Bußgeld PKW / LKW

  • Hallo,


    Ich will das Ursprungs Thema noch einmal aufgreifen. Wir haben heute 2 Elektroautos auf die Firma zugelassen. Dort steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Brief) unter


    J Fahrzeugklasse M1

    5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus Fz. z. Perso. befg. b. 8 Spl.


    dann habe ich mir gedacht ich schaue mal was dort bei dem Wohnmobil aus 01/2018 steht.


    J Fahrzeugklasse 21

    5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus So.KFZ Wohnm. UEB. 2,8 T


    Meine Tochter fährt seid Ihrem 16 Lebensjahr einen Fiat 500, der 2 Ränder hinten in der Mitte zusammen und auf 20PS gedrosselt ist. dort steht:


    J Fahrzeugklasse 26

    5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus Dreirädiges KfZ


    das Beispiel habe ich nur benutzt weil wir viel Erfahrung mit Kontrollen gesammelt haben. Am Ende waren alle Polizisten mit dem Nachweis der Klasse und dem was man mit dem Führerschein A1 fahren darf, zufrieden.


    Das heisst aber auch, dass wir uns solange nicht auf M1 berufen können, bis es explizit in unserer Fahrzeugpapieren steht.

    Aus meiner Sicht wäre es sehr interessant zu wissen, ob bei jüngeren Fahrzeugen (jünger als 01/2018) in J und 5 tatsächlich M1 eingetragen ist. Wenn nein wäre der aus meiner Sicht einzig taugliche Versuch über ein Gutachten mit Hinweis auf die Europäischen Fahrzeugklassen die Änderung der Fahrzeugpapiere und die Eintragung M1 in "J" zu erhalten.


    Das wäre dann die gute Diskussionsgrundlage, wie Schorch geschrieben hat, um mit der Rennleitung zu diskutieren.


    Viele Grüße

    Thomas

  • Da will ich auch mal was beitragen,

    Sowohl im FhzgSchein unseres Empire Liners ( 15 to ), wie auch im FhzgSchein unseres Carthago Malibu ( unter 3,5 to ) steht

    Unter J = M1

    Unter 5 =. Fz z. Perso. befg. b. 8 Spl.


    Ergo ist aus den Fahrzeugpapieren nur durch F1 bzw F.2 zul. gesamt Gewicht der Unterschied ersichtlich, worauf sich die Rennleitung da auch beziehen wird


    Thomas

  • Es scheint da wohl Unterschiede zu geben, bei uns war es folgendermaßen:


    Concorde Liner 15 to. von 4/2016 unter J = M1, unter 5 = Fahrz. z. Pers.-Bef. bis 8 Sitzplätze


    Phoenix Liner 6,5 to von 2012 unter J = 21, unter 5 = Fahrz. z. Pers.-Bef. bis 8 Sitzplätze


    Scheinbar gibt es Gründe, verschiedenes einzutragen.


    vG Dieter

  • Scheinbar gibt es Gründe, verschiedenes einzutragen.

    glaub ich nicht, hängt eher von der Bequemlichkeit des Sachbearbeiters in der Zulassung ab

    BBei einem Freund wurde letztes Jahr der Fahrzeugschein wegen irgendwelcher Nachträge neu ausgestellt, und prompt steht wieder So,Kfz. drin


    grüße klaus

    • Offizieller Beitrag

    Die Fahrzeugklasse 21 war die früher für Wohnmobile verwendete Typen-Klasse "Sonder-Kfz Wohnmobil", die noch aus der alten nationalen Verordnung stammt. Mit der Umstellung auf die EU-Typenklassen wird nun die "richtige" Einstufung M1 verwendet, da es die 21 nicht mehr gibt. Wann die Umstellung bei den Zulassungsämtern erfolgt ist, kann ich nicht sagen aber den hier genannten Fahrzeugscheinen zufolge, dürfte das irgendwo 2017/2018 gewesen sein.


    Die alten Zulassungen werden aber nicht umgeschrieben. Daher ist in den älteren Fahrzeugscheinen unter J noch die 21 eingetragen. Auch müsste im Feld 5 dann noch der Begriff "So.KFZ Wohnmobil" oder so etwas eingetragen sein. Bei Neuzulassungen und Umschreibungen wird nun aber M1 bzw. "Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl." verwendet. Zumindest ist das die Vorgabe.


