Geschwindikeiten über 7,5 Tonnen

  • Hallo Twan,

    jeder soll machen was er will, ich werde versuchen eine genaue Anfrage zu stellen.

    Für Menschen/User mit mehr als 3,5 t ist es wichtig das genau zu wissen, ansonsten wird es teuer.

    Wir für unseren Teil sehen uns unter Vrachtwagen/Bus einzuordnen, also LKW, unabhängig was im Fahrzeugschein steht.

    Das heisst genau genommen 80 kmh.


    LG Luna

  • Unabhängig davon, möchte ich mit einem LKW oder Wohnmobil bis 7,5 T oder darüber keine 130 km/h fahren.


    Das würde nicht nur einen selbst gefährden, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer.


    Fahren mit gesundem Menschenverstand, leider werden das immer weniger.

  • Vielleicht haben diese Informationen zusätzliche Glaubwürdigkeit, da sie von einem großen Wohnmobil- und Wohnwagenclub stammen.

    Die schwedische Vorschrift haben sie jedenfalls richtig hinbekommen.

    European speed limits for touring

    Fehlerhafter Link korrigiert.

    European speed limits
    Know your speed limits when touring abroad, whether you’re in a car towing a caravan or travelling in a motorhome.
    www.caravanclub.co.uk

  • Hallo,


    Luna (Martina) : besser und mehr als das Gesetz (RVV) gibt es nicht (auch in die URL von der RVV steht in die artikelen). Das du an mich zweifelst kann ich mich vorstellen 😁, aber wenn du zweifelst an der ANWB und der ehemalige Staatsanwalt für Verkehr (Koos Spee) ……….


    hueko (Stefan): das ist genau was ich auch geschrieben habe: „Die frag, ob es sicher ist um mit einem WoMo von 26t 130KMH zu fahren ist eine ganz andere.......“ aber laut gezets wurde es kein probleem sein…….


    Fahre selber mit meine 6t immer 90KMH wegen der Sicherheit.


    Michael S: Exakt Das steht es richtig.


    Übrigens wenn mann einen Anhänger hinter einen M1, unabhängig ob das WoMo +3500KG oder -3500 ist, mit fuhr ist das Limit 90KMH


    LG

    Twan

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)

  • Schoentje , bitte nicht persönlich nehmen, ich bleibe dabei.

    Dies Gesetz ist verändert/angepasst worden.

    Wie kommen schon noch dahinter was nun wirklich stimmt 😉, das dient ja allen hier und empfinde ich als wichtig.

    Die Eintragungen der Klassen im Führerschein sind Verantwortlichkeiten der STrassenverkehrsämter und was die

    manchmal eintragen oder nicht, wissen wir alle. Kommt immer drauf an wer da gerade sitzt und wie sympatisch man ist 😂.

    Soweit ich mich erinnern kann wurde das um die Zeit verändert, als in NL die 7,49 t Klasse, C1 , eingeführt wurde.



    LG Luna

  • Hallo Luna (Martina) ,


    Ich nehme es sicherlich nicht persönlich, weis nur das ich recht habe. 😁 das RVV ist nicht genaderd und lautet noch immer bezüglich die Max Geschwindigkeit wie folgt:


    Artikel 21

    Buiten de bebouwde kom gelden de volgende maximumsnelheden: 


    Artikel 22

    Voor zover niet ingevolge andere artikelen van dit besluit een lagere maximumsnelheid geldt, gelden voor de volgende voertuigen de volgende bijzondere maximumsnelheden:

    Art 22 Absatz a beziet sich auf WoMo N1 mit WoMo vermerk auf den Fahrzeugbrief und ist einen Ausnahme auf Art 21 wo das Max von 130KMH beschrieben ist als Hauptregel wenn kein Niedriges Max gilt.


    Die Eintragung der Fahrzeugklassen bei der RDW (oder die andere europäische Kollegen der RDW) bestimmt die Max Geschwindigkeit.


    Die Führerscheinklasse had da nichts mit zu tun. Genau wie ein C auf deinen Führerschein dir nicht genehmigt um einen, laut RDW Max 3.500KG aber technische +3.500KG, WoMo mit mir als 3500KG zu beladen. Einen Fehler die ganz viele wohnmobilisten noch immer machen. 😪.


    Was die Eintragung der Klassen auf das Führerschein betrifft, das ist in der Niederlanden centraal geregeld und das geht, in Gegensatz zu die Eintragung der Daten bei der RDW bei Einfuhr eines ausländischem WoMo, fast nie falsch. Auch nicht bei Überschreibung von eine ausländische fuhrerscheinklasse auf einen NL Führerschein.


    Daß C1 und C1E ist in der Niederlanden ab 19.01.2013 im Gesetz aufgenommen und had niks mit die Max Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu tun.


