Gastank eintragen

  • Herzlichen Glückwunsch, Lars.
    Ich hab dich vorhin auf der A28 kaum erkannt, hab nur das SE Kennzeichen im Vorrüberfahren gesehen.
    Viel Spass mit dem Großen

    Ja und Danke... ich glaube, ich hab dich auch noch aus dem Augenwinkel gesehen... :thumbup:

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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  • Soweit ich das verstanden habe, müssen seit 2018 Gastanks eingetragen werden, wenn sie nicht vom Hersteller verbaut wurden.


    Mein TÜV Prüfer vor Ort wusste es aber auch nicht so genau, Termin ist auch auf Dienstag verschoben... Ich sag Bescheid was dabei rausgekommt.

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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  • Soweit ich das verstanden habe, müssen seit 2018 Gastanks eingetragen werden, wenn sie nicht vom Hersteller verbaut wurden.


    Mein TÜV Prüfer vor Ort wusste es aber auch nicht so genau, Termin ist auch auf Dienstag verschoben... Ich sag Bescheid was dabei rausgekommt.

    Nach meinem, gestern akutalisierten Stand, gilt das nach wie vor für GAS-Tanksa, die der Kraftstoffversorgung für den Antrieb dienen. Nicht aber für Gas-Tanks die im Wohnmobil für die Energieversorgung von Heizung/Kühlschrank und zum Kochen gedacht sind.


    vG
    Martin

  • Nach meinem, gestern akutalisierten Stand, gilt das nach wie vor für GAS-Tanksa, die der Kraftstoffversorgung für den Antrieb dienen. Nicht aber für Gas-Tanks die im Wohnmobil für die Energieversorgung von Heizung/Kühlschrank und zum Kochen gedacht sind.
    vG
    Martin

    Ich denke, da sind sich sogar die Prüfer uneinig. Mir eigentlich egal, wenn die was eintragen wollen, sollen sie es machen. Wenn nicht, dann nicht..aber dann sollen sie mir eine Bestätigung geben, dass ich da war und es versucht habe.


    Lt. Reimers ist das Pflicht vor der Zulassung und darf auch nur vom Tüv gemacht werden (haben selber GTÜ und dürfen nicht).

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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  • Genau diese Informationen hatte ich mir für den HU-Besuch beim Tüv auch rausgesucht, ausgedruckt und mitgenommen. Allerdings war die Sachlage bei der DEKRA bekannt und ich habe die Unterlagen nicht benötigt. Die Herren von der DEKRA sahen ebenfalls keine rechtliche Grundlage, warum ein Tank eingetragen werden sollte. Abweichend davon wurde lediglich auf die Tankanlagen für LPG-Antriebsversorung verwiesen.


    vG
    Martin

  • Genau diese Informationen hatte ich mir für den HU-Besuch beim Tüv auch rausgesucht, ausgedruckt und mitgenommen. Allerdings war die Sachlage bei der DEKRA bekannt und ich habe die Unterlagen nicht benötigt. Die Herren von der DEKRA sahen ebenfalls keine rechtliche Grundlage, warum ein Tank eingetragen werden sollte. Abweichend davon wurde lediglich auf die Tankanlagen für LPG-Antriebsversorung verwiesen.
    vG
    Martin

    ;) Ich habe mit grosser Interresse die Beiträge gelesen.
    Erst ging es um die Gastanks die mit Propangas betrieben werden. Diese werden nun häufig mit LPG Gas gefüllt, das für die Gasgeräte nicht gut ist. Warum? LPG Gas hat einen fast doppel so hohen Heizwert wie Propangas. Damit stimmt das GAS-Luftgemisch nicht mehr und es kann zu erhöhten Rußbildung kommen.
    Dann um die Tankflaschen aus AL. Ich fahre zu meiner Propangstankstelle, schliesse die 2 festmontierten Flaschen an und fülle sie auf. Bisher hat sich bei der Gasabnahme niemand über meinen Gastank, noch über die Flaschen beschwert. wichtig war, dass die Zulassungsjahre noch nicht abgelaufen waren. Wer schon einmal sich die Gasabnahme angesehen hat stellt fest, dass der Hochdruckteil garnicht überprüft wird. Die Luftpumpe wird hinter dem Druckregler angeschlossen und die Anlage mit dem Prüfdruck abgedrückt. Dieser darf nichteinmal sehr hoch sein, weil sonst die Gasarmaturen beschädigt werden. Dieses Abdrücken und die Überprüfung der Sicherheitsabschaltungen der Gasgeräte bei Gasmangel oder sonstigem erlöschen der Gasflamme ist nötig. Es gibt sicherlich Womobilisten und auch Frauen, die nicht wissen wie alles funktioniert.
    Die auch angesprochen Gastanks und Anlagen, die für Verbrennungsmotore bestimmt sind, haben mit mit unseren Anlagen doch garnichts zu tun. Da kann ich verstehen, dass diese vom TÜV oder gleichwertig abgenommen werden müssen. Der Eintrag in dem KFZ-Schein ist sicherlich auch wegen der Immissionsschutzklasse erforderlich.
    Gruß Strommann


