Führerscheindiskussion

  • Hier ging es nicht um das Umschreiben, sondern um die Neubeantragung eines C-/CE-Führerscheins.

    Sorry, Asche auf mein Haupt, hatte überlesen, daß Rudi von quasi Null aus startet, also der alten Klasse 3.


    Grüße,


    Ralf

    Wenn man Morgens statt zur Arbeit direkt an´s Meer fährt, geht´s eigentlich....


    Mit Frau und Hund unterwegs im N&B Flair 880 LE ...

  • Moin zusammen :-))

    ich, 59, habe meinen Klasse-2 Führschein 1982 bei der Bundeswehr gemacht.

    Weil ich dachte, ich benötige diesen nicht mehr, habe ich ihn natürlich nicht verlängert :cursing:

    Jetzt habe ich viel im Netz nachgelesen und bin auf keine schlüssige Erklärung gestoßen diesen zu reaktivieren bzw. zu verlängern.

    Nach Rücksprache mit einer Fahrschule sagte mir diese, es läge im Ermessensspielraum des Straßenverkehrsamtes einer Stadt.

    Ich kann es nicht glauben, ist hier wie in einer Bananenrepublik :cursing::cursing:


    Grüße der Frank :-))

  • framadi Es istwirklich so. Hat weniger mit Bananen zu tun, als wie mit aktiver Verwaltungsarbeit.

    Im Landkreis KL kannst du nach dem Ablaufen, noch Jahre reaktivieren, woanders eben nicht. Hier brauchst du zum An-, Ummelden keinen Termin, bist in 30 Minuten durch. In der Stadt KL nur mit Termin und mind. 2 Wochen Vorlauf.

    So effizient arbeiten Behörden, oder auch nicht.

  • Normalerweise ist es so, dass bei Nachweis einer Fahrtüchtigkeit (Wohnmobil zugelassen weißt in diesem Fall nach, dass man seine Fahrpraxis mit einem großen Fahrzeug aufrecht erhalten hat) und der medizinischen Untersuchung und testierung der Fahrtüchtigkeit, eine Verlängerung auch nach 9 Jahren noch ohne große Umstände möglich sein sollte. Die Führerscheinstellen (Zulassungsstelle) wollen sich lediglich vergewissern, dass man auch noch fähig st ein Fahrzeug in der Größenordnung zu bewegen. Bei manchen Zulassungstellen wird eine Nachschulung durch eine Fahrschule eingefordert aber auch das ist machbar. Die Forderung nach einer kompletten Erneuerung der Ausbildung habe ich so noch nicht erfahren, kann aber wohl auch nicht ausgeschlossen werden.


    vG

    Martin

  • Die "Bananenrepublik" hat immerhin nicht verhindert dass du dir ein Freizeit! Fahrzeug kaufen kannst welches den FS erfordert.


    Ein Lotto Gewinn verfällt, die Corona Soforthilfen musste man aktiv beantragen, wenn der Wind das Dach vom Haus weht, fragt die Versicherung auch nicht selbstständig ob man ggf. Geld haben möchte. Und wenn man etwas mit Verlängerungsoption nicht verlängert, dann ist es, Überraschung, nach Ablauf der Frist abgelaufen.


    Wenn die Regel dann eine "Neubeantragung" vorsieht habt man sich bei (eigener!) Entscheidung die Frist verstreichen zu lassen, eben auch gleichzeitig dafür entschieden.


    Wenn es dann noch einen Ermessensspielraum für die Beantragung gibt sollte man dankbar sein das dieser vielleicht, aber eben nur vielleicht, bei freundlicher Ansprache, guter Grundstimmung und Vorlage der für den Ermessenden relevanten Punkte, noch eine Alternative gibt.


    Also vlt. mehr über sich selbst ärgern und nicht über die Republik :-p

  • So so,

    ein Ermessungsspielraum :/

    Einer mit den gleichen Voraussetzungen bekommt, z.B. in Köln , den Führeischein reaktiviert und in Duisburg nicht.

    Ich staune schon darüber


    Grüße der Frank :-))

  • So ist es halt!

    Nicht anders ist es bei Bauämtern, Tüv, Polizei und Co, reg dich lieber über dich auf, dass Du es versäumt hast den Führerschein zu verlängern.

    Nach 9 Jahren wirst Du nirgendwo noch Ermessensspielraum finden, denn in der Regel sind dies nur 2 Jahre.

    Viel Spaß in der Fahrschule!

    Den hatte ich zumindest!

    Karsten

  • ich hatte in #52 was geschrieben zum Thema "Bestandsschutz" vielleicht hilft Dir das ja in Deinem Fall auch...wenn man googelt findet man auch einiges.

  • Hi Frank,


    darüber entscheiden die einzelnen Fahrerlaubnisbehörden der jeweilen Bundesländer.


    Das ist leider so!