    Hier die Inhaltsangabe aus dem KBA-Verzeichnis. Dort sieht man die Rubriken "Gültige" und "Auslaufende" Bezeichnungen:


    Und im Abschnitt A 1B des Verzeichnisses ist dann auch die ehemalige Typenklasse nachzulesen:



    VG, Thomas

  • Wann die Umstellung bei den Zulassungsämtern erfolgt ist, kann ich nicht sagen aber den hier genannten Fahrzeugscheinen zufolge, dürfte das irgendwo 2017/2018 gewesen sein.

    ich weiß mit Sicherheit von 2 Fahrzeugen, die M1 schon 2010 eingetragen hatten!

    "Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!" Karl Lagerfeld

    Einmal editiert, zuletzt von Fantom () aus folgendem Grund: Bildgröße angepasst und doppeltes Bild entfernt

  • Bei uns ist ja bei einem Phoenix aus 01/2018 auch Ziff. 21 und Sonder KFz Wohnmobil eingetragen. Aus dem Bauch würde ich sagen dass Concorde und Morelo möglicherweise eine Typgenehmigung für die Fahrzeuge und Ausführungen haben, während Phoenix noch über eine Einzelabnahme geht. Das kann aber auch vollkommen falsch sein.

    • Offizieller Beitrag

    ich weiß mit Sicherheit von 2 Fahrzeugen, die M1 schon 2010 eingetragen hatten!

    Das kann gut sein. Die Typenklassen wurden ja bereits in 2005 bekannt gegeben. Irgendwann später ist dann die Umsetzung auch in Deutschland erfolgt, was also vor 2010 gewesen sein muss.


    Man sieht daran aber auch, wie langsam die bürokratischen Mühlen mahlen. Offensichtlich gibt es bis heute noch Zulassungsstellen, die nach der "alten" Regelung Fahrzeuge zulassen, obwohl es die Klasse 21 seit der Umsetzung der EU-Typenklassen in deutsches Recht eigentlich gar nicht mehr gibt. Es mag aber auch sein - und da habe ich nun gar keine Kenntnisse - dass es auch Übergangsregelungen gegeben hat und die früheren Typenklassen bis zu einem definierten Datum noch verwendbar waren.


    VG, Thomas

  • ich bin mal gespannt was da bei unserem Neubau drinsteht....


    aber mal ein anderes Thema.


    Was ist eigentlich mit den alten Womos > 7.5T die man damals auf den Bus Chassis gebaut hat. Ich meine welche gesehen zu haben, die ein 100KM/h Aufkleber hinten drauf hatten. Hatte irgendwo auch gelesen das diese Womos auch legal 100km/h fahren dürfen. Heute soll es sowas gar nicht mehr geben.


    Gruß

    Rufus

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube das hat nix mit dem Chassis direkt zu tun, eher mit Glück oder einer blonden Dame/blonden Herrn beim Strassenverkehrsamt.
    Da muss man tricksen, mit Fotos oder so ........, hab ich mal gehört........

    Wir dürfen ja hier in der Schweiz 100 kmh fahren, bin gespannt ob wir nächstes Jahr auch einen Aufkleber 💯 bekommen, für die anderen Länder.


    LG Luna

  • Hallo Hartmut und alle hier,

    bei 5 km/h zu viel wird man in der Theorie schon geblitzt, schon ab 1 km/h zu schnell, in der Praxis aber nicht. Ich habe dazu lange recherchiert und herausgefunden, dass das zwei Gründe hat: Der erste Grund (den jeder kennt) ist die Toleranz vom Blitzer (3 km/h) und der zweite Grund ist die absichtliche (!) Ungenauigkeit von Tachos. Dazu steht im Netz in einem Artikel zu Geschwindigkeitsüberschreitung, dass nach der Richtlinie der EU (75/443/EWG) ein Tacho nur eine höhere, aber nie eine niedrigere Geschwindigkeit anzeigen dürfte. Das macht an sich ja auch Sinn. Ob das jetzt nur für geeichte oder auch für nicht geeichte Tachos gelten soll, weiß ich nicht. Aber bei einer geringfügigen Überschreitung bekommt ja ja eh keinen Punkt. Es geht hier wie auch sonst eher um das Leben und die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer.

  • 3 km innerorts, 4km außerorts sind die Toleranzen von Blitzer, beim hinterherfahren gibts mehr Toleranz. Die Toleranz bei LKW auf Autobahnen und geeichten Tachos ist 88km, bei Bussen 103. Darum bei 100 er Zulassung Max 103 km nach GPS eingeben, nach Tacho habe ich zwischen 8 und 10 % Abweichung, je nach Reifenverschleiss.