  • Das wissen sie ... Allerdings scheint es hier auch bei diversen Organisationen zu Missverständnissen zu kommen und deshalb äussert sich Wynen da auch recht zurückhaltent. Sie liefern die Gutachten und Papiere für eine potentielle Eintragung mit und so ist man auf jeden Fall gewappnet.

    Erst ging es um die Gastanks die mit Propangas betrieben werden. Diese werden nun häufig mit LPG Gas gefüllt, das für die Gasgeräte nicht gut ist. Warum? LPG Gas hat einen fast doppel so hohen Heizwert wie Propangas. Damit stimmt das GAS-Luftgemisch nicht mehr und es kann zu erhöhten Rußbildung kommen.

    Das ist eigentlich Geschichte, da die Gasgeräte in den Womos schon einiges an diversen Gassorten vertragen können. Im polnisch/estischen Hinterland ist das Gas auch nicht unbedingt oberster Qualität ...


    Dann kommt hinzu, das viele Gastankstellen immer mehr auf 100% Propan übergehen und somit die qualitativen Unterschiede zwischen dem üblichen "LPG" und dem Propan aus dem Gashandel kaum noch vorhanden sind. Bei den Westfalen-Tankstellen zumindest wird lt. Anbieter nur noch 100% Propan eingefüllt ...


    vG
    Martin

  • Dann kommt hinzu, das viele Gastankstellen immer mehr auf 100% Propan übergehen und somit die qualitativen Unterschiede zwischen dem üblichen "LPG" und dem Propan aus dem Gashandel kaum noch vorhanden sind. Bei den Westfalen-Tankstellen zumindest wird lt. Anbieter nur noch 100% Propan eingefüllt ...

    Das Phaenomen hat leider wieder mal 2 Seiten. Uns, die Mobilisten freut es, den der vor ein paar Jahren seinen Benziner umgerüstet hat für viel Geld damit sich das nach einigen Jahren rentiert, ärgert das ! Der brauch mal ganz schnell 1- 1,5 kg ( 2-3 ltr ) mehr pro 100 km, weil der Brennwert weit geringer ist ! ??


    Eigentlich sollte eine Subvention auf Treibgas in 2018/19 fallen. Die wurde aber weiter noch mal verlängert ! Habe ich bei Sitec / DÜW erfahren.


    Dem aufmerksamen Beobachter wird nicht entgangen sein das LPG bis 31.12 2018 an der Tanke zwischen 57 und 62 Cent gekostet hat aber seit Januar 2019 schon mal 68 bis 70 cent kostet !
    Propangas 95/5 beim Gashändler kostet weiterhin zwischen 54 und 57 cent !
    Ich denk mal das da einige wenige Große wieder versuchen sich die Taschen voll zu stopfen, Leittragender ist weiterhin der Verbraucher, der halt wenn man Gas mit weniger Brennwert liefert, mehr verbraucht !


    Grüße wolfgang

  • Zur Klarstellung Beitrag 87


    Flüssiggase Brennwert. Heizwert

    Propan 12,87 kWh/kg 14,00 kWh/kg
    Butan 12,69 kWh/kg 13,77 kWh/kg
    Propan 6,83 kWh/Liter 7,44 kWh/Liter
    Butan 7,36 kWh/Liter 7,99 kWh/Liter



    Wo ist da „doppelt so hoch“ zu erkennen wenn Autogas zu 60 % Propan und 40 % Butan besteht?


    Gase unterliegen genauso Preisschwankungen wie Rohöl denn es ist „Börsenware“-


    Die Mineralölsteuer für Autogas steigt ab dem 1.1.2019 jedes Jahr um knapp 3 ct/l bis am 1.1.2023 der volle Regelsteuersatz erreicht ist. Sie beträgt dieses Jahr € 226,06/t
    Die Mineralölsteuer für Heizgas bleibt wie bisher bei € 60,60/t.


