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Hier ist ein GTÜ Unterlage, in welcher das Regelwerk recht anschaulich dargestellt wird. Klick mich
Nach einhelliger Auslegung der Regeln und Gesetze scheint eine Grundregel, unabhängig um welche Fahrzeugart es sich handelt, immer gleich zu sein: Die Benutzung der Tempo 100 Regel ist nur für Fahrzeuge bis 3,5t z.Ges.Masse freigegeben. Auch, wenn der Anhänger selber eine Tempo 100 Freigabe hat, darf diese Regel nicht mit Zugfahrzeugen über 3,5t z.Ges.Masse angewendet werden. Das würde auch den PKW mit mehr als 3,5t z.Ges.Masse betreffen ...
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Martin