Digitaler Fahrtenschreiber ab 7,5 to

  • Dann hast du vielleicht Glück gehabt.

    Nein, denn die Fahrtenschreiber / Sonntagsfahrverbot Problematik traf uns immer, denn unsere Veranstaltungen enden immer Sonntags, daher war der Sachverhalt sehr sauber mit der Bezirksregierung abgestimmt. Es gibt sogar eine schriftliche Stellungnahme dazu. Wobei die ja nicht dafür zuständig sind wie ich gelernt habe. Der Vorgänger des 8.8 Tonners war ein Sprinter, der von außen wie ein Kastenwagen (LKW Zulassung) aussah. Man konnte speziell auf der A9 oder A3 hinter Aschaffenburg die Uhr danach stellen, dass man das "Folgen Bitte" Zeichen bekam, wenn ein Streifenwagen überholt hat, denn die Kontrollieren genau das Sonntagsfahrverbot LKW mit Anhänger. Der Sprinter war aber als Wohnmobil zugelassen und es hat bei mehr als 20 Kontrollen nie eine Strafe gegeben. Wenn das aus deiner Sicht "Glück Gehabt" ist hast du Recht. Ich muss aber nicht Recht haben und kann damit leben dass andere Forennutzer Gesetzestexte kopieren und Interpretieren. Am Rande, die Fehlende Ziff. 95 auf dem Führerschein hat z.. B. erhebliche Bußgelder bedeutet, weil wir die Übergangsregeln falsch interpretiert oder simple ignoriert hatten.

  • Unsere Ausnahmegenehmigungen sind immer von der Bezirksregierung ausgestellt. Die gibts für 1 Sonntag, oder auf unbestimmte Zeit, bis auf Widerruf. Nach einer Schulungsmassnahme für den BAG, wurden an einem Tag 2 unserer Tieflader an einem Parkplatz mit der Begründungen, die Sondergenehmigungen wären nicht rechtens, und dürfen nicht weiterfahren. Wir haben fast einen ganzen Tag gebraucht, diesen netten Herr durch höher angesiedelten Personen klar zu machen, das er bei seiner Schulung etwas nicht verstanden hat.

    Ein Freund von mir, Dachdecker, hat am Wochenende versucht einen gekauften kleinen Anhänger von Bayern nach NRW zu überführen. Anstand ihn auf die Ladefläche seines 3,5t zu setzen, hat er ihn verbotenerweise angehangen, und wurde dann Sonntag auf den Autobahn stillgelegt. Wie ich dich jetzt verstehe, hast du eine Sondergenehmigung, das du Sonntags fahren darfst, wie zu Beispiel Transporte für Lebensmittel. Dies sind aber genehmigte Ausnahmen, nicht Allgemeinrecht. Und ich lese keine Gesetzesstellen zum Spass, sondern musste mich 40 Jahre damit rumärgern.

  • Nein keine Sondergenehmigung. Wir haben ein Sonntags LKW Fahrverbot für LKW > 7,49 Tonnen und für LKW mit Anhänger in Deutschland. Wohnmobil ist in dem Sinne aber kein LKW. Wir haben das Gleiche Problem dass wir seid Jahrzehnten damit umgehen und das auf EU bezogen potenziert das Problem.

  • Wie und wann kommt aber nun der Fahrtenschreiber ins Spiel?

    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen (Walter Röhrl)

  • Hallo,


    ich gehe schon über Jahre fast jedes Jahr auf den Nürburgring zum Truck-Grand-Prix. Dahin kommen natürlich auch viele LKW-Fahrer mit Ihren LKW´s. Bis 2017 war das so, dass die LKW-Fahrer eine Sondergenehmigung vom Veranstalter bekommen haben, dass sie am Sontag ab 16:00 mit ihren LKW´s nach Haus fahren dürfen. Aber nur nach Hause, nicht zum Kunden. Seit 2018 dürfen die LKW-Fahrer Sonntags uneingeschränkt nach Hause fahren, weil es eine Privatfahrt ist. 2018 gab es eine Gesetzesänderungen, dass bei Privatfahrten man mit dem LKW Sonntags fahren darf. Das war nämlich 2018 eine große Diskussion auf dem Ring. Auch auf dem Infostand der BAG.


