Bußgeld PKW / LKW

  • Danke Schorsch, für diese Tabelle vom ADAC. Das ist sehr gut dokumetiert, auch was die Geschwindigkeitsbegrenzungen betrifft.

    Nikko , ich gehe recht in der Annahme, dass Du dieses Schild in der Art vorgefunden hast?

    Jedenfalls kenne ich das so, meist vor kaputten Brücken groß in Mode ;)

    Lt. dieser Tabelle trifft diese Begrenzung leider auch für uns WoMo-Fahrer über 3,5T:


    Also für mich ist das unmissverständlich und wie Hartmut treffend sagt.... wenn Deine Pappe nicht auf dem Spiel steht, würde ich den Bussgeldbescheid zähneknirschend annehmen. ;)

  • Blond, blauäugig...:ironie:
    jetzt bin ich aber verwirrt.


    Das Wohnmobile auf der BAB 100 km/h fahren dürfen ist unstrittig.


    Aber das ich bei dem Schild "60km/h für LKW" auf der BAB, ebenfalls vom Gas muss, nur weil der Zusatz „Wohnmobile ausgenommen“ fehlt, ist mir nicht verständlich.

    Grüße von der Elbe ⚓️

    Tschüss Sabine 🐝

    (mit Erwin ☃️ und Millie 🐾)


    „Das Leben hat keine Reset Taste„ wir sind mit dem was wir haben glücklich“

  • Biene Maja , stimme ich dir zu. Aber wir müssen uns leider bei den 16 Ministern beschweren, die in den BL für die Schlamperei zuständig sind. Es gab vor langer Zeit eine Petition, dies zu ändern. Der Bund hat dem im Grunde genommen auch zugestimmt, dies aber auf die Länder delegiert. Bis auf 2 mir bekannten Länder (die das auch nur streckenweise geändert haben) reagieren die meisten BL leider kaum. Wir haben offenbar keine Lobby dafür :cursing:

  • Manor(Tom)

    Ja das sehe ich leider auch so.

    Aber ist das nicht erst recht ein Grund diese Petition wieder aufleben zu lassen.
    Schon alleine im Hinblick auf den schnell wachsenden Reisemobil-Markt?

    Grüße von der Elbe ⚓️

    Tschüss Sabine 🐝

    (mit Erwin ☃️ und Millie 🐾)


    „Das Leben hat keine Reset Taste„ wir sind mit dem was wir haben glücklich“

  • Ist doch ganz einfach


    mach das über geblitzt.de die machen nur solche Prozesse und es kostet DICH NICHTS!!!

    Die kassieren im Widerspruch - Erfolgsfall den Staat richtig ab


    PS, die machen das aber nur wenn Punkte im Raum stehen, bei bloßen Geldstrafen nehmen die das nicht an...

    LG

    fetzig

  • Hallo zusammen,

    es stimmt, die Verwirrung ist groß. Ich denke auch, dass der Zusatz LKW für alle über 3,5t gilt. Es gibt Strecken mit Überholverbot mit Zusatz Wohnmobil. Da ist das Überholen bis 7,49t erlaubt.

    Von Flensbg nach Hamburg wurden wir in der 80er Zone geblitzt, obwohl wir lt. Navi mit 78km/h unterwegs waren. Es kam kein Ticket.

    Es gilt, LKW ist alles über 3,5t. Unabhängig von M1, Gewicht, Sonderfahrzeug, usw.

    Daher lieber zahlen und vergessen. Ist ärgerlich, aber was soll's. Und sonst: Entspannt fahren und Regeln einhalten, spart Ärger.

    Gruß,

    Dean

  • Hallo Nikko,

    wenn du doch deine Auffassung hast, dann bleibt dir doch der Rechtsweg. Diese Diskussion hier im Forum, kann dir doch kein Recht geben, sondern nur Meinungen äußern.

  • Hallo Nikko,

    wenn du doch deine Auffassung hast, dann bleibt dir doch der Rechtsweg. Diese Diskussion hier im Forum, kann dir doch kein Recht geben, sondern nur Meinungen äußern.

