Wie ist der Zwischenstand bei der Gasprüfung?

  • Hallo Zusammen,


    vor einer Woche war ich beim TÜV, Bei der online Anmeldung habe ich die Gasprüfung nicht angehakt. Beim eigentlichen Termin wurde ich dann von 3 verschiedenen Mitarbeitern gefragt ob ich keine Gasprüfung haben möchte. Das wars dann aber auch.

    So ist das i. O.

    Interessant, darf ich fragen bei welchem TÜV Du warst. Frage deshalb weil ich am Dienstag auch hin muss und bei der telefonischen Terminabsprache wurde gleich gefragt ob Gasprüfung vorhanden wäre, wenn nicht gäbe es keine Plakette.....


    Grüße Viktor

  • Interessant, darf ich fragen bei welchem TÜV Du warst. Frage deshalb weil ich am Dienstag auch hin muss und bei der telefonischen Terminabsprache wurde gleich gefragt ob Gasprüfung vorhanden wäre, wenn nicht gäbe es keine Plakette.....


    Grüße Viktor

    Klingt nach Dekra ... Da wird nach wie vor bei manchen Niederlassungen die HU verweigert, wenn keine gültige Gasprüfung.


    vG

    Martin

  • so nur mal kurz als Rückmeldung. Ich war am Dienstag ja beim TÜV. Bei der Anmeldung wollten die das Prüfbuch haben, und fragten ob eine Gasprüfung gemacht wurde. Da ich im März wegen eines Umbaus an der Gasanlage ohnehin eine Dichtheitsprüfung gemacht habe, war es also kein Problem.


    Also rein in die Halle und erstmal Abgasuntersuchung. Und alles was ich dann erlebte hat mich nur noch den Kopf schütteln lassen.

    Zur Erklärung:

    Seit Juli diesen Jahres gibt es wohl eine Änderung der Messmethode bei den Partikeln. Soweit ich weiß wurde bis Dato mittels Licht die Trübung gemessen. Das ist wohl seit Juli diesen Jahres anders. Es werden nun die Partikel gezählt, mit der Folge das die Werkstätten neue Geräte anschaffen müssen und entsprechende Schulungen machen müssen, sonst geht die ASU in Zukunft nur eben noch beim TÜV.


    Also schloss der Prüfer sein neues Prüfgerät an meine OBD Steckdose an. Er sagte mir noch, Prüfgerät und Software wäre alles neu, das Einlesen würde einen kleinen Moment dauern.

    Nach etwa 2 Minuten hörte ich ihn schimpfen, offensichtlich steckte er in irgendeinem Menue seiner neuen Prüfsoftware fest, aus dem er nicht mehr raus kam.


    Ende vom Lied, keine ASU möglich, verbunden mit der Aufforderung ich möchte bitte in eine Werkstatt fahren umd das überprüfen lassen und dann wiederkommen.


    Habe ich natürlich gemacht. In der Werkstatt wurde dann unser Womo an die Diagnose gehängt und dabei wurden dann die Fehler ausgelesen. Ich habe mir den Ausdruck schriftlich mitgeben lassen, Es waren eng geschrieben 2 DIN A4 Seiten voll !!

    Es gab wohl kein Bauteil was nicht einen Fehler an das Steuergerät unseres Dalys gemeldet hat.

    Ergänzend noch folgender Hinweis:

    Vor dem TÜV Besuch war das Fahrzeug zur Durchsicht in der Werkstatt und natürlich war kein Fehler im Speicher vorhanden, denn der war ausgelesen worden.


    Das weitere Vorgehen meinerseits werde ich nun aber hier nicht weiter schildern, sonst müsste ich meine gute Kinderstube vergessen, und das wollen wir ja alle nicht.


    Also Kollegen, passt auf wenn es um das Thema ASU ab diesem Monat geht .....


    Grüße Viktor

  • Tatsächlich ist die "Partikelzählmethode" bereits seit 01.01.2023 Pflicht. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten angepasster Geräte wurde dann eine Übergangsregelung bis 01.07.2023 definiert. Allerdings gilt diese Meßmethode nur für Euro-6 Fahrzeuge (mit Kompressionszündungsmotor)!!!


    Der Vorteil bei diesem Meßverfahren ist eben auch, dass dieses "Hochdrehen" des Motors entfällt, somit die Messung mit Standgasdrehzahl erfolgt. Grundsätzlich arbeiten die Messgeräte so, dass sie die aktuellen Motorparameter via OBD auslesen und zugehörig im Abgasstrahl (nach dem Partikelfilter) die verbliebenen Partikel zählen. Dabei gibt es Herstellerspezifisch Fehler im OBD, die zum Abbruch der Messung führen. Insgesamt sind dem Messgerät aber die Fehlermeldungen egal, sofern sie keinen Zusammenhang mit den Parametern der Messung haben.

    Beispiel: Fehler "Getriebe" ... hat nix mit Abgas zu tun und wird vom Messgerät ignoriert. Fehler "AGR" hingegen führt zum Abbruch der Messung, wie auch Grenzwerte von Drehzahl- oder Temperatursensoren.