    Gruß, Wolfgang

  • 2018 gab es eine Gesetzesänderungen, dass bei Privatfahrten man mit dem LKW Sonntags fahren darf

    War sogar schon 2016 mit Gültigkeit ab 01.10.2017 ... Das ist die Änderung, welche ich bereits gepostet hatte. In diesem Fall Paragr. 30 StVO ... mit dem Hinweis auf "gewerblicher Gütertransport" ... früher generell ab 7,5t oder 3,5t mit Anhänger ausser Sport- und Freizeitgeräte.


    vG

    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss meinen Beitrag im Post Nr 11 korrigieren. Die Tage hatte ich Gelegenheit mit einem direkt betroffenen die Thematik zu diskutieren bzw. wurde ich aufgeklärt.

    Es gibt ein relativ neues Urteil aus 2021, wonach Wohnmobile die einen Trailer mit PKW hinterher ziehen, Fahrtenschreiberpflichtig sind und auch an die Lenk- und Ruhezeiten gebunden! Das Sonntagsfahrverbot hingegen zählt nicht. Wer hingegen sein Sportgerät hinterher zieht, braucht auch keinen. Über Sinn und Unsinn will ich da nicht diskutieren.

    In diesem höchst richterlichen Urteil wurde der Fahrer wegen dieses Vergehens schuldig gesprochen. Das hat zur Folge, dass einer der 3 großen Wohnmobilhersteller seine Fahrzeuge, bei denen mit der Bestellung eine AHK geordert wird, automatisch mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausstattet.


    Sobald der gute Mann aus dem Urlaub zurück ist, schickt er mir das Urteil und ich stell das hier rein.

    Der Polizei, ins besonders der VÜ (mobile Verkehrsüberwachung) ist das ziemlich egal, darauf achtet fast nur die BAG.


    v.G. Schorsch

  • Das wäre eine Katastrophe und auch ziemlicher Unsinn!

  • Du kannst davon ausgehen, dass 99 % der betroffenen Fahrzeuge keinen Fahrtenschreiber derzeit haben. Die Wohnmobilindustrie schaut wie sie aus dem Schlamassel rauskommen.

    Es zeigt wieder einmal wie "rechtsverdreht" wir in Deutschland sind ?(


    v.G. Schorsch

    jo, Und das ist für Wohnmobile ja nun wirklich blanker Unsinn. Es geht bei dem Einsatz von Fahrtenschreibern ja immer um die Kontrolle der Sozialvorschriften, d.h. ob ein gewerblicher Fahrer mehr als das Arbeitsschutzgesetz vorschreibt arbeitet oder ob sein Chef ihn ausbeutet und zwingt, 14 Std am Tag zu fahren.

    Man muss das ja auch ganzheitlich betrachten. Wenn der Fahrtenschreiber fürs Wohnmobil wirklich kommen würde, müsste man ja auch die Wochenarbeitszeit und Wochenfahrzeit einhalten, d.h. einen Nachweis darüber erbringen, dass man seine Wochenruhezeit verbracht hat. Und zwar NICHT im Fahrzeug. Denn nach aktueller Rechtssprechung darf die Wochenruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden. Hups....hat da jemand vielleicht nicht bis ans Ende gedacht bei diesem Urteil?

  • Wenn das Urteil erstmal die breitere Öffentlichkeit erreicht und dadurch die Polizisten sensibilisiert werden, werden die Betroffenen um eine Nachrüstung nicht rumkommen.

    Die Kosten sind hier das eine .-.die komplette Einhaltung der Sozialvorschriften sind das größere Problem …..