Neue Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen: Sind auch Wohnmobile betroffen?

  • Man kann sich registrieren lassen, um proaktiv anzuzeigen dass man befreit ist. Muss man aber nicht.

    Ab es besser ist, darüber sind sich die Gelehrten uneinig.

    Pflicht ist es aber nicht - zahlen muss man in keinem Fall wenn man keiner entgeltlichen Tätigkeit im Güterverkehr nachgeht.

    Das gleiche gilt für die EG-Kontrollgerätnutzung. Kein Einkommen, keine Fahrerkarte nötig. Selbst wenn man ein Gerät eingebaut haben sollte.

    Hat denn schon jemand negative Erfahrungen aufgrund von Nichtregistrierung gemacht?

  • Hat denn schon jemand negative Erfahrungen aufgrund von Nichtregistrierung gemacht?

    Du sparst Dir ggf. Diskussionen und Zettelwirtschaft, wenn im Vorfeld aufgrund der Registrierung eine vermeintliche Mautprellerei schon aussortiert wird.

    Gleiches gilt für Autobahnblitzer. Aufgrund der erkannten LKW-Silhouette lösen die Dinger bei erlaubten 100km/h auch gerne schon eher aus. Die Bilder werden in der Regel aussortiert.

    Kommt dennoch eine Knolle durch, musst Du reagieren.

    Bei beidem bist Du im recht. Aber eine vermiedene Diskussion ist eine gute Diskussion ;)

  • Wenn überhaupt dann ändert sich doch nur bei Fahrzeugen unter 7,5 to. etwas.

    Die Wohnmobile über 7,49 t. waren doch im Grunde bereits die ganze Zeit von der Mautpflicht bzw. der

    ausgesetzten Mautpflicht betroffen und hier wurden wir noch nie mit irgendwelchen Forderungen konfrontiert.


    Seit 2019 fahren wir Fahrzeuge über 7,5 to., ich sehe das sehr entspannt und harre der Dinge, welche da kommen könnten.

    Fahrzeug ist als Wohnmobil zugelassen und somit nicht mautpflichtig. das kann man bei Erforderniss immer noch nachweisen

    wenns denn notwendig ist.


    vG Dieter

  • Das gleiche gilt für die EG-Kontrollgerät…………... Selbst wenn man ein Gerät eingebaut haben sollte.

    Ich habe ein EG Kontrollgerät drin. Scheint wohl in Belgien „;normal“ zu sein.


    Muß ich das EG Kontrollgerät, auch wenn mein Volvo als Wohnmobil zugelassen ist trotzdem alle 2 Jahre prüfen lassen auch wenn ich es nicht einsetzen muß?


    Der Ausbau ist nicht ganz so einfach weil das Gerät mit dem Instrumentenkombi kommuniziert. Es gibt dafür einen Umrüstsatz

    der mit A+E schlappe € 1.300 kostet.

    Die zweijährige Prüfung kostet auch immer so um die € 250-€300.


    bei Fahrten durch Deutschland mache ich mir eigentlich keine großen Sorgen daß das Ding seit längerem nicht geprüft ist. Aber was sagen die Kontrollbehörden im Ausland? Gerade Österreich und Frankreich sind ja nicht zimperlich wenn es um Verstöße geht.


    Beantworten konnte mir das bislang keiner.

  • Mir ist nicht bekannt, dass sich durch die Novelle etwas an der bestehenden Rechtslage für uns Wohnmobilfahrer ändert.


    Solange man keinen gewerblichen Nutzen aus der Güterbeförderung zieht, sind wir von einer LKW-Maut nicht betroffen. Alles andere stünde auch in keinem Verhältnis zu den beförderten Waren. Wir haben ja keine "Nutzflächen" die sich für den gewerblichen Güterverkehr eignen. Schon von daher fallen wir bereits in den Bereich der Geringfügigkeit, denn selbst wenn die Suppe von Tante Gerda für den Eigenverzehr mehrere Liter umfasst, gehört das nicht zu den gewerblich transportierten Produkten.


