Es wäre schon interessant zu erfahren wie es mit der Haftpflichtversicherung aussieht, wenn wie hier beschrieben das „Schleppen“ in Deutschland nicht zulässig ist?
Die muss haften. Immer. Wenn der Halter haftet, haftet der Versicherer. So steht es im PflVG (Gesetz). Regressieren meist nur bis 5000€ bei Widerrechtlichkeit.
Wäre es anderst, wäre ja der Schutz des Dritten (Unfallopfer) ausgehebelt, wenn der Versicherer dann sagen würde, nein das durfte der nicht.