Gasprüfung jetzt in der StVZO aufgenommen

  • Aus der „nichtamtlichen“ Veröffentlichung

    Soll ab Juli 2025 gelten

    § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

    (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn prüfen zu lassen


    1.vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme,
    2.vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie
    3.danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung).

    Die Frist für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung endet mit Ablauf des vierundzwanzigsten Monats.


    Ausgenommen von der Pflicht nach Satz 1 sind

    1.Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 41 und 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie Kurzzeitkennzeichen nach § 42 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
    2.Fahrzeuge der Bundeswehr und
    3.Fahrzeuge nach § 52 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4.


    (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 haben die Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken die Flüssiggasanlagen, die im Sinne des § 2 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 geändert worden ist, als Arbeitsmittel verwendet werden, auf ihre Kosten nach Maßgabe des § 14 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung, zu den dort genannten Zeitpunkten prüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung sind unter Verwendung der Vorlagen des Anhanges des Grundsatzes 310-003 „Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V.* , Ausgabe Juni 2023 und nach Maßgabe des § 14 Absatz 7 in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 2 Nummer 4.2 der Betriebssicherheitsverordnung aufzuzeichnen und aufzubewahren.
    (3) Die Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Flüssiggas-Verbrennungsmotoren zu Antriebszwecken haben die Flüssiggasanlagen, die im Sinne des § 2 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel verwendet werden und die nicht der wiederkehrenden Prüfung nach § 41a Absatz 6 unterliegen, auf ihre Kosten nach Maßgabe des § 14 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung zu den dort genannten Zeitpunkten prüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung sind unter Verwendung der Vorlage des Anhanges des Grundsatzes 310-004 „Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flurförderzeugen und anderen mobilen Arbeitsmitteln mit Flüssiggas-Verbrennungsmotoren“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V.** , Ausgabe 2023, und nach Maßgabe des § 14 Absatz 7 in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 2 Nummer 4.2 der Betriebssicherheitsverordnung aufzuzeichnen und aufzubewahren.

    Amtlicher Hinweis: Veröffentlichung und Bezug: http://www.dguv.de/publikationen > Webcode: p310003** Amtlicher Hinweis: Veröffentlichung und Bezug: http://www.dguv.de/publikationen > Webcode: p310004

  • Hallo Elbert,

    ich war im April bei der HU / AU und zur Gasprüfung. der Prüfer hatte dieses schon erwähnt.

    Fahrzeug ist eine Concorde Charisma mit Gasflaschen und Gastank.

    Der Prüfer hat in diesem Zusammenhang 2x geprüft.

    Einmal die Flaschenanlage und einmal die Tankanlage.

    Er hat auch jede Prüfung separat berechnet.

    Er meinte auch, dass nach 10 Jahren alle Leitungen und Schläuche raus müssen und gegen neue ersetzt werden müssen.

    Ist das gängige Praxis - eigentlich ist das doch eine Anlage oder?


    VG Stephan

  • Das finde ich aber mal richtig Dreist. Da werden doch nicht die Flaschen und auch nicht der Tank geprüft, sondern die gasführenden Leitungen. Ich habe bisher immer nur "einfach" bezahlt.

  • Hallo Stephan,


    für unseren Flair haben wir die Gasprüfung letzten Monat im Rahmen der Inspektion mitmachen lassen. Da gab es auch nur eine Gesamtprüfung und entsprechend auch nur eine Gebührenberechnung. Es wäre mir auch völlig neu, dass die beiden Behältnisse zu jeweils separaten Prüfungen führen und denke, dass das in eurem Fall fehlerhaft abgerechnet wurde..


    VG, Thomas

  • Moin Stephan,


    Elbert wird das wohl noch genauer ausführen (können),

    Mein Wissensstand ist:

    Druckregelgeräte, automatische Umschalteinrichtungen und Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellerdatum gegen neue auszuwechseln.“

    Ebenso müssen Tank und Rohrleitungen nach 10 Jahren auf Anrostungen untersucht werden und ggf. getauscht werden.

    Beim Tank habe ich das gerade erst hinter mir - die Rohrleitungen waren aber weder befallen noch betroffen.


    Edit:

    Habe zwar auch nur eine Gesamtrechnung - aber Tank- und Flaschenanlage wurden getrennt berechnet.