    Wer aber regelmäßig Güter von A nach B gegen Geld befördert, der fällt unter das Warentransportgesetz und muss sich entsprechend verhalten.


    VG Bobil

  • Muß ich das EG Kontrollgerät, auch wenn mein Volvo als Wohnmobil zugelassen ist trotzdem alle 2 Jahre prüfen lassen auch wenn ich es nicht einsetzen muß?

    Nein, braucht man nicht.


    Ein Fahrerkarte steckst du doch auch nicht rein, dann würde das prüfen doch sowieso nichts bringen.

  • Solange euer Mobil eindeutig als Wohnmobil erkennbar ist, sollte es keine Probleme geben ... Das graue Monster könnte da anders betrachtet werden ... ich lasse es mal drauf ankommen.


    vG

    Martin

    Ich habe mich registrieren lassen und beim Antrag die Fahrzeugpapiere, Fotos von außen usw. Mitte Dezember mitgesendet. Trotzdem gab es Rückfragen und ich musste noch Bilder von innen mitsenden. Als ob ein Flair von außen und der Eintrag als Wohnmobil nicht genug Beweise sind?🤔 Nachdem ich noch ca. 10 Bilder der Inneneinrichtung gesendet habe, kam am Mittwoch die Bestätigung der Registrierung.

    Grüße

    Christoph


    Der größte Feind des Menschen war (und ist) immer der Mensch selbst.

    (Angelehnt an Aurora Stechern, deutsche Dichterin um 1850)

  • Einfach mal sorgfältig draufschauen. Üblicherweise sehen die Gerät gleich aus, sind aber oft auch einfach "Dummies". Bei vielen LKW Fahrgestellen ist das Gerät Bestandteil der Steuerungselektronik (Tachosteuerung, Zeitmanagement, Uhrzeitanzeige, Geo/GPS-Empfänger). Das Gerät ist technisch identisch aber die Software ist speziell. So gibt es keine Sperren bei nicht eingelegter Karte und keine Fahrzeit/strecken Warnungen im Display der Armatureneinheit. Für Fahrstreckenberechnungen, Verbräuche und Zeitabhängige Informationen hingegen ist das Gerät erforderlich.


    Da das Gerät als funktonale Einheit erforderlich ist, kann man es nicht ausbauen (super ergeblicher Aufwand bis hin zu einfach nicht möglich). Aber da es für den Fahrzeugtyp "Wohnmobil" (Auch Sonderfahrzeug Wohnmobil) nicht erforderlich ist, kann man die Schnittstelle zum Auslesen (Drucker, USB-Schnittstelle) unbrauchbar machen. Bei meinem Fahrzeug wurde die USB Schnittstelle und der Drucker mit Superkleber versiegelt. Damit kann man zumindest die Rechtslücke schließen. Wenn die Rennleitung kommt, das Gerät sieht, dann kann man es nicht verhindern, dass sie das Gerät auch auslesen (notfalls blebt man stehen, bis die Verfügung vorliegt). Können sie aber aus technischen Gründen nicht auslesen, so ist das nicht mein Problem ... So hat mir das mal ein Spediteur und die Fachanwältin für Verkehrsrecht erklärt. Ob das allerdings international rechtssicher ist ??? Keine Ahnung. Ich hatte auch das Problem noch nicht.


    vG

    Martin

  • Lieber Martin,


    ich war lange genug mit verschiedenen LKW unterwegs und kenn den Unterschied. Zur Verdeutlichung nochmals unten abgebildet.

    Für Fahrtenschreiberprüfungen zugelassene Betriebe können es ausbauen und mit einem Dummy ersetzen.

    „Einfach“ abklemmen geht nicht, da, wie Du richtig erkannt hast eine funktionale Verbindung zum Kombiinstrument des Fahrzeuges besteht.