    Didi,


    ich habe doch nirgends erwähnt lediglich Recht haben zu wollen. Nur, wenn jemand hier etwas postet und dies ist eben, sagen wir mal neutral,

    nicht rechtlich eindeutig, dann finde ich muss das aufgeklärt werden. A) könnten andere in gleicher Situation eine Fehlentscheidung treffen (Hinnehmen)

    oder B) dagegen vorgehen, obwohl es keine Aussicht auf Erfolg hat.


    Und Tom. Ich hoffe die Bußgeldstelle reagiert gennau wie Du ;)


    Gruss Nikko

  • Ich kenne ebenso Strecken wo Verbote für LKW sind. Ob nun Geschwindigkeit oder Überholverbot. Das gilt m.E. für alles ab 3,5 to.

    Wenn nicht, dann steht eigentlich ein Schild dabei "> 7,5 to" oder "nicht für Wohnmobile".

    Damit ist eigentlich alles gesagt.


    Grüße


    Manfred

    Grüße

    Manfred


    P.S. Der Weg ist das Ziel,

    allerdings sitzt man auch insgesamt viel zu selten am Meer.

  • Hallo,

    das ist ja richtig. Wie willst du das hier aufklären?

  • Hallo,

    das ist ja richtig. Wie willst du das hier aufklären?

    Gute Frage Didi.


    Ich hatte gehofft, hier aufgeklärt zu werden. Kein Vorwurf, dass dies nicht der Fall ist. Scheint eben ein never Ending Ding zu sein, so lange

    es keine " einheitlichen " rechtlichen Grundlagen gibt. Leider.


    Ich nehme das als Ergebnis jedenfalls so mit.


    Gruss Nikko

  • Das ist doch lächerlich: in diesem Land gelten (noch) Gesetze, und die sind nicht disponibel , nicht in Foren und nicht an Stammtischen.

    Das einzig neue ist der historische Umstand, dass durch die EU nun altbekannte und "eingebürgerte" Rechtsnormen verändert werden, tagtäglich quasi und das, was wir aktuell erleben, ist erst der Anfang.

    So sitzt in den Köpfen immer noch das Gefühl, dass man einen Lastwagen fährt - quasi als "Kapitän der Landstraße".

    Gefühlsmäßig ist das einfach einfach so, es gibt nur im abstrakten Bereich der Juristerei inzwischen abweichende Definitionen, die viele einfach nicht begreifen können.

    Je geringer der Bildungsgrad, desto präsenter diese Neigung.

    Wohnmobile sind nunmal der EU-Fahrzeugklasse M1 zugehörig, und dazu sind hier im Forum originale Dokumente des Kraftfahrtbundesamtes verfügbar.

    Es ist in der Tat so, dass ganz viele Exekutivbeamte über diesen Wissensstand noch nicht verfügen.

    Drum greift im Falle eines Falles immer die alte Regel: wer Wissen hat, hat Macht.

    Und wenn sie nur zur Verteidigung gegen ungerechtfertigte Übergriffe eingesetzt wird.


    Darum ist lesen wichtig, lebenslang. Wer nicht lesen kann, sollte sich vertrauensvoll an Dritte wenden und sich helfen lassen:

    die Fahrzeugklasse M1 ist nunmal Teil der Gruppe "Personenkraftwagen",


    Es gibt hier im Forum ungläubige, weil unwissende Zeitgenossen, die mit einer Anzeige in der Tasche das KBA-Dokument vorgelegt haben, woraufhin man sich behördlicherseits bedankt und das Verfahren eingestellt hat.


    Das war mein letzter Beitrag zu diesem Thema.

  • Zwar sehr emotional, aber ich kann mich dem nur vollständig anschließen.


    Würde es teilweise nicht so drastisch ausdrücken, aber Du hast absolut Recht.


    Es werden eine Vielzahl an Argumenten gesucht um zu begründen, warum die Bußgelder berechtigt sind oder warum die Auslegung der Exekutive richtig sien muss.


    Haben wir Zweifel, werden wir als Unbelehrbar deklariert. So mein Empfinden.


    So ich mach jetzt auch fertig.


    Gruss Nikko

    • Offizieller Beitrag

    Es ist in der Tat so, dass ganz viele Exekutivbeamte über diesen Wissensstand noch nicht verfügen.

    das eine ist die Exekutive die mir erst mal egal ist, das andere die Judikative die bereits mehrfach gegen Fahrer aus unserem Forum anders entschieden hat.