    VG

    Georg

  • Ich hatte auch schon die Variante mit separater Prüfung und Abrechnung des Tanks.

    Bei der Prüfung wird doch über den Schlauch, an dem eine Flasche angeschlossen wird Druck auf das System gegeben und nach Zeit X der Druckabfall bewertet?

    Wie funktioniert das beim Gastank?

    Wir hatten beim letzten Fahrzeug mit Gastank eine kleine Undichtigkeit an den Armaturen des Tanks. Die Prüfung war OK, aber es hat immer leicht nach Gas gerochen. Es war letztlich eine Dichtung am Gasfilter des Tanks. Also Prüfung gut, aber auch immer mal auf die Nase achten.


    Viele Grüße,

    Matthias

    Muss man auf die Rechtsschreibung 8ten, wenn man links schreibt?

  • Tja Stephan, da hat mal wieder ein „Unwissender“ geprüft.


    Fest eingebauter Gastank gehört als Prüfpunkt zur HU des Fahrzeuges und Bedarf keiner gesonderten „Gasprüfung“.

    Er wird zu jeder HU auf Korrosion geprüft. Also immer vorher selbst rundum anschauen denn Korrosion am Tank bedeutet EM (Erheblichen Mangel) und führt zur Verweigerung der Plakette mit Nachprüfung in max. 4 Wochen.


    Wenn im Flaschenraum der vorgeschriebene, manuelle Umschalter vorhanden ist für Gas entweder aus Flasche oder Tank wird einzig 2 x Druck auf das System gegeben. Nach der ersten Prüfung des Kreislaufs z.B. Flasche wird der Hebel umgelegt und nochmal mit Druck beaufschlagt.


    Das könnte aber einfacher gemacht werden, indem der Prüfanschluß in die gemeinsame Niederdruckleitung eingebaut wird.

    Dann wird der Prüfdruck auf das gesamte Leitungssystem Tank, Flaschen bis hin zu den Geräten eingebracht.



    Nach 10 Jahren sind Hochdruckschläuche von Flasche zu Regler sowie die Druckregler zu tauschen. Am Gastank gibt es keine Schläuche da der Regler direkt verbaut ist.

  • Bei der Prüfung wird doch über den Schlauch, an dem eine Flasche angeschlossen wird Druck auf das System gegeben und nach Zeit X der Druckabfall bewertet?

    Wie funktioniert das beim Gastank?

    Hallo Mathias,.


    Schlauchleitung ist die Hochdruckseite. Da wird nichts geprüft.


    Prüfung mit Druck findet nach dem Regler statt. Die Anlage läuft mit 30 mbar, der Prüfdruck beträgt 150 mbar und muß 10 Minuten gehalten werden


    Wenn nur ein Tank verbaut ist, gibt es hinter dem Regler am Tank einen Prüfanschluß.

  • Fest eingebauter Gastank gehört als Prüfpunkt zur HU des Fahrzeuges und Bedarf keiner gesonderten „Gasprüfung“.

    Er wird zu jeder HU auf Korrosion geprüft.

    Genauso kenne ich das auch. Am Gastank wurde noch nie bei der Gasprüfung geprüft, lediglich an den 2 Flaschen und dem Regler bzw. deren Schläuche.

  • Ich hoffe, dass nun endlich der zu prüfende Teil exakt definiert wird. Aktiv zu prüfen ist nur der Niederdruckbereich ab Prüfanschluss, meist am Regler oder unmittelbar dahinter. Alles andere wird nur nebenbei auf die zeitlich begrenzte Zulassung überprüft: Gasflaschen, Hochdruckschläuche, Regler und teilweise der fest eingebaute Gastank, je nach Zulassungsdokument.

    Damit wird es dem Gasverein schwieriger gemacht, irgendwelche Fußangeln zu legen.

    Gruß Hajo

  • Ich hoffe, dass nun endlich der zu prüfende Teil exakt definiert wird.

    Leider wohl nicht, denn ich stehe bzgl klarem Text noch immer im Regen mit meinem 6 kg Regler. (Fast) jeder Prüfer lehnt eine Prüfung ab, denn die Regelung gälte ja nur für 1,5 kg Regler. Auch eine "freiwillige" Prüfung hatte mir letztes Jahr nur den Kommentar eingebracht, man dürfe es nicht...


    Heisst das dann, dass meine Anlage nicht geprüft werden muss?