    LG

    Twan

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)

  • Hallo Luna (Martina) ,


    Leider stimmt es nicht, was du schreibst:


    Wie schon in meinen Bericht hier oben angegeben, hier nochmals der URL zum Gesetzbuch (es gibt keine Änderung......., es ist immer noch der selber Text):

    wetten.nl - Regeling - Reglement verkeersregels en verkeerstekens 1990 (RVV 1990) - BWBR0004825


    Art 22 wie vermerkt auf der Webseite des VVN:

    Artikel 22
    verkeersregels.vvn.nl


    Wie man dort lesen könne, sind beide texten identisch:

    "voor kampeerwagens die volgens het kentekenbewijs behoren tot de categorie bedrijfsauto’s en waarvan de toegestane maximummassa meer bedraagt dan 3500 kg, vrachtauto’s en autobussen, niet zijnde T100-bussen, 80 km per uur;


    "kampeerwagens die volgens het kentekenbewijs behoren tot de categorie bedrijfsauto’s" bezieht sich auf Fahrzeugen mit ein Kennzeichenbrief oder Kennzeichenkarte mit vermerk N2 (nicht N1) mit vermerk "Kampeerwagen" (= WoMo), und dafür gilt die Reduzierung von der maximalen Geschwindigkeit auf 80KMH nicht für die WoMo mit M1 vermerk (unabhängig davon, ob sie vor 01.05.2009 oder danach ihr Kennzeichen bekommen haben) gibt es nie, aber auch niemals ein vermerk das es um eine WoMo geht, als die Kategorie "kampeerwagens" gibt es bei der RDW nur in Kombination mit ein altes (vor 01.05.2009) ausgegebene Kennzeichenbrief oder Kennzeichenkarte. Es ist sogar so das diejenige, die ein WoMo mit Kategorie N2 mit vermerk WoMo ohne Problemen die Kategorie bei der RDW anderen können nach M1 und damit sind sie kein LKW mehr und haben ein max von 130 und kein überhol oder einfährt verboten für LKW.


    Sehen mahl bei der RDW:

    Particulier
    Bent u op zoek naar informatie over het kentekenbewijs, schorsen, apk, rijbewijs en tellerstanden? Deze informatie en meer vindt u op de website van de RDW.
    www.rdw.nl


    Und vergleiche die daten von den Kennzeichen:

    YK-93-HH und BB-97-DZ


    Beide WoMo's sind identisch nur hat der erste (meiner eine M1 und der zweite N2 mit "Kampeerwagen" vermerk.


    Habe mir die muhe genommen, um die VVN auf die Unsicherheit auf Ihre Website zu weisen, sobald ich Bericht von Ihnen habe melde ich mich hier.


    Höre gerne, wen du Bericht hast von der RDW oder Rijkswaterstaat.


    LG

    Twan

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)

  • Bevor hier weiter Informationen die nicht zu 100 % verifizierbar sind geschrieben werden, würde ich doch das Ergebnis der schriftlichen Anfragen an Rijkswaterstaat und RDW abwarten. Sonst sind die Hollandfahrer noch mehr verwirrt als bis jetzt ;)


    viele Grüße Schorsch

  • Da ich die Niederländische Sprache in meiner Kindheit aufgrund meines Auslandaufenthalts von meinem 5ten bis 12ten Lebensjahr sowohl in Utrecht auf der Straße und in der Schule gelernt habe, bin ich in der Lage das was Twan hier schreibt und was in den Links steht zu lesen und zu verstehen.

    Ja, es steht tatsächlich da, dass Wohnmobile mit einem Eintrag als M1 als PKW anzusehen sind, und deren Geschwindigkeiten zu fahren!

    Ob es Sinn macht, wage ich zu bezweifeln.

    Mona ist kein M1, darf also nur 80 fahren. Fahre auch ungern schneller, obwohl ich auch schon mal knapp 120 mit ihr gefahren bin. :/

  • Unten ist ein Screenshot von den Online-Registrierungsinformationen für mein Wohnmobil.

    In Schweden ist die M1-Klassifizierung der Grund, warum die Reisemobile die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten können.

    Und wie bereits erwähnt, egal wie schwer das Fahrzeug ist.




