Auto als Anhänger hinter Wohnmobil

  • Es wäre schon interessant zu erfahren wie es mit der Haftpflichtversicherung aussieht, wenn wie hier beschrieben das „Schleppen“ in Deutschland nicht zulässig ist?

    Die muss haften. Immer. Wenn der Halter haftet, haftet der Versicherer. So steht es im PflVG (Gesetz). Regressieren meist nur bis 5000€ bei Widerrechtlichkeit.

    Wäre es anderst, wäre ja der Schutz des Dritten (Unfallopfer) ausgehebelt, wenn der Versicherer dann sagen würde, nein das durfte der nicht.

  • Es ist doch die Frage, WELCHE Haftpflicht greift. Die vom Zugfahrzeug oder die vom Auto?

    Bei normalen Anhänger greift die vom Zugfahrzeug, aber ob dies bei so einer Sonderlösung auch so ist.....gilt es zu klären :)


    Mfg Jens

  • Es ist doch die Frage, WELCHE Haftpflicht greift. Die vom Zugfahrzeug oder die vom Auto?

    Bei normalen Anhänger greift die vom Zugfahrzeug, aber ob dies bei so einer Sonderlösung auch so ist.....gilt es zu klären :)


    Mfg Jens

    Das ist kein Frage. Das Zugfahrzeug, da in dem Moment fest verbunden. Ob später geteilt wird, oder nicht, ist egal. Im Ausland möglichweise anderst, in Europa relativ einheitlich.

  • Moin Frank,


    Das ist kein Frage.

    Ich denke, wenn es bei einem Schadenfall in dieser Fahrzeugkombination um die Bezahlung des Schadens geht, werden bestimmt ganz viele Fragen aufkommen, von demjenigen, wer den Schaden bezahlen soll. Und das sind meist Versicherungen.


    freundliche Grüße


    Peter

    Ich glaube nicht alles, was ich höre und lese. Ich sage und schreibe nicht alles, was ich denke.

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    Das bessere Später ist - Jetzt:thumbup:

  • Hallo Jens,


    bei mir hat der Smartanhänger eine eigene Haftpflichtversicherung, die ist unabhängig vom Zugfahrzeug.

    Meine Hänger haben auch alle eine eigene Haftpflicht. Damit decke ich Schäden ab, die entstehen wenn der Hänger abgekoppelt ist. Also z.B. wenn ich den Hänger von Hand rangiere und ein anderes Fahrzeug beschädige.

    Mfg Jens

  • Vielleicht ist das ja der Kollege, der dann im Sommer so rumfährt. Auch dieser interessiert sich nicht dafür, was er legal hinten dran hängen darf :D Mindestens 1,5t über der zulässigen Anhängelast und dem zulässigen Gesamtzugewicht.



    Gruß Axel

  • Vielleicht ist das ja der Kollege, der dann im Sommer so rumfährt. Auch dieser interessiert sich nicht dafür, was er legal hinten dran hängen darf :D Mindestens 1,5t über der zulässigen Anhängelast und dem zulässigen Gesamtzugewicht.

    Hallo Axel,


    wir schweifen hier zwar alle ein wenig vom Thema ab, ich verstehe allerdings Deinen Kommentar zum Foto nicht recht.

    Ich dürfte mit meinem Morelo Loft bis zu 3,5 t ziehen und bliebe dabei immer noch unterhalb des zulässigen Zuggesamtgewichts von 10.700 kg.

    Fahrerlaubnis entsprechend vorhanden.

    Von daher könnte das abgebildete kuriose Gespann doch legal sein, oder?


    Gruß, Andreas

  • Hallo Andreas,


    das Womo ist ein Fiat Ducato mit 3 Achsen, der max. noch 1t hinten dran hängen darf, wenn vorne das Gewicht bei 5t liegen würde. Der Anhänger samt Ladung hat aber mind. 2,5t.


    Gruß Axel

  • Ich denke da eher an eine Fotomontage als dass so gesehen wurde, oder war da jemand live dabei?

    Das Foto bzw. mittlerweile mehrere Fotos des Gespannes (aus mehreren Perspektiven) sind im Boote-Forum zu finden. Die User sind alle selber daneben gestanden/gefahren. Auf einem Foto war mal ein Firmenname auf dem Womo zu sehen. Dort hatte ich dann hingeschrieben, weil ich selber eine Auflastung der AHK an meinem alten Ducato wollte und wollte wissen, wie der Besitzer das geschafft hat. Leider nie eine Rückmeldung bekommen. Mir aber schon klar, warum....

  • Wer das mit dem Doppelstockanhänger gerne so möchte ... Ich habe die Baupläne hier. Es handelt sich um einen Trailer mit zGgw 3,2t und hydraulischem Heberahmen für Boot. Nach fast einjähriger Planungs-/Bauphase hat der Anhängerbauer die Segel gestrichen, da zu viele Probleme auftraten.


    Plan war unten ein E30 Cabrio (Ja - mit geschlossenem Verdeck und nicht wie der Anhängerbauer geplant hat mit geöffnetem Verdeck) und auf den Heberahmen eine TES720 ... Der Gimmik dabei war, dass man mit abgesenkten Heberahmen auch noch slippen kann. Gescheitert ist das dann an der Gesamthöhe von über 4m und einer überzogenen Kopflastigkeit. Der Tüv hätte bei 500kg Last auf dem Hubrahmen die Grenze gesehen. Die Last war dann aber tatsächlich fast 1.000kg und damit nicht realisierbar.


    Fazit: Tolle Idee und auf dem Papier auch alles ausführbar. In der Praxis dann leider gescheitert.


    vG

    Martin

  • Juergen- den Anhänger kenn ich, Der wird tatsächlich von einem Hersteller gebaut. Ich hatte mal die Idee mein Bootchen oben drauf zu machen und mir ein Angebot kommen lassen. Ich glaube mich zu erinnern das es so um die 25.000 war. :-))

    Frau Finanzministerin hat aber leider abgelehnt.


    Wenn ich Irgendwo noch was über den Hersteller finde werd ich es noch Posten