    Am Ende bin ich zu einem Prüfer, der wohl durfte und auch Grillwagen prüft. Und der Bescheid wusste, auch über die lieben "Kollegen"...


    Mein mitgenommener Eindruck aus all dem ist, dass es hier wohl sehr, sehr viele, (na wie sag ich das jetzt ohne generell die Berufssparte zu verunglimpfen,) Geschäftemacher ohne viel Ahnung gibt.

    Ich weiss nicht, was es braucht, um Prüfer zu werden, aber mir machen einige Begegnungen schon Angst, in beiden Richtungen, zwischen Laxismus pur und extrem übertriebene Trietzerei, weil man hat ja "Prüfer" auf nem Mäppchen drauf stehen...

    Und ich fahre seit Mitte der Achtziger mit Gastanks...


    Zwischen denen, die selbst die einfache Prüfung, ohne Stempel im gelben Heft, einfach nur Prüfen für meine eigene Sicherheit, abgelehnt haben weil sie dürften das doch nicht, oder jenem der steif und fest behauptete, meine Absperrhähne wären innen im Mobil und nicht von aussen zugänglich oder dem, der den falschen Anschluss auf den Prüfanschluss anschloss und steif und fest behauptete, ich hätte ein Riesenleck, bevor er seinen Fehler (ein-)sah... da gibt es sehr, sehr viel Nebel.


    Da mag ich nicht wissen, was manche Prüfungen taugen. Da hatte ich mir von einem neuen Text schon mehr Klarheit erhofft. Ich kann es nicht wissen, ich bin nur der DAU.

  • akany leider auch schon erlebt. Von durchgewunken (was bringt mir das?) bis komplett alles in Frage gestellt alles erlebt.

    Am schlimmsten ist es auf den Prüfungsstellen, da wurde ich schon empfangen mit: Wenn ich die Gasprüfung nicht mache, gibt es keinen TÜV. Nur war die Gasprüfung 1 Monat alt.

    Macht keinen Spaß.

  • Hallo zusammen,


    verstehe ich es richtig, das die Gasprüfung unabhängig der TÜV Prüfung alle 2 Jahre gemacht werden sollte?

    • Halterinnen und Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre die verpflichtende Prüfung durchführen. Sie ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU).

    das wäre auch gut so, weil die Gasprüfung vom Zeitraum sich nicht mit dem Tüv Termin deckt. Weil diese unabhängig ist, somit kann der Tüv-Prüfer es nur beanstanden, wenn keine gültige Prüfung vorliegt.


    Sehe ich es so richtig?

  • Deshalb, vor Beginn der Prüfarbeiten alle Punkte klären. Bei Uneinsichtigkeit des Prüfers sofort abbrechen und gehen. Es gibt zum Glück auch alternative Prüfgesellschaften.


    Vergleichbare Situationen kenne ich eher vom/beim ehemaligen Monopolisten. Aber es hängt schon auch vom jeweiligen Prüfer ab.

  • Deshalb, vor Beginn der Prüfarbeiten alle Punkte klären. Bei Uneinsichtigkeit des Prüfers sofort abbrechen und gehen. Es gibt zum Glück auch alternative Prüfgesellschaften.


    Vergleichbare Situationen kenne ich eher vom/beim ehemaligen Monopolisten. Aber es hängt schon auch vom jeweiligen Prüfer ab.

    Es gibt aber Prüfstellen, da zahlste erstmal, wartest und dann kommt der nächste freie Prüfer. Da wird das abklären unmöglich.

  • verstehe ich es richtig, das die Gasprüfung unabhängig der TÜV Prüfung alle 2 Jahre gemacht werden sollte?

    Ja, so mache ich das schon seit Jahren. Gasprüfung lasse ich von meinem "Caravandoctor" machen, denn der kann sofort handeln, wenn irgendwas nicht passt. Dafür bekomme ich schon lange von ihm die 2-Jahres Plakette wo auch der Monat zu dem Jahr steht, also ähnlich wie bei der Tüv-Plakette. Der Tüv sieht dann dass die Gasprüfung durch ist. So gibt es nie irgendwelche Diskussionen. Beim letzten Tüv sagte die Prüferin, die sehr gründlich war, dass mein WoMo sehr gepflegt sei. :D Kein Wunder, denn der Unterbodenschutz war gerade ein paar Monate her. ;)