  • Mist, kann nicht mitspielen ... Das graue Monster ist bei 120km/h abgeregelt ;(


    So wie Schorsch es anmerkte. Zu oft sitzt man vermeintlich korrekten Darstellungen aus dem Internet auf, wo sich später im Detail ergibt, dass es dann formal doch anders ist als gedacht. Warten wir mal die Anfrage von Martina ab ... Bin auch mal gespannt, wie schnell da eine Reaktioln kommt. Meine Anfrage bezgl. Fahrtenschreiber an das Bundesamt für Verkehr und Digitales (verstehe immer noch nicht, warum man diese Ämter so zusammengelegt hat) ist inzwischen fast ein Jahr alt. Von "Ihre Anfrage wird bearbeitet" mal abgesehen, gab es bisher keine einleuchtende Antwort.


    vG

    Martin

  • Artikel 22

    Soweit nach anderen Artikeln dieses Beschlusses keine niedrigere Höchstgeschwindigkeit gilt, gelten für folgende Fahrzeuge folgende besondere Höchstgeschwindigkeiten: Ursprünglicher Gesetzestext: Soweit nach anderen Artikeln dieses Beschlusses keine niedrigere Höchstgeschwindigkeit gilt, gelten für folgende Fahrzeuge folgende besondere Höchstgeschwindigkeiten:

    • a. Für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, Lkw und Busse, die keine T100-Busse sind, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

      Ursprünglicher Gesetzestext

      für Wohnmobile, die laut Fahrzeugschein zur Klasse der Nutzfahrzeuge gehören und deren zulässige Gesamtmasse 3500 kg übersteigt, Lastkraftwagen und Busse mit Ausnahme von T100-Bussen 80 km/h;
    • b. Für T100-Busse gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.

      Ursprünglicher Gesetzestext

      für T100-Busse 100 km/h;
    • c. Für Microcars gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

      Ursprünglicher Gesetzestext

      für Kleinstwagen 45 km/h;
    • d. Für leichte Mopeds gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

      Ursprünglicher Gesetzestext

      für Leichtkrafträder 25 km/h;
    • e. Für Pkw, Lieferwagen, Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge und T100-Busse mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h.

      Ursprünglicher Gesetzestext

      für Personenkraftwagen, Lieferwagen, Motorräder, dreirädrige Kraftfahrzeuge und T100-Busse, die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg mit 90 km/h antreiben;
    • f. für ein Kraftfahrzeug mit einem anderen als dem in Teil e genannten Anhänger 80 km/h.

      Ursprünglicher Gesetzestext

      für andere als die in Teil e genannten Kraftfahrzeuge mit Anhänger 80 km/h.

    Teile

    schnell zu

    Einige Zahlen

    • Im Jahr 2021 gab es 582 Verkehrstote und Zehntausende Menschen werden jedes Jahr im Straßenverkehr schwer verletzt.
    • Radfahrer und ältere Menschen sind im Straßenverkehr besonders gefährdet.
    • Jedes Jahr setzen sich rund 44.000 Menschen gemeinsam mit Veilig Verkeer Nederland für einen sicheren Verkehr ein.

    Kontakt

    Safe Traffic Niederlande

    Stationsstraat 79a

    3811 MH Amersfoort


    Postfach 66

    3800 AB Amersfoort


    088 - 524 88 00

    Verkeersvragen@vvn.nl

    Facebook Twitter Youtube LinkedIn

    In Verbindung mit

    ANBI




    Der o.a. Text des Abs. 22 (aus dem Holländischen übersetzt mit Google-Übersetzer) weist durch die Ergänzungen der ursprünglichen (also älteren) Regelung darauf hin, das es eben nun (aktuell?) eine neuere Regelung gibt. In der neueren fehlt aber nun die Eingrenzung auf die Nutzfahrzeugeinstufung und müsste doch dann auch für alle Womo´s > 3,5 Tonnen gelten, also auch für die M1-Wohnmobile (dies würde ggf. Luna´s Interpretation bestätigen ??).


    Nur, um auch noch ein bisschen zur Verwirrung beizutragen........ :saint: :P :/ :evil:


    Gruß

    Tom

  • Geschätzte Kolleg(inn)en,

    vielen Dank für eure akribischen Nachforschungen. Ich hatte einst bei Twan nachgefragt, worauf er sich in seiner Aussage bezogen hat.

    Beide, Luna und Twan sowie weitere, sind immer noch beim Beschaffen von letztgültigen Dokumenten, nochmals Danke dafür.

    Es geht hier auch nicht darum, mit schweren Fahrzeugen rasen zu müssen. Bei mir ist es meist so, dass ich gerne auf Autobahnen zwischen 91 - 93 fahre, weil ich mich noch im dunkelgrünen, ökonomischen Bereich befinde, in Relation zum Vorwärtskommen und der Motorgeräuschentwicklung.

    Nun ist unser Fahrzeug zwar kurz nach dem 01.05.2009 (genau 18.05.) zugelassen worden, hat aber noch die alte Bezeichnung "21" im Bereich "J" , welches dann zu "M1" wurde.

    So wie ich die bisherigen Texte verstanden habe, besteht da kein Unterschied in der Bewertung, da weiter die Bezeichnung

    "So. KFZ Wohnm......" eingetragen ist.