    Ergo: Fahrzeuge unter Euro 6 (Also Euro 1-5) werden weiterhin nach der Trübung gemessen. Euro 6 und Neuere Fahrzeuge werden nach dem Partikelzählverfahren gemessen.


    Hat der Prüfer einen falschen Motortyp für die Messung ausgewählt, dann geht die Messung in die Binsen. Wird der Typ korrigiert, so muss die Messung 3 x hintereinander mit Einhaltung der Grenzwerte statfinden bis das Gerät die "grüne Lampe anmacht".


    2 Din-A4 Seiten voller Fehlermeldungen aus dem OBD sind natürlich schon mal eine Nummer, aber eben auch schnell eingesammelt, da ein Fehler u.U. viele Folgefehler generieren kann. Die Frage ist auch, in welcher "Tiefe" der Fehlerspeicher ausgelesen wird. Oftmals sind es auch einfach nur "Warnungen", die auf dem Ausdruck erscheinen. In wiefern die Messgeräte bei falscher Handhabung selber Fehler im OBD generieren, weiß ich tatsächlich nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es diese Erscheinung gibt. Da müsste man tatsächlich genauer hinschauen, welche Fehler denn ausgegeben wurden.


    Die Werkstätten haben diese Info übrigens bereits seit Anfang 2021 und werden mit hoher Sicherheit inzwischen die passenden Geräte haben, sofern sie Euro 6 Fahrzeuge bearbeiten.


    vG

    Martin

  • Hallo Treffler,


    hier mein Erlebnis zum Thema Gasprüfung und HU:


    Der Dicke war gestern bei einer guten Firma hier in Velbert und hat die HU/AU ohne Mängel überstanden UND DAS OHNE GASPRÜFUNG!

    Prüforganisation war die Dekra.

    Eine Prüfung wäre auch garnicht möglich gewesen, da die Alde momentan außer Gefecht gesetzt ist, ein Vorbesitzer hatte einen Sisalteppich im Wohnraum mit Schrauben befestigt und es ist passiert, was passieren musste, die Fußbodenheizung wurde dadurch angebohrt und ist nun undicht. Dies fiel aber erst vor 10 Tagen auf, als ich die Alde warten lassen wollte. Der "nette" Händler aus Grevenbroich ist aus der Gewährleistung raus (länger als 1 Jahr her), die Kosten für die Reparatur sollen sich im Rahmen zwischen 1500 - 5000 Euronen bewegen, je nach Arbeitsaufwand (Möbel abbauen, Boden aufnehmen etc.)

    Ich setzte noch Hoffnung auf das Treffen in Unterföhring, vielleicht hat da ja jemand preiswertere Ideen, eine Fußbodenheizung brauchen wir nicht, wohl aber warmes Wasser :/


    Grüße aus dem Bergischen Land


    Andreas

    "Das höchste Glück ist für mich, wenn mir keiner auf den Sack geht" Klaus Kinski

  • Hallo Andreas,


    irgendwo im Warmwasser Heizungskreislauf müssen ja 2 Verbindungen zur Fußbodenheizung sein. Einmal Zulauf, einmal Ablauf.


    Die beiden (hoffentlich T-Verbinder) suchen, entfernen, die Warmwasserleitung mit geraden Leitungsverbinder wieder schließen und schon wäre die Fußbodenheizung außer Betrieb.


    Ich würde dann noch mit Druckluft die Fußbodenheizung durchblasen um das restliche Wasser zu entfernen.


    Gruß


    Elbert

  • Beim alten Fahrzeug habe ich leider auch einmal die Bodenheizung erwischt. :cursing:

    Da ich wusste, wo die Schraube reingedreht war und von unten in einem Staufach dazu kam, konnte ich von unten den Boden aufschneiden und bin so an die defekte Stelle gekommen. Mein Händler hat die Leitung aufgeschnitten und konnte einen Rohrverbinder einsetzen.

    Mit einem Allublech habe ich die Öffnung wieder verschlossen. Hat bestens funktioniert.

    Wenn klar ist, wo das Leck ist, müsste doch auch von oben der Boden aufgeschnitten werden können. Danach müsste es so gut wie möglich wieder geschlossen werden.


    Grüsse Rolf

  • Am 08.08.2023 Dekra Stuttgart, Stuttgarter Straße wollte keine Gasprüfung. Wir zeigten unser gelbes Gasbuch, der Prüfer sagte uns es ist keine Voraussetzung für den TÜV. Auf Wunsch bietet man eine Gasprüfung an. Mobile bis 7,5 Tonnen brauchen keinen Termin und dürfen unangemeldet kommen. Dauer 20 Min- Preis 180€

  • Am 08.08.2023 Dekra Stuttgart, Stuttgarter Straße wollte keine Gasprüfung. Wir zeigten unser gelbes Gasbuch, der Prüfer sagte uns es ist keine Voraussetzung für den TÜV. Auf Wunsch bietet man eine Gasprüfung an. Mobile bis 7,5 Tonnen brauchen keinen Termin und dürfen unangemeldet kommen. Dauer 20 Min- Preis 180€

    Die € 180,- sind aner sixherlich AU/HU und ggfls. Gasprüfung, oder?

