Auto als Anhänger hinter Wohnmobil

  • Moin

    Ich komme mal zum Ursprung zurück:

    Systeme bleu le cadre à tracter

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    das System hat eine EU Abnahme,schade das hier im Forum wohl kein wirklich Wissender mitliest.

    Gruß,Rainer

  • das System hat eine EU Abnahme,schade das hier im Forum wohl kein wirklich Wissender mitliest.

    Rainer, schade dass du den Thread nicht liest bevor du dich zu dieser Aussage hinreisen lässt.


    Du kannst dich ja mal auf die Nebenstraße begeben und dich in die Cannabis Legalisierung einlesen, das wäre dann ein anderes aktuelles Beispiel über die differenzierte Anwendung von Recht in verschiedenen EU Ländern ;)

  • Du kannst dich ja mal auf die Nebenstraße begeben und dich in die Cannabis Legalisierung einlesen, das wäre dann ein anderes aktuelles Beispiel über die differenzierte Anwendung von Recht in verschiedenen EU Ländern

    Puuh,erster Beitrag,dann sowas,naja,ehrlicherweise,hab ich alles gelesen,Rennleitung hab ich nicht so wirklich wahrgenommen,also als Obrigkeit!Ich selbst hab in einem Entenforum(2CV) gelesen,das eine Kontrolle in D keine Probleme ergeben hatte,deswegen kam bei mir,wie wohl auch wie bei vielen anderen,die ihre Tender mitschleppen,die Hoffnung auf,das es doch geht!

    Der Hinweis auf die Nebenstrasse,Canabis sagt mir nichts,die erste+letzte Begegnung mit selbigen war 1972,also vor 50 Jahren!

    Gruß,Rainer

  • Hallo Rainer,


    ich denke, Silvio meinte, und hat es ja auch so geschrieben, als weiteres Beispiel die Problematik der Cannabis-Legalisierung im Wechselspiel Europa-Recht in einzelnen Mitgliedsstaaten, nicht Deinen persönlichen Konsum, bzw. Nichtkonsum. Und Deine Formulierung in #41 "...kein wirklich Wissender mitliest" könnte man ja auch auf alle beteiligten LTler beziehen (und dann stimmt die Aussage definitiv nicht!) und nicht nur auf die vielleicht von Dir gemeinten vielleicht wirklich nicht mitlesenden Entscheidungsträger in Deutschland, oder wie Du sagst, Obrigkeit. Das ist bekanntlich ja durchaus der Nachteil einer schriftlichen Kommunikation gegenüber einem Gespräch, dass man Worte und Begriffe nicht gleich durch Gestik und Mimik entsprechend einordnen und ggf. korrigieren kann. Deshalb wähle ich meine Begrifflichkeiten noch einmal besonders, bevor ich sie schriftlich äußere.


    Beste Grüße

    Dieter

  • Die Zulassung nutzt leider nichts wenn die Straßenverkehrsordnung Sache der Mitgliedsländer ist.

    So ist es, da nützt auch ne Zulassung nix wenn das in D als illegales Schleppen betrachtet wird. Die Rennleitung hat gesprochen

    "Das höchste Glück ist für mich, wenn mir keiner auf den Sack geht" Klaus Kinski

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 33 Schleppen von Fahrzeugen

    Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

    Das Thema ist doch wirklich derartig interessant, dass ich mich aus eigenem Interesse mal näher damit beschäftigen werde.

    Was ist ein "Anhänger" überhaupt?.


    Erste Fundstelle:


    Als Anhänger werden Fahrzeuge bezeichnet, die meist über eine Ladefläche zur Beförderung von Gütern, jedoch über keinen eigenen Antrieb verfügen. Sie werden hinter Zugfahrzeugen wie Pkw, Lkw, Omnibussen, Traktoren, Krafträdern (siehe Motorradanhänger) oder Fahrrädern (siehe Fahrradanhänger) mitgeführt.[1] Schienengebundene Anhänger werden als Güterwagen, Waggon oder Lore bezeichnet. In der Regel werden Anhänger gezogen, im Schienenverkehr werden Anhänger auch geschoben.

    Anhänger werden nach der DIN 70010 (Systematik der Straßenfahrzeuge) benannt und definiert. Dieses wird in Übereinstimmung mit der ISO-Norm 3833 bewerkstelligt, wobei Anhänger und deren technische Merkmale enthalten sind.[2] Anhänger übertragen die Last hauptsächlich über die Räder auf die Straße, bis auf die – bei einachsigen Anhängern – auf dem Zugfahrzeug lastende Stützlast. Die Zugkräfte werden über die sogenannte Deichsel vom Zugfahrzeug auf den Anhänger übertragen. Eine Anhängerkupplung dient der Verbindung zwischen dem Zugfahrzeug und einem Anhänger oder der Verbindung zwischen Anhängern, wenn mehrere Anhänger an das Zugfahrzeug angekuppelt sind.