    „unbrauchbar“ machen durch Superkleber oder ähnliches könnte bei Kontrollen imho unangenehm aufstoßen und zu längere Verweildauer führen. Da lasse ich lieber das Gerät im Originalzustand.


    Das hier ist das im Volvo eingebaute Gerät - ein vollwertiges EG-Kontrollgerät




    Das hier ist ein „Dummy“ - der kann das Kontrollgerät ersetzen und sorgt dafür, daß das Kombiinstrument weiterhin funktioniert.

    In meinem Kombiinstrument leuchtet eine Anzeige wenn keine Fahrerkarte eingelegt ist. In einem anderen Thread wurde ja auch bereits darüber diskutiert wegen „OPT OUT“ und seitdem ist mein EG Kontrollgerät wieder in Normalstellung. Es erinnert, trotz nicht eingelegter Fahrerkarte z.B. auch an Fahrzeitende bzw. Fahrzeitüberschreitung.



    Gruß


    Elbert

  • Trotzdem: Auch der Dummy muss außer der Uhrzeit noch irgendwelche Funktionen haben.

    Angegeben ist in der Anleitung nichts - zumindest ist hier nur die Einstellung der Uhrzeit beschrieben. Deshalb wäre die Unbrauchbarkeitsmachung mittels Sekundenkleber für mich keine Option, da je nach Rennleitung dies auch als Arglist interpretiert werden könnte.


    Aber es kommt ab diesem Jahr ohnehin schlimmer:


    Ab dem 07. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Dann werden wir dem totalen Überwachungsstaat noch ein Stückchen näher gekommen sein. Zwar wird dieser Event Data Recorder (EDR) nur für die Unfallanalyse benötigt, doch wer gibt die Garantie, dass nicht alles jederzeit ausgelesen werden kann?


    Außerdem: "Was ist ein Unfall?" Ein leichter Rumpler auf dem Parkplatz oder mindestens ein Crash bei Tempo 90 auf der Autobahn?


    Natürlich kann man begeistert diese Neuerung begrüßen - doch leider müssen hierfür sehr viele Daten aufgezeichnet werden. Z. B. Uhrzeit, Datum, Ort (GPS-Daten). Geschwindigkeit, Erschütterungskraft, Fahrverhalten (Lenkmanöver), Gaspedalstellung, Bremskraft, Aufprallgeschwindigkeit, und vielleicht auch elektronische Daten wie Telefon, Internet, Radio ...


    Vielleicht wird dann irgendwann auch ein Micro und eine Innenkamera Pflicht. Nur so lässt sich schließlich klären ob der Fahrer abgelenkt war. Hat er aus dem Seitenfenster geschaut, gerade seinen Hund gestreichelt, ein Kaffee getrunken oder sich von der Begleitung verwöhnen lassen?


    1984 ist zwar schon eine Weile her, doch Orson Welles lässt grüßen. Es liegen nur 40 Jahre dazwischen.


    VG Bobil

  • Meines Wissens steckt in jedem Dummy ein Batterie , die alle zwei Jahre gewechselt werden soll . Bitte macht euch mal schlau . War zumindest in älteren Modellen so . Ich glaube darüber gab es vor ein paar Jahren auch schon mal ein Trade . Wichtig , da Datenverlust drohen kann . Der ganze Spass kann dann mal > 1000 € kosten .

  • Meines Wissens steckt in jedem Dummy ein Batterie , die alle zwei Jahre gewechselt werden soll .

    Diese Batterie gibt es auch in den EG-Kontrollgeräten. Die wird bei den Tachoprüfungen auch jedesmal getauscht.

    Wenn das aber jetzt, wie bei mir auch, nicht mehr gemacht wird, ist es sehr wichtig, das Gerät nicht vom Bordnetz zu trennen.

    Bei leerer Stützbatterie geht es dann kaputt ,ist nicht ganz billig..........