    Die Lust einen Rechtsstreit über Monate oder gar Jahre bis zum EGH auszufechten, hat nicht jeder, weil es nervig ist.


    In meinem inzwischen doch schon an Erfahrungen angereicherten Leben habe ich viel gelernt, das Wichtigste dabei war, sich nicht mehr auf Rechtsstreitigkeiten einzulassen wenn die Aussicht bzw. der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg steht. Aber es gibt eben verschiedene Typ Mensch und das ist gut so.


    v.G. Schorsch

  • Ich sehe es genau wie Schorsch. In meinem beruflichen Leben habe ich meine Zeit vorrangig dafür verwendet mit meinen Kunden einen außergerichtlichen Konsenz zu finden und bin damit fast immer sehr gut gefahren. Vor Gericht wurde nach meinen Erfahrungen kein Recht gesprochen, sondern meistens ein Vergleich geschlossen. Aufwand eines Rechtsstreit sollte immer im richtigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Auf diesen Fall bezogen, halte ich mich mit meinen 12 Tonnen Fahrzeuggewicht überwiegend an die LKW Regeln.

    • Offizieller Beitrag

    Oh Mann, das hatten wir doch schon etliche Male und es wird so langsam ermüdend, das immer wieder zu diskutieren.


    Ja, Wolfgang ( WDA ) hat sicher recht, wenn er darauf verweist, dass das EU-Recht über dem nationalen Recht steht. Und darin sind unsere Wohnmobile (bis 7,5 to) eben mit der Fahrzeugklasse M1 mittlerweile in einer eigenständigen Fahrzeugklasse eingeordnet. Also weder Lkw noch Pkw, sondern "Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz". Damit gelten die meisten Regelungen mit einem Lkw-Symbol eben nicht für Wohnmobile, wenn man die Rechtslage richtig interpretiert.


    Nur leider sehen unsere Behörden das völlig anders, denn Wolfgang hat auch damit recht, "dass ganz viele Exekutivbeamte über diesen Wissensstand noch nicht verfügen" oder das Wissen ignorieren. Somit wird man bei vermeintlichen Verstößen von der Rennleitung mit einem Bußgeldbescheid belegt und die Einsprüche an den Gerichten werden fast immer abgelehnt. Sich dagegen zu wehren, würde einen kompletten Instanzenlauf bis hin zum EuGH erfordern, der dann wahrscheinlich feststellt, dass europäisches Recht (Wohnmobile sind keine Lkw) über deutsches Recht (alte Interpretation WoMo´s über 3,5to = Lkw) stellt.


    Dass das so richtig ist, sieht man in den meisten europäischen Ländern, in denen diese Rechtsvorschriften sauber in nationales Recht überführt worden sind. Dort kann man z.B. die Lkw-Überholverbote lässig ignorieren.


    Nicht recht hat Wolfgang hingegen mit der Interpretation, dass mit der M1 Typenklasse Wohnmobile auch Personenkraftwagen (also "Pkw") sind. Das liegt daran, dass es den Begriff "Pkw" oder "Personenkraftwagen" in den EG-Typenklassen gar nicht gibt und dieser Begriff rein umgangssprachlich verwendet wird. Tatsächlich sind die Fahrzeuge, die eben gemeinhin als "Pkw" bezeichnet werden "Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz". Hier fehlt im Vergleich zum Wohnmobil der Zusatz "mit besonderer Zweckbestimmung". Es sind also beide Typen "Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung" aber nach EU-Recht eben nicht Typengleich.


    Lkw werden übrigens in der Typklasse N1 als "Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung" geführt. Schon alleine der Hinweis auf Güterbeförderung und eine völlig separate Typenklasse schließt nach EU-Recht Wohnmobile somit von der Gleichstellung mit Lkw aus.


    VG, Thomas


    P.S.: Für diejenigen, die das unbedingt noch einmal nachlesen möchten, habe ich die Typenklassen-Übersicht des KBA noch einmal beigefügt (Seite 14 bzw. 21; Stand Juli 2018, habe nicht nachgesehen, ob es mittlerweile wieder eine Neuauflage gibt)