDA ()

  • Hier die Quelle:


    RICHTLINIE 2007/46/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 5. September 2007
    zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge


    Im Anhang II die Definition im Quelltext:


    Klasse M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.


    Ich habe mir diese Seite des KBA ausgedruckt :


    https://www.kba.de/DE/Statisti…_blob=publicationFile&v=6

    Wer bei dieser Rechtslage uns Wohnmobillisten als nicht der Fahrzeugklasse M1 zugehörig definieren will, handelt böswillig weil er es besser wissen muss (es gibt einen Rechtsanspruch auf ermessensfehlerfreie behördliche Entscheidungen)



    ...so, ich habe fertig. :evil:

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Guten Morgen WDA,
    es stimmt genau dieses Verkehrszeichen( LKW Überholverbot) war dort vorhanden.Ob der damalige Vario 12 T, in den Papieren als M1 eingetragen war, dies kann ich heute nicht mit Gewissheit sagen( ich meine SonderKFZ Wohnmobil) Ich war bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser sagte, ich hätte bei einem evtl. Prozeß keine Chance, und es wäre daher besser den Bußgeldbescheid zu bezahlen. Entweder war der Anwalt, was ja auch vorkommt,eine Niete, oder rechtlich war wirklich nichts zu holen, denn bei einem Prozeß hätte er ja mehr verdient.
    Wenn unter den Forums Mitgliedern evtl. ein Anwalt sich befindet, so wäre es doch toll, wenn dies rechtlich einmal genau erläutert werden könnte.

  • ich sehe es so, dass das Überholverbot nur für LKW gilt, sondern generell für Fahrzeuge >3,5t ausser eben Busse. Mein T5 hat LKW-Zulassung ist aber vom Überholverbot nicht betroffen, weil <3,5t.


    Es steht aber jedem frei, den D-Führerschein zu machen, sein Womo umzurüsten und als Bus zuzulassen!

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

  • Hallo WDA,
    habe mir zum Thema Einstufung eines Mobiles, die entsprechneden Seiten angeschaut. Fakt ist ein Wohnmobil wird heute als M1 eingestuft( so wie Du es ausführst). So steht es auch in meinen Papieren.
    Das Problem ist jedoch das Verkehrszeichen 277. Hier ist die bisherige Auslegung so, dass alle Fahrzeuge über 3,5 T von diesem Überholverbot eigentlich betroffen sind.
    Ich habe gerade Ausführungen von Anwälten gelesen, die besagen, dass nach der durchgeführten Gesetzesänderung( Einstufung eines Fahrzeuges in eine Fahrzeugklasse), ein Wohnmobil eher zu der Fahrzeugklasse PKW zählen würde. Angeblich soll es zu diesem Thema aber noch keine höchstrichterlichen Urteile geben.