    Abgesehen von dem Erfordernis, dass ein Anhänger bestimmt sein muss, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, enthält das StVG keine nähere Definition. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Normzwecke kann auf die Definition des § 2 Nr. 2 FZV nur eingeschränkt zurückgegriffen werden. Anhänger sind alle Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden. Ob das angehängte Fahrzeug zulassungspflichtig ist und ob es zugelassen ist, ist unerheblich. Erforderlich ist allein, dass das Fahrzeug von seiner Bauart, von seinem Zweck und seinem Wesen her dazu dienen soll, als Transportmittel von einem Kraftfahrzeug gezogen zu werden. nur eingeschränkt zurückgegriffen werden. Anhänger sind alle Fahrzeuge, die dazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden. Ob das angehängte Fahrzeug zulassungspflichtig ist und ob es zugelassen ist, ist unerheblich. Erforderlich ist allein, dass das Fahrzeug von seiner Bauart, von seinem Zweck und seinem Wesen her dazu dienen soll, als Transportmittel von einem Kraftfahrzeug gezogen zu werden


    Wenn in anderen EU-Ländern diese Produkte zugelassen sind, dann mus doch da was gehen....

    Die Zukunft war noch nie eine lineare Fortschreibung der Gegenwart

    Einmal editiert, zuletzt von WDA ()

  • Welche Voraussetzungen brauche ich denn dafür? Muss Mobil und Auto dann auch in den Niederlanden zugelassen sein? vermutlich schon, oder?

  • Interessant ...


    Habe gerade mit meiner Rechtsanwältin (Fachanwältin für Verkehrsrecht) in einer anderen Sache telefoniert und in dem Zusammenhang gefragt, weil ich mich erinnere, dass wir vor etwa 3 Jahren eben solchen Fall diskutiert hatten, da sie einen entsprechenden Fall auf dem Tisch hatte. Inzwischen gibt es dazu ein Ergebnis und tatatata ... Es gibt keine für den Bereich der StVO zugelassene Zugvorrichtung um ein Kraftfahrzeug zu ziehen. Für das Schleppen, Abschleppen ja - aber da gibt es andere Bedingungen. Ein Kraftfahrzeug ist eben dann kein "Anhänger. Ihr Beispiel: In Holland darfst du Gras rauchen und in Deutschland eben nicht. Genauso lässt die Straßenverkehrsordnung in Holland das Ziehen eines PKW mit einer zugelassenen Zugvorrichtung zu und in Deutschland nicht ...


    Kläger war eine Privatperson, die sich in den Niederlanden diese Vorrichtung an seinen Smart hat bauen lassen und in D "erwischt" wurde. Dagegen hat der gute Mann geklagt aber seine Klage dann zurückgezogen. Also leider kein referenzierbares Urteil.


    vG

    Martin

  • Was viele außer Acht lassen, ich es aber selbst nicht testen kann, ist wohl die Tatsache das

    sich ein solches Gespann nicht rückwärts fahren lässt. Zum zurücksetzen muss wohl der hinterhergezogene

    PKW abgehängt werden. Aussagen von US-Wohnmobilfahrern die in USA so unterwegs waren.

    Aber wie schon gesagt. HörenSagen.

    Was aber auch alles relativ ist denn bei uns nicht erlaubt.


    LG
    Rüdiger

    Getreu diesem Motto:

    "Ich war noch nicht überall, aber es steht auf meiner Liste". (Susan Sontag)

  • Was ein Thread ;)


    Das Thema ist hier halt u.a. StVZO (das Z nicht übersehen) und StVO.


    Das eine regelt die Zulässigkeit vom "Gelump auf der Straße" in Deutschland (technisch und auch in der Überwachung), das andere wie wir uns zu verhalten haben.

    Insofern erzeugen wir tatsächlich Verwirrung an uns selbst :D wenn wir zb. von "Straßenverkehrsordnung" sprechen, weil darin ist das Thema mit dem Schleppen eben nicht abgebildet.



    Wenn ich verschiedene Quellen richtig interpretiere, ist das Bestreben EU Regelungen zu übernehmen bei der StVZO durchaus vorhanden, aber solang es eine Regelung in der StVZO gibt die nicht auf übergeordnete EU Regeln verweist, gilt diese auch.


    Was EU Recht zum Schleppen von Fahrzeugen sagt haben wir in diesem Thread übrigends auch noch nicht herausgearbeitet .. nur weil die StVZO eines anderen Mitgliedslandes das Schleppen erlaubt, gilt das ja nicht automatisch EU weit. D.h. hier wäre für die Hoffnung dass "unsere" StVZO" irgendwann angepasst wird eben auch interessant was "die EU" dazu meint.