    In Hessen ist die Regelung, dass Du die Verlängerung des Führerscheines vor dem 60. Geburtstag beantragt haben mußt. Also 10 Jahre Karenz Zeit, ansonsten heißt es nachzuschulen oder das Ding gänzlich neu abzulegen.


    Versuche auf jeden Fall, dass der alte Führerschein verlängert wird. Denn dann hast Du einen Besitzstand was die Sehfähigkeit betrifft, wo Du vor dem Jahr 1998 weit weniger Anforderungen erfüllen mußtest, als wenn Du den Führerschein erst heute ablegst. Dies gilt bundesweit!


    Liebe Grüße


    Rolf

  • Hi Karsten,


    doch, in Hessen sind es 10 Jahre!


    Anette hatte wenige Wochen vor dem 60. Geburtstag den Führerschein der Klasse 2 aus 1994 verlängern können, ab dem 60. Geburtstag wäre das nicht mehr gegangen - rein papiermäßig, keine Nachweise oder dergleichen.


    Dabei habe ich meinen auch zugleich verlängert!


    Die Regelungen, ich hatte mich damit lange beschäftigt, sind in den einzelnen Bundesländern leider sehr unterschiedlich ausgeprägt.


    Auch das birgt eine gewisse Ungerechtigkeit, weil es bei einem dadurch noch klappt oder nicht mehr klappt.



    Liebe Grüße


    Rolf

  • Der "Ermessungsspielraum" bezieht sich auf: §24 FeV


    hier besonders der Satz:

    Keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.


    Das bedeutet wiederkehrend, dass die Zulassungsstelle ggf. einen Nachweis fordert, der unabhängig von den medizinischen Voraussetzungen die Eignung nachweist ein Fahrzeug gem. der beantragten Führerscheinklasse zu führen.


    Bananenrepublik hin oder her. Die Sachstände, die im "Ermessungsspielraum" vorliegen, sind schon recht klar und auch rechtsbelastbar definiert. Man stelle sich vor, dass jemandem im Alter von fast 60 Jahren einfällt, dass er vor 40Jahren bei der Bundeswehr mal die Klasse II gemacht hat und dann mit einem 12 oder mehr Tonner auf die Menschheit losgelassen wird. Das der Zulassungstelle hier eine Möglichkeit eingeräumt wird, der Sache Einhalt zu gebieten, ist sicherlich nicht falsch. Im Zweifelsfall muss man halt den Ansprüchen auf einen Nachweis der Fahrtauglichkeit (betreffend Fahrpraxis) liefern. Das sollte bei der Zulassung eines Dickschiffes (Klasse bis 7,5t) auch kein Problem darstellen. Hat man in Etwa ein Wohnmobil auf sich zugelassen, welches vergleichbar einem Klasse II (C, CE) Fahrzeug entspricht, dann ist das Ganze prinzipiell recht einfach. Im Zweifelfall einfach eine Nachschulung bei einer Fahrschule durchführen und sich bestätigen lassen, dass man noch "Herr der Lage" ist. Um Sicherheit zu haben, genügt in der Regel ein Anruf bei der Führerscheinstelle und die Frage "Welchen Nachweis hätten Sie denn gerne". Auf jeden Fall ist eine Verlängerung nach 9 Jahren eine Einzelfallentscheidung und da unterscheiden sich die Führerscheinstellen eher weniger.


    vG

    Martin

  • Auf jeden Fall ist eine Verlängerung nach 9 Jahren eine Einzelfallentscheidung und da unterscheiden sich die Führerscheinstellen eher weniger.


    vG

    Martin

    Hi Martin,


    Einspruch: In Hessen sind als Standard 10 Jahre gesetzt!


    Hier wird nach den erleichterten Bedingungen vorgegangen … .



    Liebe Grüße


    Rolf

  • Bin auch gerade an dem Thema dran. Hatte meinen 2015 auslaufen lassen. hier in Göttingen ist es so, dass es eine 7 Jahre Frist gibt. Danach muss eine neue Prüfung gemacht werden. Ich kann gerade noch so wieder reaktivieren. Augenarzt, Gesundheitsprüfung, Passbild und Führungszeugnis.

  • Hole das Thema nochmals hoch....


    Hier ein Zeitungsartikel aus der Recklinghäuser Zeitung (Bauer Verlag) vom 16. Juli 22


    Besonders der letzte Absatz wirft hier Fragen auf.


    Das ist doch Falsch, was da geschrieben wurde ?

  • Die beiden letzten Angaben sind Blödsinn.

    Viele Grüße Jutta und Jan


    Das Leben ist zu kurz für Irgendwann !!

  • Ist nicht falsch, man muss sich die Erweiterung die in der Schlüsselnummer steht (Hänger an dem 7,49t-Fahrzeug) nur verlängern lassen. Die laufen, wie auch die aktuellen C(E)-Führerscheine ab.