    Ich nehme also an, dass beide Eintragungen rechtlich gleich bewertet werden.

    LG Jörg

    Bitte abtippen für das ganze Bild

  • Hallo FriniX,


    Meine Aussage ist bezogen auf Art 21 und 22 von RVV (das Anwendbare gesetzt) direkter URL von der Behörde zur gesetzt sind in meinen Bericht, und hier oben von Tom in Deutsch übersetzest. Alle andere Verweisung sind eigentlich nur im Kontext der Lesbarkeit.


    Das Datum 01.05.2009 bezieht sich auf die Niederländische Kennzeichen Ausgabe durch die RDW. Ob man in D oder die andere EU Länder ab das gleiche Datum nur noch M1 auf Fahrzeugbriefen / Fahrzeugkarten vermeldet, weiß ich nicht. Normalerweise soll da kein Unterschied in der Bewertung sein.


    Also wenn "J 21 4 0500" transformiert ist in M1 dann gilt die ausnähme von art 22 RVV nicht und ist das max laut art 21 130KMH (wen genehmigt auf die befahrene Straße und du da nichts zwischen 06:00 - 19:00 fährst), wenn aber "J 21 4 0500" transformiert ist in N2 mit vermerk "WoMo" dann gilt die ausnähme von art 22 RVV und ist das Max, 80KMH.


    Aussage vom niederländischen Finanzamt "wir können es nicht leichter machen, aber wir können es ohne weiteres schwieriger machen" 😁


    Und dieser aussage, trifft auch zu auf den Gesetzgeber bezüglich die Änderung von N2 mit WoMo vermerk auf M1 ohne das man art 22 RVV geändert hat. Also das ganze ist nicht entstanden durch eine Änderung des RVV (stammt aus 1992), sondern durch eine Änderung der Kennzeichen Ausgabe durch die RDW (laut eine Änderung das Gesetz auf Vorgabe der EU) ohne das man eine da zu passende Änderung des art 22 RVV (und weiter art bezüglich Überholverbot etc etc) durchgeführt hat.


    Auf diese art und weise gibt es noch mehre komische Effekten in Niederländischem Kennzeichen Register (RDW).


    Wenn ich zum Beispiel auf meine eigene Kennzeichenkarte schau (http://www.rdw.nl und dan als Kennzeichen YK-93-HH) steht bei F.1, F2 und F.3 kein Gewicht, was bedeutet, daß es für unser WoMo kein max Gewicht gibt und das die Polizei die Sicherheit meines WoMo, was Gewicht angeht, in der Niederlanden nur auf Basis von art 5 Wegenverkeerswet 1994 beurteilen darf (wen ich in andere Länder fahren ist das genau so, nur ist es da selbstverständlich auf Basis eines art aus das jeweilige Gesetz).


    Also wenn durch viel Gewicht mein WoMO eine Gefahr für die Straßenverkehrssicherheit ist, kann mir auf der Basis dieses Artikels die Weiterfahrt untersagt werden, aber nicht auf Basis von ein Gewicht auf der Waage. Auch bedeutet kein Gewicht bei F1, F2 und F.3 das man in der Niederlanden (vermutlich in Deutschland auch aber andere EU Länder weiß ich nicht) unser WoMo, auch wen es über deutlich ist dat er fast 6t an Gewicht hat, mit ein Führerschein der klasse B fahren, da das Gesetz eine Beurteilung welcher Führerschein notwendig ist, nur anhand der Kennzeichenkarte beurteilen darf und nicht anhand des tatsächlich Gewichts eins Fahrzeuges. Kennzeichen ohne max sind nu in 1990/1991 bei Umbau van LKW nach WoMo durch die RDW aufgegeben, später haben Sie das nicht mehr getan. Aber es gibt ohne hin ± 250 bis 300 WoMo's ohne Gewicht max. Fast allen Mercedes 508/608 oder Iveco Daily.


    Auch gibt es einen Riesenunterschied was wir in den Niederlanden am Fahrzeug anderen dürfen ohne Problemen mit der APK (TÜV). An unser WoMo sind fiele Sachen geändert, die in Deutschland niemals von der TÜV genehmigt werden. (Sehe meine Unterschrift und das ist nur ein kleines teil......)


    LG

    Twan

    MB 508D Marathonline, Bremstrommeln Vorderachse erzetzt durch Scheibenbremse, Zusätzliche Luftfederung, 170L Diesel tank, einen OM364A mit GasOtronic LPG Einspritzsystem (insgesamt ± 150PS), 800watt Solar-panels und 600Ah LifePo4 Batterie (http://www.jomaja.nl)

    Einmal editiert, zuletzt von Schoentje ()