    Parallel kann man noch den Weg von WDA gehen und die Formulierung in der StVZO angreifen, wobei da ja steht dass die Fahrzeuge nicht als Anhänger betrieben werden dürfen, dort aber NICHT steht dass sie, wenn man den Verbund Fahrzeug<>Fahrzeug anders titulieren würde, so betrieben werden dürfen.


    Zum Thema "Gespann aus dem Ausland"


    "Unsere" StVZO stellt wohl an "Dinge" aus dem Ausland geringere Ansprüche als an unsere eigenen .. siehe einem schön formuliertem aber inhaltlich nicht geprüftem Beitrag


    Allerdings ist das wiederum auch komisch .. führt man die Argumentation zu Ende dann dürfte man wohl zb. ein Fahrzeug und einen Anhänger auch mit "irgendwas" verbinden .. nem Haargummi zb, sofern er die technischen Ansprüche erfüllt ;)

    Aber halt, da gibts einen sog. Auffangtatbestand der sich auf das "Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr" bezieht. Dieses Übereinkommen lese ich aber nicht an einem Freitag Nachmittag :D


    Ob das Gespann aus NL also wirklich hier auf der Straße unterwegs sein darf, scheint mir gar nicht so klar zu sein ;) .. da kommts drauf an was man in Wien formuliert hat :)


    ToDos für jemand mit weiterer Tagesfreizeit: 8o


    - Wiener Übereinkommen auf den Sachverhalt prüfen

    - EU Recht prüfen was kommen würde wenn dieses in die StVZO übernommen wird


    Fazit: ich möchte mit so einem Gespann in keinem Land angehalten werden in dem dies nicht explizit erlaubt ist, scheint mir eine unverhältnismäßig anstrengende Diskussion ergeben zu können.

  • Und, für mich rechtfertigt zusätzlich, trotz des evtl. etwas geringeren finanziellen Aufwandes für so was gegenüber einem üblichen Trailer, auch das schlechtere Handling (nicht rückwärtsfahrfähig) nicht, über so eine Konstruktion näher nachzudenken ;)


    Gruß Dieter

  • Und, für mich rechtfertigt sowohl der evtl. etwas geringere finanzielle Aufwand für so was gegenüber einem üblichen Trailer, als auch das schlechtere Handling (nicht rückwärtsfahrfähig) noch zusätzlich nicht, für uns über so eine Konstruktion näher nachzudenken ;)


    Ja, aber so praktische Details sind doch erstmal nebensächlich wenn man sich mit dem "darf ich" beschäftigen kann.

    "Wir" haben doch vermehrt festgestellt dass "wir" es nicht mögen wenn "wir" etwas nicht dürfen. Nur aus diesem Grunde diskutieren "wir" das doch dann, oder ? :D


    Und wenn "wir" es dann dürfen (oder sicher glauben es zu dürfen) können "wir" immer noch sagen: "aber eigentlich machts ja praktisch keinen Sinn."


    8o

  • Ja klar Silvio, meine Zusatzbemerkung war auch nur auf Dein Fazit:

    Fazit: ich möchte mit so einem Gespann in keinem Land angehalten werden in dem dies nicht explizit erlaubt ist, scheint mir eine unverhältnismäßig anstrengende Diskussion ergeben zu können.

    bezogen. Bei dem ganzen Rechtlichen halte ich mich ohnehin raus, da ich diesbezüglich nur ganz simpler Laie bin.


    Die rechtliche oder auch durchaus menschliche Sicht der Dinge:


    "wir" es nicht mögen wenn "wir" etwas nicht dürfen

    möchte ich keinesfalls "abwürgen" :-)).


    Viele Grüße


    Dieter

  • Wäre interessant mit einem E-Auto im Schlepp, welches während der Fahrt/des Schleppends rekuperiert. ^^ Wenn dann richtig ;)

    Was wären Vorteile:

    Kein Anhänger, kein verbringen des Hängers vor Ort, günstiger als Anhänger, kein zusätzlicher TÜV für Anhänger.

    Neutral: Anbringen dauert bestimmt so lang wie auf Hänger fahren und verzurren, oder unwesentlich. Um 5 Minuten soll es nicht im Urlaub gehen.

    Nachteile: Kein Rückwärtsfahren. gezogene KM sind auch KM und Wertminderung. Umrüstung zum Ziehen kostet auch.

    Wenn Auto einen defekt hat, bringe ich das nicht mehr nach Hause, wenn nicht ziehbereit.


    Habe bestimmt einiges vergessen.