    Wenn jemand umrechnen möchte: Propan bei 15 ° 1t=1920l Butan bei 15` 1 t=1740 l

  • Die Mineralölsteuer für Autogas steigt ab dem 1.1.2019 jedes Jahr um knapp 3 ct/l bis am 1.1.2023 der volle Regelsteuersatz erreicht ist. Sie beträgt dieses Jahr € 226,06/t
    Die Mineralölsteuer für Heizgas bleibt wie bisher bei € 60,60/t.


    Ein Schelm, der Böses dabei denkt.


    Da diese höchst unterschiedlichen Steuersätze in den Zolllägern angeblich bis heute nicht nach Autogas und Heizgas getrennt gehalten werden, bedarf es keines großen Erfindergeistes für die Gasgroßhändler...
    So hat z.B. Hoyer bereits in 2017 schriftlich mitgeteilt, dass das an den eigenen Tankstellen angebotene LPG (Autogas) Propan ist (Heizgas).


    Heizgas darf aber gar nicht an Tankstellen verkauft werden. :/

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

  • Das sind dann die Antworten die mich manches Mal darüber nachdenken lassen, in diesem Forum nichtmehr zu posten!


    Propan ist und bleibt Propan - egal welchem Verwendungszweck es dient. Es ist nicht Heiz- oder Autogas, sondern es bleibt als Ausgangsprodukt IMMER Propan.


    Hoyer verkauft daher kein „Heizgas“ an seinen Autogastankstellen, sondern Propan als Autogas versteuert.


    Der Zoll als Überwacher ist da auch gar nicht zimperlich was Kontrollen anbetrifft. Und da alle Tankfahrzeuge mit geeichten Meßgeräten ausgestattet sind und der Ablieferort dokumentiert wird kann genau unterschieden werden, wieviel Propan in Autogastankstellen und wieviel in Heizgasbehälter eingefüllt wird. Daraus macht der Gashändler dann seine Mineralölsteuererklärung an den Zoll und führt die jeweiligen Steuern ab.

  • Das sind dann die Antworten die mich manches Mal darüber nachdenken lassen, in diesem Forum nichtmehr zu posten!

    Schau doch einfach, wer die Antwort erstellt hat. Es gibt halt Teilnehmer hier, die nicht wertneutral posten wollen sondern bewusst provozieren.


    Es wäre schade, wenn du mit deinem fundierten Wissen um das Thema Gasversorgung unserer Mobile dich so mundtot machen lässt.



    vG
    Bernd


    PS: so, und jetzt gib mir das Dislike, WDA. Mir fehlt schon 'was.

  • @BerndP


    Ich versehe nicht, warum du so provozierend antwortest...

  • Nu mal "ruhig Blut" ...


    Der Hinweis auf die juristische Betrachtung beim Unterschied von "Antriebsgas" und "Heizgas" ist ja nun mal formal korrekt. Als Verbraucher interessiert das weniger da wir bei einem Gastank selten die Auswahlmöglichkeit zwischen dem Tanken an einer regulären Tankstelle und dem Füllen an einer Quelle für "Heizgas" haben. Natürlich ist es ärgerlich, dass wir Steuern für Gas bezahlen obwohl wir die Anwendung, für die diese Steuern eingerichtet sind, eigentlich nicht treffen.


    That´s life ...


    Nebenbei hat der formale Ansatz bezüglich der Steuern nichts mit Eintragen oder Nichteintragen von Gastanks im Wohnmobil zu tun. Solange der Fülladapter passt und wir die Bude warmbekommen, sind die steuerlichen Bedingungen mal sekundär und primär ist es wichtig, dass die Reisebegleiterin nicht im Mantel in der Bude sitzen muss ...


    vG
    Martin

  • Hey LArs,


    sorry aber das ganze Theater hatte ich auch mit der Firma aus Itzstedt.
    Ich lass die an mein FZG ,nicht mehr ran.
    Fahre immer zu Ulli Stein ins Werk, bei ALLEN arten an Arbeiten.
    Herr Zipper Rechtsanwalt, (hat mir leider viel zu spät) geraten, die Firma Reimers sofort schriftlich in Verzug zu setzten.


    Grüße von der Nordsee
    Tim

  • So, TÜV war heute Nachmittag.


    Ich war 20 Minuten zu früh da und 10 Minuten später vom Hof. Hat sich die Tankaufhängung und die Papiere angeschaut. Bericht für die Zulassung erstellt.


    Gastank wird eingetragen und das Leergewicht um 200kg erhöht.


    Knapp 100€ ...

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    Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.


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    Einmal editiert, zuletzt von Lars ()