Erfahrung mit EETS

  • Die " UTA one " gilt aber nur für Frankreich / Spanien / Portugal und einigen Tunnels in Belgien und Deutschland ?
    Ist also nicht mit der von Aral angebotenen Lösung zu vergleichen . Oder hat sich da was geändert ?


    Grüße wolfgang


  • Servus,


    sowie meine box da ist, werde ich der Sache weiter auf den Grund gehen.


    Grüße Hartmut

    Sind die Lieferzeiten so lang oder hattest du generell die Box erst für später bestellt ?

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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  • Hallo,


    hatte auch diesbezüglich schon mal mit ARAL Kontakt aufgenommen und eine Box beantragt.


    Dies ist mit Gewerbe kein Problem, zusätzliche Anforderung (laut einer telef. Rückfrage seitens ARAL) ist jedoch, dass auch das Wohnmobil gewerblich zugelassen sein muss (Firma als Halter). Damit waren wir dann wieder raus. :thumbdown:


    Viele Grüße
    Heino

  • Also bei meiner Anfrage hieß es nur, das das Fahrzeug gewerblich genutzt werden muss (im Sinne von "Sollte"). Anhand der Zulassung unseres Wohnmobils kann man den Unterschied ja auch nicht feststellen. Gerade bei Einzelunternehmungen oder StartUp´s mit einer realen Körperschaft ist der Name der Firma ja keine juristische Person und somit die Firmenbezeichnung nicht als Haltereintrag zu verwenden. Trotzdem kann es sich um ein gewerbliches Fahrzeug handeln. Da wird die Nachweisführung wackelig ...
    Bei mir wird der Nachweis so geführt, dann ich den Steuerbescheid mit eindeutiger Lastschrift vom Firmenkonto verwende. Damit ist die Nutzung und Anerkennung als gewerbliches Fahrzeug meist ausreichend. Es ist sicherlich glaubhaft, dass ein Privatfahrzeug wohl kaum vom Firmenkonto mit der KFZ-Steuer bedient wird ... Auch im Versicherungsvertrag steht die Nutzung als gewerbliches Fahrzeug vermerkt.
    Bei einer anteiligen Nutzung als gewerbliches Fahrzeug könnte es da komplizierter werden. Da könnte ich mir vorstellen, dass ein Fahrtenbuch mit ggf. steuerlicher Bestätigung helfen würde. Schlußendlich reicht es ja vielleicht auch aus, wenn der Halter einen Gewerbenachweis erbringt und nicht das Fahrzeug.


    vG
    Martin

  • Widerspruch, Martin.


    Globetrotter9 Heino hat völlig Recht.


    Ich habe gestern dazu mit Aral telefoniert. Es wurde mir bestätigt, dass die Zulassung des Mobils auf eine Firma zwingend ist und durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung nachgewiesen werden muss.


    Sonst keine Box.


    Vielleicht mag es bei dir ob der besonderen Rahmenbedingungen gehen, allgemein jedoch nicht.

  • basiert die Box von DKV auch auf der gleichen Hardware und Software?


    Mein DKV-Gesprächspartner gab mir letzte Woche am Telefon bekannt, dass sich alles verzögert, da die Freigaben und Zertifizierung dich aufwendiger sei als geplant.


    Die ursprüngliche Aussage beinhaltete Frankreuch Spanien und Portugal bestellbar für Gewerbetreibende ab erst 1.5., dann Anfang Juni, mittlerweile ohne Datum evtl. erst 3.Quartal - er wird mich telefonisch informieren.


    Als Länder, die nun "kurzfristig" als erstes freigeschaltet werden sollen, nannte er Deutschland, Belgien und Österreich... auch noch ohne Termin

  • Gerade mit dem Aral Service geklärt. Ja, nur für Gewerbliche Benutzer aber wenn das Fahrzeug auf eine reale Person zugelassen ist, dann muss die Person die Gewerbliche Tätigkeit nachweisen. Ich habe nochmal ausdrücklich gefragt, wie die Behandlung eines Einzelunternehmers bewertet wird. Darauf wurde mir soeben diese Auskunft gegeben. Es gibt auch bereits entsprechende Kunden bei Aral (Kleinspediteure).


    vG
    Martin

  • Genau so war die Ansage.


    Es reicht bei ARAL nicht aus, dass ggf. Firma als Einzelunternehmen gleiche Namensbezeichnung wie der Fahrzeughalter aufweist, sondern das Fahrzeug muss explizit als gewerbliches Fahrzeug (Wohnmobil) eingetragen sein.


    Auch für unseren Pössl-Kastenwagen, für den wir zur gelegentlichen Vermietung ein Kleingewerbe angemeldet haben, wäre ein Gerät nicht erhältlich, da das Fahrzeug nicht ausdrücklich gewerblich zugelassen ist.
    Derartige Zulassung hätte jedoch auch noch den Nachteil anderer Auflagen (jährlicher TÜV als Mietfahrzeug etc.)






    Nachtrag:
    Beiträge haben sich gerade überschnitten.
    Anscheinen geben die Mitarbeiter bei Aral da unterschiedliche Auskünfte. Ich hatte schriftlich meine Antrag begründet und den Sachverhalt dargestellt. ARAL rief dann zurück und gab die beschrieben Absage...