  • war letzte woche beim TÜV, AU und Gasprüfung.

    War eine lustige Veranstaltung.

    Erster Punkt - Prüfer hat lange gesucht bis er den Prüfstelle fand.

    Dann Versuch die AU durchzuführen, mit dem Erfolg dass die Software den iveco nicht gefunden hat.

    Dafür hat mein Fahrzeug gesponnen und rd. 20 Fehlermeldung im Display gezeigt.

    Ergebnis TÜV hat altes prüfgerät herbeigeholt

    Dan erfolgreiche Prüfung nur im standgas.

    Bei der gasprüfung hat der Prüfer die Konstellation tank/Dogmatik nicht gekannt.

    Druckprüfung erfolgreich, hinterher habe ich festgestellt dass der Umschalter die gesamte Zeit auf Tank gestanden hat.

    Er hat also nur die 20cm Leitung zwischen Duomatik und Umschalter geprüft !!!!!!!

  • Hallo, vor ca. 14Tagen Inspektion und TÜV bei Iveco Wolters in Krefeld. Beim Anmelden: die Gasprüfung doch auch? Antwort: Nein! Kurze Diskussion, ging dann auch ohne. Die Untersuchung hat die DEKRA durchgeführt.

  • Hallo, vor ca. 14Tagen Inspektion und TÜV bei Iveco Wolters in Krefeld. Beim Anmelden: die Gasprüfung doch auch? Antwort: Nein! Kurze Diskussion, ging dann auch ohne. Die Untersuchung hat die DEKRA durchgeführt.

    Ähnlich in Kassel diese Woche bei der Dekra. Allerdings ohne Diskussion.

  • Hallo und guten Abend,


    es liegt mittlerweile ein Referentenentwurf zur Neufassung der StV ZO bei den Verbänden zur Prüfung vor.


    Dort wird auch die Gasprüfung aufgeführt..


    Es ist angedacht, ca. Frühjahr/Sommer 2024 die neugefasste StVZO zu aktivieren.


    Hier der Teil der Gas im Wohnmobil und andere Freizeitfahrzeuge bis 1,5 kg/h Verbrauch gewidmet ist


    § 27

    Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

    (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne der Fahrzeug-Zulas- sungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben die Flüssiggasanlagen ihrer Fahrzeuge mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h, die nicht zum Antrieb dieser Fahr- zeuge dienen, auf ihre Kosten nach Maßgabe der Technischen Regel – Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) prüfen zu lassen:

    1. vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme,

    2. vor einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie

    3. danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung).

    Die Frist für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung endet mit Ablauf des vierund- zwanzigsten Monats. Ausgenommen von der Pflicht nach Satz 1 sind


    1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 41 und 43 der Fahrzeug-Zulassungs- verordnung sowie Kurzzeitkennzeichen nach § 42 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungs- verordnung,

    2. Fahrzeuge der Bundeswehr und

    3. Fahrzeuge nach § 58 Absatz 3 Nummer 1, 2 und 4.

    (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 haben die Halter von gewerblich genutzten Fahr- zeugen mit Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken als Arbeitsmittel gemäß § 1 der Betriebs- sicherheitsverordnung vom 2. März 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 geändert worden ist, diese Flüssiggasanlagen auf ihre Kosten nach Maßgabe des § 14 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 2 der Betriebssi- cherheitsverordnung, nach den dort genannten Fristen prüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung sind nach den Vorlagen des Grundsatzes 310-003 „Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V., Stand [... 2022] und nach Maßgabe von § 14 Ab- satz 7 der Betriebssicherheitsverordnung aufzuzeichnen und nach Maßgabe des Anhang 3 Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung aufzubewahren.

    (3) Die Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Flüssiggas-Verbrennungs- motoren zu Antriebszwecken als Arbeitsmittel gemäß § 1 der Betriebssicherheitsverord- nung, deren Fahrzeuge nicht der wiederkehrenden Prüfung nach § 26 Absatz 3 unterliegen, haben die Flüssiggasanlagen auf ihre Kosten nach Maßgabe des § 14 Absatz 4 in Verbin- dung mit Anhang 3 Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung nach den dort genannten Fristen prüfen zu lassen. Die Ergebnisse der Prüfung sind nach den Vorlagen des Grund- satzes 310-004 „Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flurförderzeugen und anderen mobilen Arbeitsmitteln mit Flüssiggas-Verbrennungsmotoren“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V., Stand [.... 2022] und nach Maßgabe von § 14 Absatz 7 der Be- triebssicherheitsverordnung aufzuzeichnen und nach Maßgabe des Anhang 3 Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung aufzubewahren.



    Könnte einer der Mods vielleicht die ganzen Fragezeichen aus der Überschrift entfernen. Eines kann ja bleiben.


    Vielen Dank


    Gruß


    Elbert